Die humanitäre Tradition der Schweiz?

Neben ihrer angeblichen politischen Neutralität rühmt sich die Schweiz oft ihrer humanitären Tradition. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Ein Beitrag zur Geschichte und Gegenwart des schweizerischen Asylwesens.

Im 19. Jahrhundert fanden politisch Verfolgte, SozialistInnen, KommunistInnen und AnarchistInnen, in der vergleichsweise liberalen Schweiz Zuflucht. Während den AnarchistInnen die Propaganda bald verboten war und viele ausgewiesen wurden, durften die anderen Flüchtlinge politische Schriften drucken und verbreiten und sie genossen Redefreiheit.

Aber erst nach der Jahrhundertwende wurde die Schweiz zum "klassischen Einwanderungsland", bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hielten sich Ein- und Auswanderung noch die Waage: Wegen der Kartoffelpest und dem Einbruch der Verkaufspreise kämpften viele Schweizer Bauern im alpinen Raum um ihre Existenz und emigrierten nach Übersee. Die Bauern zogen die Emigration einem "gesellschaftlichen Abstieg" in die Lohnarbeit vor, denn der intensive Wirtschaftsaufschwung ab 1895 führte zu einem grossen Bedarf an Arbeitskräften. Dieser wurde durch immigrierende ItalienerInnen und Deutsche gedeckt.

Die EinwanderInnen trugen massgeblich zur industriellen Entwicklung der Schweiz bei, indem sie nicht nur ihr Know-How und ihre persönliche Beziehungen mitbrachten, sondern auch Arbeitskräfte waren, die erst für die grossen Bauprojekte der Eisenbahn (Tunnels durch den Gotthard, Simplon und Lötschberg) und später die industrielle Massenproduktion benötigt wurden.

Privilegierte Zuwanderung

Bis zum 1. Weltkrieg erhöhte sich der AusländerInnenanteil erstmals auf 14,7% und damit nahmen auch Ängste vor „Überfremdung“ in Teilen der Schweizer Bevölkerung zu. Teile der Schweizer ArbeiterInnenschaft fürchteten die Konkurrenz der italienischen MigrantInnen und der Mittelstand befürchtete wegen der engen Beziehungen zu Süddeutschland eine Abhängigkeit von Deutschland. Politisch wurde diesen Ängsten mit dem Prinzip der Assimilierung und erleichterten Einbürgerungen begegnet, eine Beschränkung der Zuwanderung hätte den wirtschaftlichen Interessen des Schweizer Kapitals entgegengestanden.

Im Laufe des Ersten Weltkriegs wurde die Einbürgerung zu einem Privileg für die in der Wirtschaft benötigten MigrantInnen, während unerwünschte, wie beispielsweise MigrantInnen jüdischer Herkunft, länger auf eine Einbürgerung warten mussten. Mit dem Bundesgesetz „über Aufenthalt und Niederlassung der AusländerInnen“ (ANAG), das 1931 beschlossen wurde und 1934 in Kraft trat, wurde die Einwanderung endgültig einer starken Kontrolle unterworfen. Das Gesetz sollte dazu dienen, die „sittlichen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu sichern“[1].

Die Schweiz und der NS-Terror

Der Kampf gegen die angebliche Überfremdung, der während des Ersten Weltkriegs aufgenommen worden war und von Anfang an antisemitisch geprägt war, spitzte sich im zweiten Weltkrieg zu. Gemäss den Plänen der Regierung sollte die Schweiz Flüchtlingen ausschliesslich als Transitland und nicht als Asylland dienen.

Die Bundespolizei betätigte sich – im Einklang mit pro-Nazi-Deutschland-Tendenzen in Teilen der schweizerischen Gesellschaft – als Erfüllungsgehilfin der Gestapo, die Grenzbehörden lieferten JüdInnen aus. Gleichzeitig wurden Teile der Wirtschaft im Interesse des NS-Regimes organisiert. Ein Beispiel dafür ist der Ausbau der Gotthardstrecke: spätestens seit Ausbruch des Krieges rollten immer mehr Transitzüge auf der Nord-Süd-Achse durchs Land. Das industriell hochstehende Norditalien, damals zu über 40% unter Kontrolle von Schweizer Unternehmen, lieferte Hitler Tausende von Tonnen an Kriegsmaterial, und bekam von Deutschland umgekehrt Rohmaterialien wie Kohle und Eisenerz, auch Lebensmittel vergütet. Auch italienische ZwangsarbeiterInnen wurden vereinzelt über die SBB ins 3. Reich gekarrt. Und die Zusammenarbeit schweizerischer Banken mit dem NS-Regime ist ohnehin hinlänglich bekannt.

