Die österreichischen Arbeiterkammern – fortschrittliche Institutionen?

 

Der folgende Text wurde im Jahr 2000 als Diskussionsbeitrag auf die Angriffe der Regierung Schüssel auf die Arbeiterkammer verfasst und hat angesichts der zunehmenden Angriffe von Kurz und den NEOS weiterhin Aktualität. 

Die österreichischen Arbeiterkammern –  fortschrittliche Institutionen?

Die seit Jahresbeginn 2000 amtierende Regierung Schüssel setzt neue Maßstäbe – Schwarz-Blau arbeitet hin auf eine klar akzentuierte Umverteilungspolitik von den Arbeitenden hin zu den Besitzenden, von unten nach oben. In diesem Szenario ist es nicht verwunderlich, dass auch die Kammern für Arbeiter und Angestellte (oder in ihrer Kurzformel, die AK) ins Visier der Regierung kommen.

Die Arbeiterkammern sollen ausgehungert und damit ein wesentlicher Pfeiler der Sozialpartnerschaft zum Einknicken gebracht werden. Gedacht ist an eine Senkung der Beiträge, aus denen die Arbeiterkammern ihr Budget beziehen, von 0,5 auf 0,3 Prozent der Gehälter der unselbständig Beschäftigten, womit der AK gleich 40% des Budgets abhanden kämen und damit ihre Funktionen im bisherigen Umfang wohl nicht mehr aufrechterhalten werden könnte. Es ist klar, dieser Angriff hat eine reaktionäre Stoßrichtung und beabsichtigt eine politische Schwächung der Organisationen und Institutionen der Arbeiterklasse.

Doch die Geschichte der Arbeiterkammern zeigt – wie wir in den folgenden Zeilen darzustellen versuchen – auch ein anderes Bild. Sie stellt unter Beweis, dass diese seit ihrem Beginn fest in den bürgerlichen Staat integriert waren und als Produkte, aber auch als Mittel der Klassenzusammenarbeit fungierten. Es gibt heute in der Linken kaum eine Diskussion über die politische Funktion der Arbeiterkammern. Wir stellen uns hier also die Frage: Was ist an den Arbeiterkammern eigentlich fortschrittlich?

Die Forderung nach der Einrichtung von Arbeiterkammern

Das erste Mal taucht die Idee einer Arbeiterkammer in der Revolution von 1848 auf. Im Juni 1848 war es zur Gründung des Allgemeinen Arbeitervereins gekommen, der in den nächsten Monaten seinen Mitgliedsstand auf einige Hundert, vor allem aus dem Milieu der Handwerksburschen und Gesellen, ausweiten konnte. Von seiner Seite wurde diese Forderung in Österreich das erste Mal erhoben – analog zu Entwicklungen auf Seiten der Kapitalistenklasse. Denn in der Revolution von 1848 hatte die aufstrebende Bourgeoisie angefangen, ihre eigenen Institutionen zu gründen, um den Einfluss des feudalen Adels zurück zu drängen.

Schon im 17. Jahrhundert waren in Frankreich und England Einrichtungen der Kapitalisten zur Vertretung ihrer Interessen gegründet worden, und 1848 zog Wien durch die Gründung von Handels- und Gewerbekammern nach. Ihre Tätigkeit sollte sich darauf konzentrieren, die „Wünsche und Vorschläge über Gewerbe und Handelszustände in Behandlung zu nehmen, ihre Ansichten und Gutachten betreffend die Erhaltung und Förderung des Gewerbefleißes und des Verkehrs den Behörden zur Kenntnis zu bringen.“ Die Handels- und Gewerbekammern sollten weiters „Vorschläge für die Verbesserung der Handels- und Gewerbegesetzgebung unterbreiten, Anträge zur Belebung von Handel und Gewerbe stellen und Einfluss auf das gewerbliche Schulwesen nehmen.“

Damit ist ziemlich genau auch noch die heutige Funktion der Wirtschaftskammern als staatliche Einrichtungen, die sich um die Interessen ihrer Mitglieder anzunehmen und über Gutachten und Lobby-Arbeit die Wünsche der Gewerbetreibenden und Industriellen zu verfechten haben, umschrieben. Von besonderer Brisanz wurde die Einrichtung der Handels- und Gewerbekammern, die 1868 gesetzlich verankert und in den 1880er Jahren – vor allem mit der Kammerwahlordnung von 1883 – als echte Repräsentanz der gewerblichen Interessen ausgebaut wurden, weil ihre Mitglieder sowohl im Landtag als auch im Reichsrat vertreten waren.

