Die Bene–š-Dekrete – Versuch einer Analyse

Durch den kommenden EU-Beitritt Tschechiens sind die sogenannten Beneš-Dekrete, die die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach 1945 geregelt haben, wieder einmal in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert worden. Im Folgenden versuchen wir, einen Standpunkt zu diesem Thema – abseits von nationalistischer Hetze und pauschalen Verurteilungen – zu finden.

Irgendein direktes äußeres Feindbild scheint Österreichs neue Regierung und vor allem ihr rechter Arm, die FPÖ, zu brauchen. Während der Sanktionen waren das Frankreich und Belgien, jetzt ist es die Tschechische Republik. Die wochenlangen Blockaden der österreichisch-tschechischen Grenze sind dabei der vorläufige Höhepunkt österreichischer Arroganz. Getragen wurden die Blockaden durch ein sehr fragwürdiges Bündnis von PolitikerInnen aller vier Parla-mentsparteien, besorgten An-rainerInnen, Bauern/Bäuerin-nenverbänden, Umweltschüt-zerInnen und Landeshaupt-leuten wie Kärntens Haider und Oberösterreichs Pühringer.

Jedoch ist Temelin nur eine kurzfristige auf Emotionen ausgerichtete Kampagne – wir erinnern uns an das Getöse, das von Kronenzeitung & Co. wegen des neuen slowakischen AKWs (wie hieß es doch gleich? – ach ja, Mochovce) veranstaltet wurde. Genauso still wird es nach erfolgter Inbetriebnahme auch um Temelin werden. Da sind stärkere Signale nötig, Signale, die an dumpfe Emotionen, Signale, die an tiefer liegende Ressentiments anknüpfen, an Probleme, die das Verhältnis zwischen Österreich und den slawischen Nachbarstaaten konstant über Jahrzehnte belastet haben. Und hier sind die Beneš-Dekrete bezüglich Tschechiens sehr nützlich (selbes gilt für AVNOJ-Dekrete, die die gesetzliche Grundlage für die Vertreibungen im ehem. Jugoslawien bildeten).

Nicht umsonst steht im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ im Kapitel Erweiterung der EU, die Regierung wolle die „Anliegen und Interessen der altösterreichischen Minderheiten im Ausland fördern“. Was nichts anderes bedeutet als die Absicht, politischen Druck auf die Beitrittskandidaten Tsche-chien und Slowenien auszuüben, die Beneš- bzw. AVNOJ-Dekrete aufzuheben, und Reparationszahlungen zu leisten.

Die viel diskutierten Beneš-Dekrete wurden zwischen 1945 und 1947 durch den damaligen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš mit der Begründung, rechtliche Ordnung in die Nachkriegswirren seines Landes zu bringen, erlassen. Rund ein Dutzend der über 200 Dekrete betreffen die Vertreibung und Enteignung der knapp drei Millionen Deutschen, die damals in der Tschechoslowakei lebten. Auf Grundlage der Dekrete wurden 2,5 Millionen von ihnen aus ihrer Heimat vertrieben und ihr Eigentum vom tschechoslowakischen Staat konfisziert. Mit den Dekreten wurde die gesetzlichen Grundlagen für die „Bestrafung der nazistischen Verbrecher, Verräter und ihrer Helfershelfer“ geschaffen.

AntifaschistInnen=FaschistInnen?

In Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm von Kosièe, mit dem am 4. Mai 1945 die Nationale Front der Tschechen und Slowaken ein Regierungsprogramm vorlegte, wurde das Eigentum der „Deutschen, der Madjaren, der Verräter und Kollaboranten“ unter nationale Verwaltung gestellt [Anm. d. Red.: Madjaren= Ungarn].

Damit wurde der Besitz „staatlich unzuverlässiger Personen“ enteignet – wobei der Begriff der „staatlichen Unzuverlässigkeit“ weit ausgedehnt wurde: Es wird summarisch festgestellt, dass nicht nur FaschistInnen gemeint waren (was ja absolut in Ordnung gewesen wäre), sondern darunter im Allgemeinen „Personen deutscher oder madjarischer Nationalität“ zu verstehen seien. Definiert wurde dieser Personenkreis als alle, „die sich bei irgendeiner Volkszählung seit dem Jahre 1929 zur deutschen oder madjarischen Nationalität bekannt haben oder Mitglieder nationaler Gruppen, Formationen oder politischer Parteien geworden sind, die sich aus Personen deutscher oder madjarischer Nationalität zusammensetzen“.