Aufgrund eines Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland wurde 1938 der rote „J-Stempel“ eingeführt, der die Pässe deutscher Juden/Jüdinnen kennzeichnete. Aufgrund dieses Stempels konnte Juden/Jüdinnen die Einreise in die Schweiz verweigert werden, da die Schweiz Flüchtlinge "nur aus Rassegründen wie Juden" nicht aufnahm. Trotz dem Wissen um die Deportationen und Vernichtung der Juden/Jüdinnen wurden die Grenzen zur Schweiz 1942 gar vollständig geschlossen. Proteste aus Teilen der Politik und der Gesellschaft führten bloss zu einer leichten Lockerung dieser Anordnung. Die Bergier-Komission berichtet, dass mindestens 24.000 Flüchtlinge an der Grenze weg geschickt wurden, wobei der Anteil an jüdischen Abgewiesenen nicht bekannt ist. Dieser wird aber aufgrund der Weisungen von 1942, die explizit gegen Juden/Jüdinnen gerichtet waren, sehr hoch geschätzt.

Wirtschaftsaufschwung verlangt Arbeitskräfte

Im Gegensatz zu den vom Krieg zerstörten europäischen Ländern blieben die Industrieanlagen in der Schweiz im Krieg intakt und die wirtschaftliche Produktion konnte sehr bald wieder aufgenommen werden. Während die Nachkriegsproduktion in den kriegszerstörten Ländern durch Modernisierung und Rationalisierung geprägt war, setzte das Schweizer Kapital auf eine Ausweitung der Produktion durch Aufstockung der Arbeitskräfte. Dies führte ab 1945 zu einer erhöhten Nachfrage an ArbeiterInnen, die durch mehrheitlich aus Italien kommende MigrantInnen gedeckt wurde. Die Aufschwungsphasen in den 50er und insbesondere in den 60er Jahren waren in der Schweiz dementsprechend durch einen vergleichsweise hohen Anteil an ArbeiterInnen im 2. Sektor gekennzeichnet.

In dieser Aufschwungsphase fand man mit dem Status des "Saisonnier", der einen Aufenthalt zeitlich begrenzte, eine Möglichkeit, die ausländische industrielle Reservearmee ganz den Bedürfnissen der Wirtschaft anzupassen. Während der Aufschwungsjahre war es dadurch ein Leichtes, arbeitswillige ArbeiterInnen, die zu schlechten Konditionen arbeiteten, zu rekrutieren und zu beschäftigen. In den wirtschaftlichen Abschwungsphasen Ende der Fünfziger und in den siebziger Jahren wurde dann arbeitslosen MigrantInnen die Aufenthaltsbewilligung einfach reihenweise nicht verlängert.

Grundlegende Wende

Eine grundlegende Wende im Migrationswesen kam mit der Stagnation der Wirtschaft in den 1990er Jahren: der bis dahin verbesserte Status der MigrantInnen und die Rechtslage verunmöglichte es, die migrantischen Arbeitskräfte als reinen "Konjunkturpuffer" zu benutzen, zusätzlich sank durch den Strukturwandel der Wirtschaft auch der Bedarf an niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Gleichzeitig stieg die Zahl der Asylgesuche massiv an; damit begann erstmals eine Immigration im grossen Stil, die nicht an den Arbeitsmarkt gekoppelt war.

