Schweiz: Abbau bei der Arbeitslosenversicherung?

Am 26. September wird den Lohnabhängigen ein weiterer Angriff auf ihre soziale Sicherheit zur Abstimmung vorgelegt: die Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Was sind die Hintergründe? Und um was geht es der Bourgeoisie? Die geplante Sanierung der Arbeitslosenversicherung sieht eine Erhöhung der Beiträge der Lohnabhängigen bei gleichzeitigem Leistungsabbau für Arbeitslose vor. Dieses Vorhaben geht klar auf Kosten der Lohnabhängigen und Arbeitslosen und ist eine weitere Etappe in der Offensive der Bourgeoisie gegen die ArbeiterInnenklasse in der Schweiz.

Um was geht es?

Die Arbeitslosenversicherung weist ein Defizit von 7 Milliarden Franken auf. Ein Grund dafür sind unter anderem falsche Prognosen über die durchschnittlich erwartete Anzahl Arbeitsloser. Auf diesen Prognosen berechnen sich die prozentualen Abgaben, welche die Lohnabhängigen in die Versicherung einzahlen müssen. Nach der letzten Revision 2003, die auch schon einen Leistungsabbau beinhaltete, ging der Bundesrat von durchschnittlich 100.000 aus. Tatsächlich sind es rund ein Viertel mehr Arbeitslose geworden. Das heisst, dass die Einnahmen der Versicherung bei dem jetzt geltenden Beitragssatz von 2 Prozent die notwendigen Ausgaben überschreiten. In der vergangenen Krise wurden auch grosse Summen an Kurzarbeitsentschädigung, eine Leistung der Arbeitslosenversicherung für „ArbeitgeberInnen“, ausbezahlt.

Die geplante Revision wird von der zuständigen Bundesrätin Leuthard als auswogen bezeichnet. In Wirklichkeit trifft sie die Schwächsten unserer Gesellschaft. Generell ist eine engere Koppelung der Beitragszeiten an die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld vorgesehen. Wer etwa aufgrund von Krankheit oder instabilen Beschäftigungsverhältnissen, von denen besonders schlechter qualifizierte Personen oder auch jüngere Menschen betroffen sind, kürzere Beitragszeiten aufweist, hat keinen Anspruch mehr auf die maximalen Leistungen. Weitere Kürzungen gibt es neu durch mehr Wartetage zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Wer beispielsweise keine Familie unterstützen muss, kann bis zu einem Monat Wartezeit auferlegt bekommen, bis das Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Überdies sollen Schul- und StudiumsabgängerInnen neu ein halbes Jahr auf Gelder warten und danach jede Stelle annehmen. Sie bekommen dadurch weniger Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben, was sich langfristig gesehen auch für die Arbeitslosenversicherung zu einem Bumerang entwickeln kann. Zudem können Randregionen mit hohen Arbeitslosenraten neu die Bezugsdauer nicht mehr verlängern. Damit würden viele dieser Betroffenen früher in die Sozialhilfe getrieben.

Neben den Leistungskürzungen für Arbeitslose, SchülerInnen und StudentInnen ist auch eine Erhöhung des Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent vorgesehen, um in Zukunft Einnahmen und Ausgaben der Versicherung ins Lot zu bringen. Auch wenn die “ArbeitgeberInnen” die Hälfte dieses Beitragssatzes übernehmen müssen, wird die Erhöhung vor allem die Lohnabhängigen treffen. Die “ArbeitgeberInnen” haben im herrschenden System generell mehr Möglichkeiten ihre Kosten auf die Lohnabhängigen abzuwälzen als umgekehrt.

Abgesehen davon klingt die Summe von 7 Milliarden Franken für uns geradezu lächerlich im Angesicht der Bankensanierungspakete im Wert von 65 Milliarden Franken. Die KapitalistInnen der Schweiz gehören zu den Reichsten der Welt. Sie hätten im Grunde mehr als genug Geld, die Arbeitslosenversicherung (und auch die IV und die AHV) zu sanieren und auch ihre Zukunft zu sichern, wenn man ihnen ihre Vermögen und Boni wegnehmen würde und im Interesse der Mehrheit für die Sicherung der Sozialwerke einsetzen würde.