Das Dekret vom 21.6.1945 „über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und des slowakischen Volkes“ erklärte das landwirtschaftliche Vermögen der Deutschen und Ungarn als enteignet. Der Boden sei an „Personen slawischer Nationalität“ zuzuteilen. Während das Dekret vom Mai 1945 überhaupt keine Einschränkungen vorsah, sollten nun durch ein gesondertes Dekret Ausnahmen ermöglicht werden, vor allem zugunsten jener, die „aktiv“ für die Tschechoslowakei gekämpft hätten.

Mit dem Dekret 28 vom 20. Juli 1945 „über die Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, der Madjaren und anderer Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte“ wurden die Zuteilungsbedingungen des enteigneten Bodens geregelt.

Mit dem Verfassungsdekret 33/1945 „über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen deutscher und madjarischer Nationalität“ wurde der kollektive Verlust der StaatsbürgerIn-nenschaft aller Angehörigen deutscher oder ungarischer Nationalität unabhängig von ihrer konkreten Stellung zum Faschismus beschlossen. Ausgenommen waren lediglich jene Deutschen und Madjaren, die sich nicht als Deutsche und Madjaren, sondern „in der Zeit der erhöhten Bedrohung der Republik“, worunter in der Nachkriegs-Tschechoslowakei allgemein die Zeit vom 21. Mai 1938 bis zum Kriegsende verstanden wurde, ständig als Tschechen oder Slowaken bekannt hatten. Ebenfalls erhalten bleiben sollte die Staatsbürgerschaft nach §2 in jenen Fällen, in denen die betreffende Person sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen und sich entweder aktiv am Kampfe um seine Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten hatte.

In den Durchführungsbestimmungen vom 2.8.1945 wurde dies dahingehend präzisiert, dass darunter ein aktiver Kampf gegen den Nazismus und für die Tschechoslowakische Republik gemeint sei. Eine antifaschistische Tätigkeit, die z.B. nicht mit dem Ziel einer Wiederaufrichtung der Tschechoslowakei verbunden war, sondern die konkreten Grenzfragen einer erst zu erkämpfenden nicht-kapitalistischen Nachkriegsgesellschaft überlassen wollte, fiel also explizit nicht unter die Ausnahmen und hatte mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft die selben Konsequenzen wie etwa eine Mitgliedschaft in der NSDAP oder ihrer Untergliederungen.

In weiterer Folge wurde die Arbeitspflicht vom 14. bis 60. Lebensjahr für männliche und vom 15. bis 50. Lebensjahr für weibliche Deutsche und Ungarn, die die tschechoslowakische StaatsbürgerInnenschaft verloren hatten, verhängt.

Eine vorurteilslose Analyse der Dekrete ergibt folgenden Befund: Die Beneš-Dekrete gehen von einer Kollektivschuld-These aus. Klar wird dies etwa, wenn von der „Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, der Madjaren und anderer Staatsfeinde“ gesprochen und damit „Deutsch“ und „Madjare“ mit „Staatsfeind“ gleichgesetzt wird, oder wenn die Deutschen und Un-garInnen den VerräterInnen und KollaborantInnen gleichgestellt werden. Dies traf zweifellos für einen großen Teil der deutschsprachigen Bevölkerung zu. So erhielt 1935 die Sudetendeutsche Partei, die mit den Nazis verbündet war, 68% der deutschen Stimmen.

Nach dem „Anschluß“ der tschechoslowakischen Territorien an das Deutsche Reich war der überwiegende Teil der Sudetendeutschen, ebenso wie etwa in Österreich, zumindest Mitläufer-Innen. Die nazistische Diktatur wütete gerade in diesen Gebieten außerordentlich, war doch das Ziel, sie restlos zu „germanisieren“ und die slawische Bevölkerung zu vernichten oder im besten Fall zu vertreiben. Erst aus dieser Brutalität wird die Reaktion vieler TschechoslowakInnen nach 1945 nachvollziehbar.

