Den Faschismus verbieten? Der Prozess gegen Holocaustleugner Irving und das NS-Verbotsgesetz

Am 11. November 2005 ging der österreichischen Polizei der rechtsextreme "Historiker" David Irving aufgrund eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 ins Netz. Irving befand sich gerade auf dem Weg zu einem Vortrag bei der rechtsextremen Burschenschaft Olympia. Mitte Februar beginnt in Wien der Prozess gegen ihn.

Der gebürtige Brite Irving startete nach einem abgebrochenem Studium und einer Arbeit als Stahlarbeiter seine Karriere als nichtstudierter "Historiker". Sein bekanntestes "Werk", "Der Untergang Dresdens", wurde als fehlerhaft entlarvt, da die Zahlen auf falschen Quellen basierten. Doch auch in der Neuauflage dieses Buches korrigierte er dies nicht und beharrte auf den falschen Angaben. Wirklich bekannt wurde Irving allerdings als einer der weltweit bekanntesten "RevisionistInnen", wie die LeugnerInnen des Holocaust genannt werden, weil sie die Geschichte revidieren wollen. So erklärte David Irving, Hitler habe nichts von der "Endlösung der Judenfrage" gewusst und versuchte damit, Hitler von jeder Schuld am Holocaust freizusprechen. Außerdem leugnete David Irving, dass im KZ Auschwitz Juden/Jüdinnen in Gaskammern ermordet wurden. Irving hat wegen seiner Haltung in sieben Staaten (unter anderem Deutschland, Österreich und Neuseeland) Einreiseverbot.

In der zweiten Februarhälfte 2006 soll nun der Prozess gegen David Irving beginnen, in welchem ihm bis zu 10 Jahre Haft drohen. Doch nach welchen Prinzipien geht der Staat Österreich in diesem Prozess vor? Nach der NS-Diktatur und dem 2. Weltkrieg wurde 1947 das NS-Verbotsgesetz beschlossen. Es verbietet unter anderem die Gründung oder Unterstützung von nationalsozialistischen Organisationen sowie die Verherrlichung ihrer Ziele und die Leugnung von NS-Verbrechen. Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.

Durchschnittlich gibt es 200 Anzeigen jährlich, doch nur in etwa 35 Fällen wird Anklage erhoben. So wird nun der ehemalige FP-Bundesrat Gudenus wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angeklagt, weil er erklärte, in Nazideutschland hätte es keine Gaskammern gegeben. Ein ebenfalls kürzlich geschehener Fall sorgte für Aufregung, hat aber bis dato keine Konsequenzen: Der ehemalige Finanzlandesdirektor von Kärnten plädierte in einem Leser-Innenbrief an eine Kärntner Kirchenzeitung dafür, keine Exkursionen mit SchülerInnen ins KZ Mauthausen mehr zu unternehmen, da dieses "nachweislich" erst nach dem 2. Weltkrieg für "touristische Zwecke" errichtet worden sei.

Rehabilitierung

Der Holocaust an Juden/Jüdinnen, SlawInnen, Roma/Sinti, Behinderten, Schwulen und Lesben sowie politischen GegnerInnen war einzigartig in seiner industrialisierten Form der Massenvernichtung; 5 – 6 Millionen Menschen fielen ihm zum Opfer. Der Holocaust war keineswegs der einzige Massenmord oder auch Völkermord in der Geschichte, doch singulär in seinen Abläufen. Bis heute erfüllt die Vorstellung des Holocaust den überwiegenden Teil der Menschen zurecht mit Abscheu. Führende deutsche Nazis wie etwa Christian Worch erklären ganz offen, dass der Holocaust ein wesentlicher Grund sei, der ihnen bei der Rekrutierung neuer Mitglieder im Wege stünde. Und hier setzen die RevisionistInnen an: sie versuchen, den Holocaust wegzuleugnen, um so NS-Gedankengut für breitere Schichten akzeptabel zu machen.