Mit der Wahlrechtsreform von 1873 war dem neu zu wählenden Abgeordnetenhaus der Gedanke einer Interessen-, nicht einer Volksvertretung zu Grunde gelegt worden – das Kurien- und Zensuswahlrecht wurde von den Landtagen auf das Abgeordnetenhaus übertragen und als III. Kurie die Handels- und Gewerbekammern definiert. Wie ungleich das Wahlrecht, das auf der Steuerleistung beruhte, damals war (und wie überproportional groß der Einfluss der Handelskammern), zeigt allein die folgende Gegenüberstellung: In der III. Kurie entfiel auf ca. 23 Wähler ein Abgeordneter, in der überdies erst 1896 eingerichteten V. Kurie, in der alle volljährigen männlichen Staatsbürger des österreichischen Reichsteils wahlberechtigt waren, entsandten ca. 17.500 Wähler einen Abgeordneten…

Gerade diese Tatsache war entscheidend, dass das Proletariat eine ebensolche Interessensvertretung verlangte: Den Handels- und Gewerbekammern sollte auf der Seite der Arbeiter eine ebensolche Kammer gegenübergestellt werden. 1872 wurde von Vertretern des Ersten Allgemeinen Arbeitervereins dem Ministerium des Inneren und dem Reichsrat ein Memorandum überreicht, das die Errichtung von Arbeiterkammern mit parlamentarischer Vertretung forderte. Im Memorandum hieß es u.a. über die Ziele einer solchen Institution:

„Die Arbeiterkammer hat Wünsche und Vorschläge in Beratung zu nehmen, hat ihre Wahrnehmungen und Vorschläge über Bedürfnisse der Arbeiter zur Kenntnis der Behörden zu bringen – entweder auf Verlangen der letzteren oder aus eigenem Antrieb. Ehe die Regierung einen Gesetzentwurf, welcher Interessen der Arbeiter berührt, dem Reichsrat oder den Landtagen vorlegt, werden die Arbeiterkammern um ihr Gutachten befragt. (…) Die Arbeiterkammer führt Nachweisungen über jede Arbeiterunternehmung und jede Anstalt, welche dem Arbeiterinteresse dienen soll. (…) Die Arbeiterkammer berichtet jährlich an das zuständige Ministerium über die Arbeiterverhältnisse des Bezirkes; diesem Bericht können Wünsche und Anträge beigefügt werden. (…) Die Arbeiterkammern sind berechtigt, in Angelegenheiten ihres Wirkungskreises untereinander in schriftlichen Verkehr zu treten und gemeinsame Beratungen zu pflegen. Wenn nicht ein besonderes Arbeitsministerium geschaffen wird, so muss im Handelsministerium eine Abteilung für Arbeiterangelegenheiten errichtet werden. Die Arbeiterkammern stehen unmittelbar unter dem betreffenden Ministerium.“

Das Memorandum war verfasst worden von Heinrich Oberwinder und trug die Handschrift des gemäßigten Flügels der österreichischen Arbeiterbewegung. Heinrich Oberwinder und Hermann Hartung waren persönliche Bekannte von Ferdinand Lasalle und vertraten wie dieser den Gedanken der Integration der jungen Arbeiterbewegung in einen demokratisierten bürgerlichen Staat. Ihr Interesse galt nicht so sehr dem Klassenkampf und der revolutionären Überwindung der kapitalistischen Gesellschaft, sondern sie vertraten das Konzept eines allmählichen friedlichen Hineinwachsen in den Sozialismus. Daher konzentrierten sie sich auch auf bürgerlich-demokratische Reformen wie die Abschaffung der feudalen Privilegien, die Einführung des allgemeinen Wahlrechts etc. Sie blieben aber, im Unterschied zu den Anhängern von Marx und Engels, bei diesen Reformen stehen.

