Österreich und die Festung Europa

Am 01.Mai 2004 trat das neue Asylgesetz in Kraft. Neben drastischen Verschärfungen für Asylwerbende macht Österreich seine Grenzen gegenüber Flüchtlingen weiter dicht.

Einhergehend mit der EU-Osterweiterung am 01.Mai 2004 tritt in Österreich die am 16. September 2003 beschlossene Asylgesetz-Novelle 2003 in Kraft. Einer der ersten Punkte des Gesetzes ist, dass "unzulässige und offenbar unbegründete Anträge schnell gefiltert werden können und Asylwerbern, bei denen klar ist, dass sie Flüchtlinge und somit asylberechtigt sind, rasch Asyl gewährt werden kann." Dies bedeutet, dass "48, längstens jedoch 72 Stunden nach Einbringung des Antrags die Ersteinvernahme durch ein Organ des Bundesasylamtes vorzunehmen ist." Ziel dieser raschen Erstaufnahme ist es aber nicht, begründete Asylanträge schnellstens abzuschließen und die Hilfesuchenden in Bundesbetreuung zu überstellen, sondern, so schnell wie möglich, so viele Flüchtlinge wie möglich wieder abzuschieben. Dies wird dadurch erleichtert, dass all jene, die in einem anderen EU-Land bereits einmal abgewiesen wurden, keine Chance auf Asyl haben, gleich wann und aus welchen Gründen. Zusätzlich wird der Überwachungsstaat forciert, indem Fingerabdrücke genommen und in einer europäischen Datenbank verglichen werden.

Eine "erste Abklärung der Identität, der Staatsangehörigkeit, des Fluchtweges und von in Österreich lebenden Verwandten" geht einher mit einer "umfassenden Befragung über die Fluchtwege" und findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem sich der Großteil der Flüchtlinge noch in einem Stadium des Schocks und großer Verunsicherung befindet. Die befragten Personen geben oft falsche Antworten, um sich selbst zu schützen, da sie kein Vertrauen in die BeamtInnen haben. Sie sind verwirrt und haben meist tagelang kaum geschlafen. Viele haben keine Identitätspapiere oder haben aus Angst vor Abschiebung diese Papiere zerstört. Zusammenlegung

Doch einmal die Papiere nicht vorgelegt, ist die Chance vorbei. Später werden keine neuen Unterlagen mehr angenommen und die Aussage kann auch nicht mehr verändert werden. Der Zug ist abgefahren, und zwar in das Land, von dem der/die AsylwerberIn eingereist ist, denn auch, falls Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, stehen die Chancen auf Asyl schlecht.

Nicht unbedingt verbessert werden diese Chancen da-durch, dass der unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), die zweite Instanz im Asylverfahren, die in der Vergangenheit zahlreichen Einsprüchen stattgegeben hat, vom Bundeskanzleramt ins Innenministerium übersiedelte. Dort ist bereits die Erstinstanz angesiedelt. Der UBAS verliert nicht nur die Kompetenz, neue zusätzliche Angaben zu bewerten, sondern ist nun dem Innenminister und den selben Beamt-Innen unterstellt, die bereits für die Erstinstanz veranwortlich zeichneten.

Neu ist auch die "Mitwirkungspflicht des Asylwerbers". Es müssen sofort alle Papiere vorgebracht werden, die Angaben exakt und nachvollziehbar und der/die AsylwerberIn verfügbar sein. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt. Somit wird es also unmöglich, die Erstabklärungsstelle oder später auch die Bundesbetreuung zu verlassen, solange es keine definitive Entscheidung gibt.

Hintergründe

Seit dem Zusammenbruch des Stalinismus wird die "Festung Europa" Schritt für Schritt Realität. Der verstärkten Reisefreiheit nach Innen steht eine Abschottung gegenüber dem Rest der Welt entgegen, manifestiert im sogenannten "Schengener Abkommen". Die EU ist zwar daran interessiert, selektiv einzelne hochwertige Arbeitskräfte nach Kerneuropa zu holen – doch alle diejenigen, die vor Verfolgung oder unwürdigen Lebensbedingungen flüchten, werden weiter von SoldatInnen an den Grenzen gejagt werden.

"Sichere" Drittstaaten

Wer aus einem der im Gesetz aufgezählten "sicheren Drittstaaten" kommt, kann unter keinen Umständen einen Asylantrag bekommen. Was sicher ist, bestimmt das Innenministerium. In der Vergangenheit umfasste diese Liste Länder wie die Türkei oder den Iran.

Alle Nachbarländer Österreichs gelten sowieso als sicher, so können alle nach Österreich einreisenden Flüchtlinge sofort in eines der Nachbarländer abgeschoben werden (wenn klar ist, aus welchem Land sie gekommen sind). Durch diese Regelung ist aber nicht gewährleistet, dass ein Flüchtling, der in einen "sicheren Drittstaat" abgeschoben wird, nicht von dort gleich in sein Heimatland weiter verfrachtet wird und dort der Albtraum von neuem beginnt. Doch nun hätte er/sie keine Chance mehr auf EU-Asyl, denn er/sie wurde ja bereits einmal abgewiesen. Und die Devise lautet: Einmal vorbei, immer vorbei!