Dieser Revisionismus besteht im Relativieren oder Verleugnen des Holocaust und anderer Verbrechen der NS-Diktatur. Die meisten GeschichtsrevisionistInnen berufen sich auf gefälschte Nazi-Akten oder erfinden Fakten. So werden die Vergasungen bestritten, außerdem soll Zyklon B "nur als Desinfektionsmittel" verwendet worden sein, zumeist wird auch die chemische und technische Umsetzbarkeit der Vergasungen in Frage gestellt.

Viele RevisionistInnen argumentieren auch, dass der Holocaust nur eine Erfindung der Alliierten und Juden/Jüdinnen sei, um Deutschland "erpressbar" zu halten und angreifbar zu machen. Eine weitere Art des Geschichtsrevisionismus ist die Relativierung. Diese bezieht sich beispielsweise auf den Vergleich von Luftangriffen auf deutsche Städte mit dem Holocaust. Mit diesen und weiteren Methoden wird versucht den Nationalsozialismus reinzuwaschen und (natürlich ohne Erwähnung des Holocausts) wieder gesellschaftsfähig zu machen.

Die NS-Verbotsgesetze sind nach 1945 aus der richtigen Überlegung entstanden, die Überreste des NS-Staates zurückzudrängen. Doch während mit der einen Hand Verbote erlassen wurden, bemühten sich alle drei zugelassen Parteien, also die SPÖ, die ÖVP (und in weit geringerem Ausmaß auch die KPÖ), ehemalige NS-ParteigängerInnen in ihre Reihen einzugliedern. SPÖ und ÖVP taten sich dabei hervor, Persilscheine für ehemalige NS-VerbrecherInnen auszustellen und sie zu integrieren, eine bekannte Redensart besagte etwa, dass den Bund sozialistischer Akademiker, BSA, von der SA gerade ein Buchstabe unterscheiden würde.

Codes wirken

Heute sehen wir Verurteilungen nach dem Wiederbetätigungsgesetz differenziert. Einerseits ist es uns um keinen Nazi leid, der im Gefängnis sitzt, und wir werden auch nicht traurig sein, wenn NS-Organisationen verboten werden. Doch müssen wir gleichzeitig die Schwächen dieser Politik nennen: wenn beispielsweise einzelne Symbole oder Redewendungen verboten werden, wird die extreme Rechte eben andere verwenden. So wurde aus dem Hakenkreuz das Keltenkreuz, Heil Hitler wurde zu "88" (H ist der achte Buchstabe im Alphabet), und der Hitlergruß wird nun mit drei ausgestreckten Fingern gezeigt. Wenn das Leugnen der Gaskammern unter Strafe gestellt wird, dann wird manches eben in Frageform geäußert. Entscheidend ist immer nur, dass der Code von den eigenen AnhängerInnen verstanden wird.

Gesetz nutzt nichts

Durch die Wiederbetätigungsgesetze werden zwar immer wieder bekennende FaschistInnen angeklagt und verurteilt, doch trifft das nur jene, die, wie Gottfried Küssel, der Führer der österreichischen VAPO (Volkstreue Außerparlamentarische Opposition) Anfang der 90er dumm genug sind, offen die Wiederzulassung der NSDAP zu fordern oder sich stolz als NationalsozialistIn zu bekennen. Wer ein wenig Restintelligenz hat – so wie etwa die Burschenschafterszene oder der faschistische Flügel der FPÖ – weiß genau, wie Dinge so zu formulieren sind, dass sie von den eigenen AnhängerInnen genau verstanden werden, gleichzeitig aber gesetzeskonform bleiben. Bleibt also nur der Ausbau der Gesetze – doch wo soll die Strafbarkeit beginnen? Es wird immer neue Codes und Formulierungen geben.

Wenn der bürgerliche Staat einzelne faschistische Organisationen zerschlägt und ihre Mitglieder inhaftiert, dann kann dies natürlich den Aufbau verlangsamen und empfindlich stören. So wurde die VAPO in den 90ern von der Staatspolizei de facto eliminiert. Ein solches Verbot kann eine temporäre Schwächung bedeuten, etwa den Verlust von Kadern, aber auch z.B. den Verlust von Mandaten auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene.