Begegnet wurde dieser als problematisch betrachteten Situation mit dem Drei-Kreise-Modell, in dem Menschen gemäss ihrer Herkunft und der „kulturellen Distanz“ in drei Kreise eingeteilt wurden: Im ersten Kreis befinden sich StaatsbürgerInnen (SchweizerInnen), im zweiten BürgerInnen von EU/EFTA-Staaten und im dritten so genannte Dritt-Staaten-Angehörige. Mit der vollständigen Adhäsion an die EU wurde das Modell zum Zwei-Kreise-Modell, in dem nur noch Menschen aus Dritt-Staaten Beschränkungen unterworfen sind. Damit gelang einerseits die Annäherung an die EU-Staaten mit ihren von der Schweiz benötigten, hoch qualifizierten Arbeitskräften, anderseits wird der Zugang aus Nicht-EU-Staaten noch immer gemäss dem Kriterien der „Brauchbarkeit für die Wirtschaft“ geregelt.

Mit der Diskussion um das Anrufen der Ventilklausel im Mai 2009, welche die Zahl der ZuwanderInnen aus der EU unter bestimmten Bedingungen wiederum für eine gewisse Zeit begrenzen kann, wurde aber auch die Freizügigkeit gegenüber der EU aufgrund der Krise wieder in Frage gestellt.

Rassistische Debatte vs. wirtschaftliche Interessen

Die Forderung nach einer zahlenmässigen Beschränkung der MigrantInnen hat in der Schweiz Tradition. Die rassistische Debatte in der Schweiz wurde seit dem ersten Weltkrieg vom Thema der „Überfremdung“ geprägt und zog eine Reihe von Volksbegehren nach sich: Die legendäre Schwarzenbach-Initative wollte 1970 den AusländerInnenanteil auf 10 Prozent beschränken, obwohl der Anteil schon weit darüber lag.

Die mehrheitlich italienischen MigrantInnen waren vor allem in der aufstrebenden Industrie beschäftigt und der Bedarf an Arbeitskräften war noch lange nicht gedeckt. Fünf weitere Initiativen forderten seither eine Beschränkung der Zuwanderung und sie alle wurden vom Volk verworfen, da sie den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz diametral entgegen gelaufen wären. Humanitäre Erwägungen alleine waren für diese Ergebnisse kaum ausschlaggebend, da nicht nur die BefürworterInnen sondern insbesondere auch die GegnerInnen jeweils mit wirtschaftlichen Gründen argumentierten.

Peter Hasler, damaliger Direktor des Schweizer Arbeitgeberverbandes, formulierte es im Abstimmungskampf um die „18-Prozent-Initiative“ im Jahr 2000 folgendermassen: „Wir befürchten, dass es für den Wirtschaftsstandort Schweiz katastrophal wäre, wenn man die Freiheit nicht mehr hätte, Arbeitskräfte dort zu suchen, wo sie sind. (…) In Berufen, wo es schmutzig, laut und körperlich anstrengend ist, sind wir auf unqualifizierte MigrantInnen angewiesen.“[2]

Der im europäischen Schnitt vergleichsweise hohe AusländerInnenanteil (22.5% im April 2009 gemäss dem Bundesamt für Statistik), den es dabei jeweils zu beschränken galt, ist aber vor allem deswegen hoch, weil die Einbürgerungspraxis in der Eidgenossenschaft dermassen langwierig, teuer und schikanös ist, dass Menschen anderer Nationalität und auch die so genannte zweite und dritte Generation für sehr lange Zeit AusländerInnen bleiben.

Die gängige politische Praxis im Asylwesen

Das Asylgesetz, das die Aufnahme von Flüchtlingen regelt, wurde seit seiner Inkraftsetzung 1979 – mit dem Anstieg der Asylgesuche – sukzessive verschärft. Obschon das heutige Asylgesetz als eines der restriktivsten in Europa gilt und erst seit dem 1.1.2008 vollumfänglich in Kraft ist, befindet sich eine neuerliche Verschärfung schon in Vernehmlassung. Als Hauptgrund für die Verschärfungen wird die hohe Zahl der Asylgesuche (eine Zunahme von 53,1% im Jahr 2008) angegeben; die Asylsuchenden stammen dabei am häufigsten aus durch Kriege erschütterte Krisenregionen wie Eritrea, Somalia, dem Irak und Sri Lanka.