Wer soll zahlen?

Für das aktuelle Problem gäbe es sogar eine Lösung, die nicht einmal eine so gravierende Umverteilung bedeuten würde (die der bürgerliche Staat ohnehin nie zusammenbringen würde…). Die heiligen Kühe des Kapitals, die Vermögen und Unternehmensgewinne, würden weitgehend geschont werden. Um die Versicherung zu sanieren, müssten einfach nur die hohen und höchsten Lohneinkommen in die Finanzierung miteinbezogen werden.

Momentan gibt es aber eine so genannte Plafonierung der Beiträge: Der Beitragssatz von 2 bzw. neu 2,2 Prozent wird nur auf Jahreslöhne beziehungsweise Lohnbestandteile bis zu 126.000 Franken eingehoben. Von darüber liegenden Lohnbestandteilen werden bis jetzt keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Neu vorgesehen ist zwar ein Solidaritätsprozent (1 Prozent!) auf Lohnbestandteile von 126.000 bis 315.000 Franken. Diese geplante Umverteilungsmassnahme ist aber zu bescheiden, um den Leistungsabbau zu verhindern. Die Idee hinter der Plafonierung der Beitragssumme ist, dass die Arbeitslosenversicherung in der Regel 70 bis 80 Prozent vom letzten Einkommen versichert, aber eben nur bis zur Höchstsumme von 126.000 Franken.

Das mittlere Einkommen der steuerpflichtigen EinwohnerInnen der Schweiz betrug im Jahr 2006 70.000 Franken und ist damit weit entfernt von der Höchstsumme. Es ist zudem kein Geheimnis, dass die wirklich fetten Löhne in den Chefetagen eine Million oder viel mehr betragen. Die durch die Ausweitung der Lohnsumme betroffenen Personen hätten zwar nicht mehr Leistungen, wenn sie mehr einzahlen würden, aber ihre Beiträge würden den geplanten Leistungsabbau verhindern. Eine Sanierung der Versicherung auf Kosten dieser Schichten wäre wesentlich ausgewogener, als die Kosten, wie geplant, auf die unteren und mittleren Schichten der Lohnabhängigen und auf die Arbeitslosen abzuwälzen. Zudem gibt es auch andere Versicherungen wie die AHV, die ebenfalls Höchstgrenzen bei der Auszahlung kennen, aber trotzdem keine Plafonierung bei den Beitragssummen vornehmen.

Die reichen LohnempfängerInnen werden auch von bürgerlicher Seite immer wieder gerne als VerursacherInnen und Profiteure der letzten Krise verurteilt. Sie könnten also selbst von der Bourgeoisie, wenn sie konsequent wäre, problemlos zur Kasse gebeten werden. Daran, dass dies nicht passiert, erkennen wir auch die Scheinheiligkeit diese Verurteilungen und die geheuchelte Empörung der Herrschenden über Boniexzesse und Lohnungleichheiten. Anstatt die Reichen zu belasten, wird lieber bei den Arbeitslosen gespart. Damit die Umverteilung auch wirklich nur von unten nach oben geschieht, kriegen die reichen LohnempfängerInnen vom bürgerlichen Staat noch zusätzlich Geschenke wie beispielsweise die Abschaffung der höchsten Steuerprogressionsklasse im Kanton Zürich.

Systemimmanente Antworten

Unabhängig davon welche Sanierungsvariante sich nun durchsetzen wird ist die generelle Nachhaltigkeit der Sanierung der Arbeitslosenversicherung vor allem von der zukünftigen Performance des kapitalistischen Wirtschaftsystems abhängig. Von daher dürften sich die ApologetInnen des Kapitalismus ohnehin ein bisschen optimistischer zeigen, was die Fähigkeiten ihres Systems angeht, das Problem der Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen – denn wer heute schon zugeben muss, dass das scheinbar überlegene System in Zukunft möglicherweise noch mehr Arbeitslose produzieren wird und daher jetzt schon höhere Beiträge und Kürzungen notwendig sind, darf sich nicht wundern, wenn dieses System allenfalls in Frage gestellt wird.

