Verbot von Kündigungen und Weiterbeschäftigung bei vollen Bezügen

Für alle Beschäftigten in nicht lebensnotwendigen Betrieben muss es die Möglichkeit geben auf Home-Office auszuweichen oder bei vollen Bezügen freigestellt zu werden. Auch Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise schließen oder schlichtweg momentan keine Aufträge für ihre Beschäftigen haben, müssen eine volle Weiterbezahlung gewährleisten. Unternehmen beginnen bereits ihre Ausfälle auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Hotels und Gastronomiebetriebe entlassen ihr Personal, u.a. Flugbegleiter*innen verlieren in Kurzarbeit einen relevanten Teil ihres Lohns, auf Stundenbasis Beschäftigte und prekäre Arbeiter*innen verlieren teilweise ihre gesamten Einnahmen. Leiharbeiter*innen werden abgemeldet und Arbeitszeitkonten werden ins Minus gefahren. Unternehmen verlangen, dass Beschäftigte Urlaub verbrauchen. Als könnte in der jetzigen Situation gut geurlaubt werden.

Die Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten werfen für die meisten Eltern die Frage der Kinderbetreuung auf. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung. Auch wenn die Regierungen Unternehmen dazu anhalten und Anreize schaffen, verweisen sie dennoch auf freiwillige Lösungen durch die Unternehmen. Es muss das Recht der Eltern sein, für die Kinderbetreuung bei vollen Bezügen frei gestellt zu werden. Auch Home-Office ist keine adäquate Kinderbetreuung.

Für viele kleinere Unternehmen aber kann die derzeitige Lage tatsächlich sehr schnell existenzbedrohend werden. Kleine Unternehmen und Selbständige können im Gegensatz zu den großen Unternehmen und Konzernen weniger Rücklagen und Reserven bilden. Auch Kulturschaffende stehen vor Existenzbedrohungen, auch für diese braucht es ausreichend Unterstützung.

Zur Finanzierung der Maßnahmen in Folge von Corona- und Wirtschaftskrise müssen wir die gigantischen Gewinne des Großkapitals und der Reichen aus den letzten Jahren beschlagnahmen. Geld ist mehr als genug da.