Ein Blick auf bereits eingeführte Massnahmen im Asylbereich verdeutlicht, dass schon die heute gängige politische Praxis Menschenrechte und die Menschenwürde mit Füssen tritt. Die momentan gültigen Gesetze wurden im September 2006 vom Volk mit einem Ja-Anteil von 67% angenommen. Damit wurden die Hürden, überhaupt ein Asylgesuch beantragen zu können, so hoch gesetzt, dass nur noch Leute mit gültigen Papieren, d.h. einem Pass oder einer Identitätskarte, überhaupt ein Asylgesuch stellen dürfen. Es sind nebenbei dieselben Papiere, die es dann ermöglichen, eine Person wieder in ihr Heimatland „auszuschaffen“. Den Flüchtlingen bleiben 48 Stunden Zeit, sich die Papiere in der Schweiz zu beschaffen; eine Zeitspanne, in der auch Schweizer BürgerInnen vom Staat keine Papiere bekämen.

Mit der neuen Regelung sind alle abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchende mit Nicht-Eintretensbescheid[3], die nicht in ihr Herkunftsland ausgeschafft werden können, sowie sich legal Aufhaltende im ausserordentlichen Verfahren von der Sozialhilfe und auch der Krankenkasse ausgeschlossen. Sie haben ausschliesslich Anspruch auf Nothilfe, wie sie in der Verfassung festgeschrieben ist. Die konkrete Umsetzung der Nothilfe liegt im Ermessen der Kantone, was zwangsläufig zu einer nicht nur sehr unterschiedlichen, sondern auch willkürlichen Umsetzung führt.

Zürich zeigt, wie es gemacht wird

Als Beispiel dient uns die Regelung des Kantons Zürich: Ein/e abgewiesene/r Asylsuchende/r, der/die Nothilfe bezieht, hat Anspruch auf Sachleistungen, bekommt ein Gutschein eines Detailhändlers à 8 Franken/Tag, mit dem er/sie nicht einmal ein Tramticket kaufen kann, und lebt in einer Notunterkunft. Die einzige Aufgabe der BetreiberInnen der Notunterkünfte besteht darin, die "Rückkehrfähigkeit" der BewohnerInnen zu erhalten und es herrscht ein striktes Verbot, Anreize jedweder Art zu schaffen.[4] Die Notunterkünfte, ausrangierte ArbeiterInnenbaracken oder Zivilschutzkeller, dienen als Zuhause von Menschen ohne jede Perspektive und müssen sogar von Kindern, Kranken und anderen Schutzbedürftigen bewohnt werden.

Damit der Aufenthalt in der dürftigen Notunterkunft aber nicht allzu gemütlich wird, hält das Zürcher Migrationsamt (eigentlich Fremdenpolizei) noch weitere Überraschungen bereit: Im so genannten Dynamisierungsverfahren müssen Asylsuchende die Nothilfe alle sieben Tage neu auf der Fremdenpolizei beantragen. Die Gesuchssteller können vor Ort nicht nur jedes Mal verhaftet werden, falls eine Ausschaffung ins Herkunftsland vereinbart werden konnte, sondern sie werden jede Woche in eine andere Notunterkunft einquartiert.

Das erklärte Ziel dieser Prozedur ist es, die Leute zur Rückkehr in ihre Heimatländer zu „bewegen“ bzw. zu „dynamisieren“. Gemäss Statistik konnte das Ziel erreicht werden: Die Zahl der NothilfebezügerInnen sank planmässig. Doch ExpertInnen aus dem Flüchtlingswesen wissen, dass die meisten nicht nach Hause sondern in die Illegalität verschwunden sind. Da schon von der Nothilfe „lebenden“ Flüchtlingen keine Papiere ausgestellt werden, welche damit der Repression und Willkür der Polizei schutzlos ausgeliefert sind, ist der Schritt in die Illegalität nicht mehr gross.

Systematische Zermürbung scheint prinzipiell eine beliebte Strategie im Umgang mit Flüchtlingen zu sein, auch den anerkannten: Französischsprachige Asylsuchende werden in der Regel einem deutschsprachigem Kanton zugewiesen, der als erstes dann die obligatorischen einführenden Sprachkurse bezahlt und umgekehrt. Die Platzierung im deutschsprachigen bzw. französischsprachigen Teil der Schweiz entscheidet aber über weit mehr als die zu lernende Sprache. Die Kantone im Welschland sind im Gegensatz zu den Kantonen in der Deutschschweiz viel zurückhaltender, Zwangsmassnahmen wie „Ausschaffungen“ tatsächlich umzusetzen.