Auch wenn die KapitalistInnen („ArbeitgeberInnen“) ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, dürfen diese Beiträge nicht überschätzt werden. Letztlich zahlen sie ihre anteilsmässigen Beiträge auch, um Kurzarbeits-, Schlechtwetter- sowie Insolvenzentschädigung beziehen zu können. Nicht zuletzt finanzieren sie so auch ein „Arbeitsvermittlungssystem“, das unter anderem dazu dient, den Druck auf Arbeitslose zu erhöhen, nicht zimperlich bei der Stellenwahl zu sein, sich mit weniger Lohn zufrieden zu geben und auch einen individuellen Abstieg in der Erwerbsbiographie in Kauf zu nehmen. Die „faire“ Aufteilung der Lohnprozente wäre auf jeden Fall vorteilhafter als etwa Risikozuschläge für KapitalistInnen in Branchen, die keine stabilen Beschäftigungsverhältnisse bieten wie etwa Leiharbeit, Bau oder Gastgewerbe.

Um eine Solidarisierung mit den Arbeitlosen zu verhindern und etwaige Systemfragen zu vermeiden, wird das Vorhaben von der Bourgeoisie natürlich auch ideologisch untermauert: So wird einmal mehr die Mär bemüht, dass Arbeitslosigkeit selbstverschuldet sei, letztlich also ein individuelles Problem.

Gerade die letzten Jahre und nicht zuletzt die Wirtschaftskrise zeigen, dass Arbeitslosigkeit alle Menschen treffen kann. Hinter der Arbeitslosigkeit steht kein individuelles Problem, sondern ein gesellschaftliches, das der Kapitalismus erzeugt und auch braucht.

Referendum oder Klassenkampf?

Das ist auch der Grund, warum die Bourgeoisie möglicherweise auf die Sanierung durch eine Ausweitung der Beitragssumme verzichtet und stattdessen auf den direkten Angriff auf die unteren und mittleren Segmente der Lohnabhängigen sowie auf die Arbeitslosen setzt. Es geht zum einen darum, das gesellschaftliche Kräfteverhältnis weiter in ihre Richtung zu verschieben und die ArbeiterInnenklasse zu schwächen. Ausserdem sind die Leistungskürzungen natürlich gute Druck- und Erziehungsmassnahmen, sich mit den herrschenden und sich verschlechternden Lohn- und Arbeitsbedingungen zufrieden zu geben.

Dementsprechend sind wir als SozialistInnen natürlich voll und ganz gegen die vorgelegte Revision der Arbeitslosenversicherung. Und auch wenn wir denken, dass der Kampf in Betrieben und auf der Straße die geeignetsten Kampfmittel sind, um die Interessen der Lohnabhängigen zu verteidigen, so können wir uns zum aktuellen Referendum nicht neutral verhalten. Wir rufen dazu auf mit Nein zu stimmen.

Anfang März wurde das Referendum gegen den geplanten Rentenklau abgelehnt. Am 26. September muss der Bourgeoisie eine weitere Niederlage zugefügt werden. Es geht um mehr als um verkürzte Arbeitslosengeldbezugsdauer für Jungendliche und ältere ArbeitnehmerInnen. Aber selbst wenn die Revision abgelehnt wird, können wir uns nicht ausruhen. Die nächsten Angriffe werden vorbereitet, die Krise setzt die Bourgeoisie unter Druck – da werden Referenden nicht ausreichen, sondern Selbstorganisation und Klassenkämpfe notwendig sein. Und letztlich müssen wir den Kampf gegen den Kapitalismus auf die Tagesordnung setzen, um das Leben führen zu können, das wir wollen – ohne Niedriglohnsektor und Armut trotz Arbeit und Ausbeutung.

 

Zum Weiterlesen:

Rentenklau abgelehnt – 

Kontroversen in der Schweizer Bourgeoisie? – 

Genf: Streiken lohnt sich!