Die Ausschaffungsinitiative in der Schweiz

Laut einer aktuellen Umfrage würde die rassistische Ausschaffungsinitiative in der Schweizer Bevölkerung eine Mehrheit bekommen. Vielen gehe es dabei darum „endlich ein Zeichen zu setzen“. Doch was ist damit gemeint? Worüber darf das Stimmvolk entscheiden?

Im Abstimmungskampf für die Vorlagen vom 28. November dominiert die Schweizerische Volkspartei mit ihrer Ausschaffungsinitiative nicht nur die Plakatwände (zuletzt wurde sogar extra das umstrittene Schäfchen-Plakat aus der Versenkung geholt), sondern auch die öffentliche Diskussion. Wieder einmal hetzt die SVP mit einem rassistisch motivierten Volksbegehren gegen Migrant/inn/en.

Nach einer Umfrage vom 17. November würden 54% der Schweizer Stimmbevölkerung die Ausschaffungsinitiative annehmen. In der Diskussion um die Ausschaffungsinitiative – wie schon beim Verbot der Minarette – ist immer die Rede davon, dass es den Stimmbürger/inne/n weniger um die spezifische Initiative an sich gehe, sondern darum, mit ihrer Zustimmung „endlich ein Zeichen zu setzen“. Doch was ist damit gemeint? Worüber darf das Stimmvolk entscheiden?

Die Initiative will, dass bestimmte Delikte wie vorsätzliche Tötungsdelikte, Vergewaltigung und andere schwere Sexualdelikte, Gewaltdelikte wie Raub, Menschenhandel, Einbruch und Drogenhandel sowie der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfegeldern, neben der ohnehin verhängten Strafe, automatisch zur Ausschaffung führen. Die Straftatbestände können vom Gesetzesgeber zudem beliebig ergänzt werden. Der Gegenentwurf, der von der Gegenseite zur vermeintlich gerechten Alternative hochgejubelt wird, hingegen will Ausschaffungen nach dem Kriterium der Dauer einer verhängten Strafe verhängen. Gegenentwurf und Initiative unterscheiden sich also auch nur minimal. Letztlich würde mit beiden eine Norm, die heute schon besteht, auf Verfassungsebene festgeschrieben werden. Und mit beiden würde eine schon heute bestehende Zwei-Klassen-Justiz weiter verschärft.

Es geht um mehr als um Ausschaffungen

Nicht nur die Initiative, sondern auch der Gegenentwurf sind beide klar rassistische Vorstösse. Sie sind jedoch für die Schweizerische Gesetzgebung an sich gar nicht ungewöhnlich: Menschen, die nicht (mehr) erwünscht sind, wie Sachen hin- und her zu schieben hat in der Schweiz seit Jahrzehnten System und wird über eine entsprechende Gesetzgebung flexibel angepasst. (Verweis auf Artikel „Humanitäre Tradition der Schweiz?“) In der Regel werden Menschen je nach Bedarf der Wirtschaft in die Schweiz geholt bzw. in ihre Herkunftsländer zurück geschickt oder eben ausgeschafft. Ausgeschafft werden bedeutet gegen den eigenen Willen mit physischer Gewalt in ein Flugzeug gesetzt und in ein Land befördert werden, in das die Ausgeschafften nicht wollen. Dass Ausschaffungen bisweilen tödlich enden, wie zuletzt die Ausschaffung eines Nigerianers letzten März am Flughafen Zürich, wird dabei bewusst in Kauf genommen.

Der SVP und ihren Unterstützer/innen geht es letztlich um mehr als eine noch restriktivere Ausschaffungspraxis (die damit die schärfste in ganz Europa wäre). Einmal mehr wird so Rassismus geschürt, indem die Verknüpfung von Kriminalität und Migrant/inn/en gestärkt und über „Ausländer/innen“ als Gewaltverbrecher/innen und Vergewaltiger Angst verbreitet wird. Rassismus erfüllt für die Herrschenden in erster Linie die Funktion, die tatsächliche Spaltungslinie, nämlich die zwischen Lohnabhängigen und Kapitalist/inne/n durch eine angebliche Trennlinie zwischen Schweizer/inne/n und „Ausländer/inne/n“ zu ersetzen. Durch diese Spaltung schwächt sie nicht nur die Kampfkraft der Lohnabhängigen, sondern stärkt auch ein nationales „Wir-Gefühl“, nach dem Arbeiter/innen und Kapitalist/inn/en anscheinend im gleichen Boot sitzen.

Zudem können soziale Verschlechterungen, die Angriffe auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, IV) und auf Rente und Pension und die Massenentlassungen im Zuge der Wirtschaftskrise auf Sündenböcke projiziert werden. Angeblich sind die Migrant/inn/en für die Verschlechterungen verantwortlich, allen voran die kriminellen. Kriminalität ist aber kein Problem von Migrant/inn/en sondern ein soziales und muss auch als solches angegangen werden.

Moralische Empörung über die Initiative greift denn auch zu kurz. Schon die gängige Asyl- und „Ausländer“praxis ist rassistisch und daher vehement abzulehnen. Für die Angriffe auf unsere Existenz verantwortlich sind nicht die Migrant/inn/en sondern die kapitalistische Produktionsweise, welche Krisen periodisch produziert. Auch dieser ist es zu verdanken, dass Menschen fernab ihrer Heimat eine neue Perspektive suchen müssen. Deshalb setzen wir der rassistischen Hetze und den Angriffen auf unsere Existenz den entschlossenen Klassenkampf – in dem schweizerische und migrantische Lohnabhängige Seite an Seite kämpfen – entgegen.