Auch die Abschaffung der gesundheitlichen Untersuchungen in den Empfangszentren aus Kostengründen zog mehrere Tuberkulosefälle in der seit Jahren tuberkulosefreien Schweiz nach sich. Diese Erkrankungen wurden aufgrund der mangelnden medizinischen Versorgung oft erst im Endstadium diagnostiziert. Eine frühe Erkennung würde dabei nicht nur den Betroffenen das Leben retten sondern auch eine Verbreitung der Krankheit verhindern.

Festung Europa schließt sich

Die nun in der Vernehmlassung diskutierten Verschärfungen setzen gezielt bei Punkten an, die gegen bestimmte Flüchtlinge und bestimmte migrantische Organisationen gerichtet sind oder die Praxis der Schweiz den übrigen EU-Ländern angleichen: Wehrdienstverweigerung bzw. Desertion reicht als „alleiniger“ Fluchtgrund nicht mehr, was klar gegen Flüchtlinge aus Eritrea zielt. Mit der anvisierten strafrechtlichen Sanktionierung „missbräuchlicher politischer Tätigkeiten in der Schweiz“, die eine Flüchtlingseigenschaft angeblich nur nachträglich begründen sollen, wird gegen gewisse migrantische Organisationen und ihre UnterstützerInnen vorgegangen. Darüber hinaus soll neu eine negative Tatsache – wie die Unzumutbarkeit einer Aus- bzw. Wegweisung aus persönlichen Gründen – bewiesen und die einzige Möglichkeit einer legalen Einreise als Flüchtling abgeschafft werden, d.h. Asylgesuche können nicht mehr auf einer Schweizer Botschaft gestellt werden. Nicht zuletzt soll auch die Adhäsion an die EU und damit die Festung Europa perfektioniert werden.

Nachdem das Dublin-Abkommen im Dezember 2008 vollumfänglich in Kraft getreten ist, dürfen in der Schweiz nur noch Flüchtlinge ein Asylgesuch stellen, die dies in keinem anderen Dublin-Land getan haben. Eine erste Evaluation nach 5 Tagen zeigte, dass 60% der Asylsuchenden sogleich abgewiesen und in einen anderen Dublin-Staat zurück gestellt werden konnten. Die Regelung, Asylgesuche nur noch in einem Dublin-Staat zu stellen, ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Asylgründe durch die verschiedenen EU-Staaten problematisch: In Slowenien werden Asylsuchende aus dem Irak praktisch nie, in Deutschland in 85% der Fälle aufgenommen.[5]

Nationalismus, Rassismus, Kapitalismus  

Die gängige politische Praxis teilt Menschen aufgrund ihrer Nationalität in erwünscht/brauchbar und unerwünscht/unbrauchbar ein und leitet daraus ein Aufenthaltsrecht bzw. keines ab. „Brauchbare“ MigrantInnen wiederum werden gemäss ihrer Qualifikation bzw. Austauschbarkeit behandelt: Hoch qualifizierte MigrantInnen werden zu besonders guten Konditionen angestellt und auch eine Integration (bspw. das Erlernen einer Landessprache) wird ihnen frei gestellt.

Niedrig qualifizierte und damit leicht austauschbare migrantische Lohnabhängige dagegen werden in besonderem Masse vom Kapital ausgebeutet durch niedrige Löhne und Gesundheit gefährdende Arbeitsbedingungen. Überdies sind sie einem „Integrationszwang“ unterworfen. Die Einteilung der Menschen nach Nationalität nutzt das Kapital geschickt für seine Zwecke (sprich Profite) aus, indem es sie im Arbeitsprozess gegeneinander ausspielt. Dies festigt rassistische Einstellungen und Verhaltensweisen, die in den letzten Jahren noch deutlich zugenommen haben.

