Die Umfärbung der ߖH und die Angriffe auf den freien Hochschulzugang

Wieder gibt es Veränderungen an den Hochschulen, wieder sind es Verschlechterungen. Auf der einen Seite stehen Demokratieabbau und schwarz-blaue Umfärbungspolitik und auf der anderen Seite entfacht wieder eine Diskussion um die Einschränkung des Hochschulzugangs.

Am 10. November 2004 reichten die beiden Nationalratsabgeordneten Gertrude Brinek (ÖVP) und Elke Achleitner (FPÖ) über Nacht einen Initiativantrag zur Änderung des HochschülerInnenschaftsgesetzes (HSG) ein. Das hatte zur Folge, dass es kaum zu Begutachtungen kam. Trotz Protesten von Seiten der Studierenden wurde die Änderung des Gesetzes einen Monat später vom Nationalrat unverändert angenommen.

Im Mittelpunkt der Debatte um diese Gesetzesnovelle stand die direkt-demokratische Wahl der ÖH-Bundesvertretung. Während die Studierenden der österreichischen Universitäten bislang alle zwei Jahre ihr direktes (unmittelbares) Wahlrecht auf den Ebenen der Studienrichtungs-, Fakultäts-, Universitäts- und auch Bundesvertretung (BV) wahrnehmen konnten, soll nun die BV nicht mehr direkt von den Studierenden gewählt werden. Ab der nächsten ÖH-Wahl 2005 werden die Universitätsvertretungen (UV) bestimmen, wer auf Bundesebene die Studierenden vertreten darf. Jene Bundesvertretung wird entsprechend der jeweiligen Mandatsstärke der einzelnen Fraktionen der UV gewählt. Allerdings werden dann Stimmen von WählerInnen großer Unis weniger zählen, als die Stimmen von WählerInnen kleinerer Unis. In Konsequenz bedeutet dies eine Stärkung der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft (AG) und der politisch indifferenten Fachschaftslisten, die auf vielen, vor allem kleineren, Universitäten die Vertretung der Studierenden inne haben. Obwohl die Fachschaftslisten von der Gesetzesnovelle profitieren würden, sprechen sogar sie sich – im Gegensatz zur AG – dagegen aus. Mit dieser Gesetzesänderung wird, statt Demokratie zu fördern, deren steter Abbau betrieben.

Seit 2001 gibt es eine linke Koalition zwischen dem der Sozialdemokratie nahestehenden VSStÖ (Verband Sozialistischer StudentInnen ) und den Grünen nahestehenden GRAS (Grüne alternativ StudentInnen) in der BV, die – wenn auch mit wenig Erfolg – versucht, sich gegen die Einschneidungen der Studierendenrechte zu wehren und auch der Regierung kritisch gegenübersteht. Dies legt – wohl nicht zu Unrecht – den Verdacht nahe, dass die schwarz-blaue Regierungskoalition versucht, durch die Änderung des Wahlmodus eine politische Umfärbung der ÖH zu erreichen. Denn mit dem neuen Wahlsystem würde die AG eine relative Mehrheit in der BV erhalten. Einhergehend mit der Abschaffung der direkten Wahl wird auch das Budget der UV’s von 65% auf 85% erhöht, mit gleichzeitiger Kürzung des BV-Budgets von 30% auf 15% des gesamten ÖH-Budgets. Die Konsequenz daraus ist eine verminderte Handlungsfähigkeit der ÖH auf Bundesebene und deren zum Teil politischen Projekte, wodurch auch das Mitspracherecht der Studierenden weiter einschränkt wird.

Doch nicht nur die ÖH steht unter Beschuss der Regierung, der Unizugang selbst wird angegriffen. Die Einführung von Zugangsbeschränkungen zur Uni wird öffentlich diskutiert (wir berichteten schon in Morgenrot 29, zu finden auf www.sozialismus.at). Im Gespräch sind zwei Modelle: einerseits der Numerus Clausus (NC), einer Zugangsbeschränkung auf Grundlage des Notendurchschnitts bei der Matura, andererseits ein „Splitting“ des Studiums, in dem ein Basisstudium (Bakkalaureat) frei zugänglich ist, das Studium zum/r Magister/Magistra bzw. das Doktoratsstudium Beschränkungen unterliegt.

Hintergrund ist eine beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebrachte Klage gegen Österreich. Laut geltendem Gesetz ist die Voraussetzung für die Studienberechtigung von AusländerInnen an österreichischen Universitäten, dass diese auch im eigenen Land über einen Studienplatz verfügen. Diese Bestimmung widerspricht laut EU-Komission dem EU-Recht, konkret dem „Gleichstellungsgebot von EU-BürgerInnen mit InländerInnen“. Nun wird von manchen ein StudentInnenzustrom – vor allem aus Deutschland – befürchtet, denn in der Bundesrepublik sind Zugangsbeschränkungen seit langem üblich.

Dabei kommt dieses Gerichtsverfahren der Regierung und auch so manchen Rektoren sehr gelegen. Die Bestrebungen von Regierung und Universitäten, die Anzahl der Studierenden zu verringern, ist seit längerem bekannt. Die Regierung wird dieses Verfahren nun zum Anlass nehmen, um verschärfte Zugangsbeschränkungen einzuführen.

Es bleibt zu hoffen, dass die schon begonnen Proteste sich fortsetzen werden und nicht nur einzelne Gesetzesänderungen, sondern den gesamten Bildungsabbau der letzten Jahre ins Visier nehmen. Notwendig wird dabei nicht nur sein, sich entsprechend zu organisieren und zu vernetzen, sondern auch, sich mit anderen vom Sozialabbau betroffenen Gesellschaftsgruppen zusammenzuschließen.