Sudetendeutscher Widerstand

Es muß jedoch auch festgehalten werden, dass während der Besatzungszeit ein nicht unerheblicher Teil der Sudetendeutschen Widerstand leistete. In Nordböhmen beispielsweise war der Widerstand so groß, dass die Wehrmacht 1944 eine Sondereinheit entsenden mußte, um Herr der Lage zu bleiben. Gerade in den Sudetendeutschen Industriezentren gab es auch unter deutschen Arbeiter-Innen ein starkes Klassenbewußtsein. Die Deutsche Sozialistische Arbeiterpartei und die KP erhielten bei den letzten freien Wahlen gemeinsam 380.000 Stimmen. Für die späteren stalinistischen MachthaberInnen aber verlief die Grenze nicht anhand der Klassen sondern auf völkischer Grundlage.

Auch die immer wiederkehrende Formulierung „dass der enteignete Boden an Personen slawischer Nationalität zu übergeben sei“ zeigt den völkischen Charakter sehr deutlich. Die Beneš-Dekrete verfolgten das klare Ziel der Ausschaltung der nicht-slawischen nationalen Minderheiten aus der Wirtschaft durch massenhafte Enteignungen der Deutschen und Ungarn.

Die politischen und ökonomischen Konsequenzen dieser Politik sind bekannt: Mehr als 2,9 Millionen Deutsche wurden bis Ende 1946 nach offiziellen Angaben ausgesiedelt, 17.000 Quadratkilometer Boden wurden enteignet und unter 170.000 Klein- und Mittelbauern und Landarbei-terInnen aufgeteilt; 1,8 Millionen neue SiedlerInnen zogen in die sich leerenden Gebiete.

Zweifelsohne war die Aussiedelung von Millionen von Menschen ein nicht wieder gut zu machendes Verbrechen der tschechoslowakischen Nachkriegsregierung. Jedoch geht es vor allem der FPÖ bei ihren jüngsten Vorstößen in dieser Richtung nicht etwa um eine geschichtliche Aufarbeitung dieser Thematik. Die Beneš-Dekrete sind für sie nicht mehr als ein geeignetes Vehikel, nicht nur revanchistisches Gedankengut wieder aufzuwärmen, sondern sie dienen auch dazu, gegen den Beitritt Tsche-chiens und Sloweniens in Österreich Stimmung zu machen und den Boden aufzubereiten für eine Strategie, mit der der Beitritt auf die lange Bank geschoben werden soll.

FPÖ für „Volksdeutsche“

Die FPÖ übernimmt in dieser Strategie, die Ressentiments gegenüber Tschechien und Slowenien schürt, eine vorwärtstreibende, polarisierende Funktion, indem sie als einzige Partei in den letzten Jahren offensiv die Forderungen der Vertriebenenverbände zu ihren eigenen machte, und das nicht zufällig: Denn die Diskussion um die Beneš-Dekrete eignet sich hervorragend, um die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren („auch die anderen haben sich nicht anders verhalten“), die Übergriffe gegen die „Volksdeutschen“ aufzurechnen gegen die Verbrechen des Nationalsozialismus, die Opferrolle der Deutschen weiter zu festigen („wir sollen für alle zahlen, aber unsere Interessen werden negiert“), anti-slawische Ressentiments weiter zu tragen und (wieder) in der Bevölkerung zu verfestigen, und nicht zuletzt am Klavier des Antisemitismus zu spielen („den Juden wird so viel zurückgegeben, uns Deutschen nichts“).

In ihrer Analyse wird sich die Linke nicht an die nationalistischen Betrachtungen der FPÖ und diverser Vertriebenenverbände anlehnen dürfen. Sie kann aber auch nicht in den Fehler verfallen, das nationalsozialistische Unrecht gegen das Unrecht der Vertreibungen der Deutschen aus Osteuropa (das qualitativ natürlich absolut nicht vergleichbar ist) aufzurechnen.

Quellen:
AGM: „Die Linke und die Beneš-Dekrete“,
diverse Artikel aus dem Internet