Die Debatte um das „MigrantInnenproblem“ hilft auch, soziale Missstände auf Sündenböcke zu projizieren. Nicht die kapitalistische Produktionsweise verunmöglicht die Gewährleistung von Arbeit und einer würdigen Existenz für alle Menschen, sondern die MigrantInnen nähmen den SchweizerInnen die Arbeit weg. Eine Aussage, die zur Zeit schon deshalb nicht zutrifft, weil MigrantInnen entweder niedrig qualifizierten Tätigkeiten zu tiefen Löhnen nachgehen, die SchweizerInnen momentan nicht ausüben müssen, oder hoch qualifizierte Berufe inne haben, für welche nicht genügend SchweizerInnen ausgebildet sind. Da der Staat tagtäglich eine rassistische Praxis vorlebt, werden entsprechende rassistische Handlungs- und Deutungsangebote übernommen.

Restriktive Asyl- und Ausländergesetze werden die „Migrationsfrage“ letztlich nicht lösen können. Menschen flüchten nicht aus Spass oder Abenteurertum auch nicht die so genannten „Wirtschaftsflüchtlinge“. Solange die Fluchtgründe der Migrierenden (Armut, Kriege, Verfolgung etc.) nicht behoben werden, suchen die betroffenen Menschen anderswo eine sichere Existenz – was absolut legitim ist.

Es hat sich längst gezeigt, dass der Kapitalismus nicht in der Lage ist, die Fluchtgründe zu beheben, sondern sie vielmehr durch ihn produziert wurden und werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein Mensch aus wirtschaftlichen, politischen oder anderen Gründen flüchtet, alle haben das gleiche Recht auf freie Mobilität und ein sicheres Auskommen. Auch liegen die Ursachen für Armut, Kriege und Verfolgung hauptsächlich in der Kolonialzeit, während der nicht nur lokale Strukturen zerstört, sondern auch der Grundstein für die jetzige wirtschaftliche Abhängigkeit, welche die Ungleichheiten zwischen den reichen Staaten und den armen Ländern des Südens tagtäglich festschreibt, gelegt wurde.

Nur ein Wirtschaftssystem, das nicht nach der Profitlogik sondern den Bedürfnissen der Menschen produziert, sprich ein sozialistisches, wird allen BewohnerInnen dieser Erde freie Mobilität und eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.

Als erstes müssen offene Grenzen ohne Einschränkungen gefordert werden. Nicht nur die neuen geplanten Verschärfungen im Asylwesen müssen rigoros bekämpft, sondern auch die gängigen Gesetze niedergerissen werden. Ausländische ArbeiterInnen müssen unabhängig von ihrer Nationalität die gleichen Rechte (bspw. das Stimm- und Wahlrecht) geniessen wie Schweizer StaatsbürgerInnen. Anforderungen wie Sprachnachweise, Integrationsstandards etc. sind aufs Schärfste abzulehnen. Und auch die ArbeiterInnen dürfen sich nicht von der rassistischen Propaganda mitreissen lassen, sondern müssen sich mit ihren migrantischen ArbeitskollegInnen solidarisieren. Sie müssen Stellung beziehen gegen rassistische Äusserungen und Diskriminierungen. Sie dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen und müssen gemeinsam gegen Sanktionen und Ausbeutung kämpfen.   


[1] D'Amato, Gianni (2008). "Erwünscht, aber nicht willkommen".

[2]  Peter Hasler gemäss: http://www.wsws.org/de/2000/sep2000/schw-s29.shtml [2.7.2009]

[3] Auf ein Asylgesuch wird u.a. dann nicht eingetreten, wenn der Flüchtling schon in einem sicheren Drittstaat ein Gesuch gestellt hat oder die geforderten Papiere nicht vorlegen kann; mit dem Inkraftsetzen dieser Regelung wurden über Nacht viele Asylsuchende auf die Strasse gestellt.

[4] Aktivitäten des Nothilfezentrums Juch: "Es finden keine Aktivitäten und Angebote mit integrativem Charakter statt. Die Bewohner/innen werden gezielt in der Lösungsfindung und der Erhaltung ihrer Rückkehrfähigkeit unterstützt und gefördert." http://www.stadt-zuerich.ch/content/aoz/de/index/sozialhilfe/nhz/juch/aktivitaeten.html#contenttabs [2.7.2009]

[5] Tages Anzeiger vom 8. 12. 2008: Die Schweiz kann 6 von 10 Asylbewerbern zurückschicken.