Doch wenn eine Organisation verboten wird, lösen sich damit naturgemäß ihre Kader keineswegs in Luft auf. Sie werden neue Netzwerke gründen und künftig vorsichtiger sein. So verschwanden beispielweise die überzeugten Kader der VAPO keineswegs von der Bildfläche, viele waren später in anderen Zusammenhängen wieder anzutreffen. Seit kurzem ist auch Gottfried Küssel, der eine sechsjährige Haftstrafe abbüßte und danach noch Bewährungsauflagen hatte, selbst wieder in diesem Milieu aktiv.

Auch die deutsche NPD hat erst durch das Verbot vieler kleinerer faschistischer Verbände, Parteien und Kameradschaften ihre heutige Stärke erreicht, weil deren Mitglieder nach dem Verbot in die NPD übergetreten sind. Eine ganze Reihe von Verboten haben in den letzten Jahren das Naziproblem in Deutschland offensichtlich nicht gelöst, sondern meist einfach zu einer Verschiebung und zu Übertritten in neugegründete Parteien geführt. Die Nazi-Kader sind ja weiterhin existent, sie lernen einfach, mit der Situation umzugehen und flexibel neue Strukturen aufzubauen.

Gleichzeitig zeigt sich in den Verboten die Doppelzüngigkeit des bürgerlichen Staates. So wurde die VAPO zwar attackiert, jedoch der faschistisch-burschenschaftliche Flügel der FPÖ, der derzeit etwa in Wien 9 der 13 FPÖ-Gemeinderatsabgeordneten stellt, staatstragend in Ruhe gelassen. So sind Gesetze gegen FaschistInnen äußerst zwiespältig. Eingesetzt werden sie auf der rechten Seite nur gegen jene, die dem Staat missfallen, andererseits sind die Gesetze zumeist so formuliert, dass sie gegen alle politischen Richtungen eingesetzt werden können. Der deutsche Staat etwa erließ anlässlich der vorletzten Fußball-WM Meldegesetze gegen Hooligans, die später auch dazu benutzt wurden, linke DemonstrantInnen an der Teilnahme an Anti-Globalisierungs-Demos zu hindern.

Der Kampf gegen den Faschismus ist einer, der vor allem politisch geführt wird. Mit Demonstrationen, Kundgebungen, Flugblatt-Aktionen und der Einbindung breiter Teile der arbeitenden Bevölkerung und der Jugend wollen wir die Nazis isolieren. Dabei müssen wir tief genug ansetzen. "Radikal sein", heißt die Sache an der Wurzel packen. Diese Wurzel ist das kapitalistische System – es bringt den Faschismus erst hervor. In Krisenzeiten finanzieren führende KapitalistInnen den Faschismus als beste Garantie gegen die ArbeiterInnenbewegung. So war es 1933 bei der Machtergreifung der Nazis in Deutschland, so war es 1934 nach dem verlorenen BürgerInnenkrieg in Österreich, so war es 1973 bei der Machtergreifung der Militärs in Chile, so passiert es heute in Teilen Südamerikas, wo von Großkonzernen finanzierte faschistische Mörderbanden Jagd auf GewerkschafterInnen machen. In Italien arbeiteten Geheimdienste über Jahrzehnte mit faschistischen Organisationen zusammen, wobei zahlreiche blutige Anschläge verübt wurden.

Auf der anderen Seite führt die Perspektivlosigkeit des kapitalistischen Systems viele erst in die Arme der Nazis (ohne, dass das für die Betreffenden als Ausrede gelten darf!). Wenn Mitte Februar David Irving vor Gericht steht, werden wir nicht in den Chor jener Liberalen einstimmen, die sich über das "Meinungsdelikt" Holocaustleugnung empören. Irving und andere RevisionistInnen liefern die ideologische Grundlage, auf der die Nazis rekrutieren, wenn Irving zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wird, macht uns das keineswegs traurig.

Doch der Kampf gegen den Faschismus wird weiterhin nicht vom bürgerlichen Staat in seinen Gerichtssälen und seinen oft zweifelhaften Gesetzen geführt, sondern von engagierten antifaschistischen AktivistInnen, die den Kampf gegen den Faschismus mit dem Kampf gegen seine wirtschaftliche Basis, das kapitalistische System, verknüpfen.