Nicht zufällig wurde Oberwinder daher auch wegen seiner Resolution zur Errichtung von Arbeiterkammern stark von Andreas Scheu und dem radikaleren Flügel der österreichischen Arbeiterbewegung angegriffen, die im Memorandum einen Kompromiss mit dem Kurienwahlrecht sahen, dem eben nun – wie der III. Kurie der Handels- und Gewerbekammern – eine weitere der Arbeiterkammern hinzugefügt werden sollte.

Während also Andreas Scheu am Grundgedanken des Manifests an das arbeitende Volk festhielt, das am 5. Arbeitertag am 5. Mai 1868 verabschiedet worden war und in dem es geheißen hatte, dass das ganze Volk in den gesetzgebenden Körpern vertreten sein sollte, um dadurch die Arbeiter allmählich in den Stand zu setzen, die Produktion selbst in die Hand zu nehmen, wurde dieses nun von Heinrich Oberwinder und seiner Fraktion so interpretiert, dass diese Vertretung nicht über das allgemeine Wahlrecht erfolgen könne, sondern am Umweg über das von den Arbeiterkammern ausgeübte Kurienwahlrecht.

Oberwinder und seine Tendenz, von ihren Gegenspielern verächtlich Partei des Memorandums bezeichnet und des Verrats an den Arbeiterinteressen beschuldigt, blieben schließlich in der Minderheit. Sie waren auch am Gründungsparteitag der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei 1874 in Neudörfl nicht vertreten…

Vorerst ignorierte die Regierung die Wünsche nach Errichtung einer Arbeiterkammer gänzlich, während Teile der Bourgeoisie ihnen nicht abgeneigt gewesen wären. Das allgemeine Wahlrecht könnte damit ja umgangen werden, wenn die Arbeitenden über eine solche Kammer ohnehin eine Vertretung im Parlament hätten. Streitfälle könnten über Schiedsgerichte, denen sich auch die Arbeitenden zu beugen hätten, entschieden werden etc. Es ging also um die Frage von Zugeständnissen an die Arbeitenden, wie sie in anderen Ländern praktiziert wurden, um diese in den bürgerlichen Staat zu integrieren und damit die radikaleren Teile der Arbeiterbewegung zu isolieren.

In diesem Sinne wurde 1886 von Ernst Edler von Plener, dem Führer der Liberalen im Reichsrat, ein Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern im Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Arbeiterorganisationen erklärten daraufhin, dass sie einerseits keine prinzipiellen Gegner von Arbeiterkammern seien, dass aber der Vorstoß der Liberalen in keinerlei Hinsicht den Anforderungen entspreche: Sie sollten ja lediglich den Zweck haben, Wünsche, Wahrnehmungen und Vorschläge in Arbeiterangelegenheiten zu beraten und den Behörden zur Kenntnis zu bringen. Die Erstellung von Gutachten, Jahresberichten und Statistiken sei zwar interessant, aber wichtige Aufgaben seien nicht aufgeführt:

„Die Einflussnahme auf die Handhabung der Gewerbeordnung, namentlich die Zustimmung zur Gewährung von Ausnahmsbegünstigungen bezüglich der Maximalarbeitszeit, der Kinder- und Frauenarbeit, der Sonntagsruhe usw., ferner das Recht der Revision von Fabriksordnungen, die Überwachung des Lehrlingswesens, Kontrolle und Durchführung der Arbeitsvermittlung, das Recht, Gewerbeinspektoren zu wählen, das Recht, amtliche Enqueten abzuhalten und Zeugen vorzuladen.“

Deutlich ist zu sehen, dass auch die heutigen Kammern für Arbeiter und Angestellte viel eher den Plener`schen Vorstellungen als denen der Arbeiterorganisationen des 19. Jahrhunderts entsprechen, denn genau die Rechte, die einer Arbeitervertretung erst wirkliche Macht geben, nämlich dass eine Zustimmung zu wichtigen arbeitsrechtlichen Regelungen gegeben werden müsse, sollen diese wirksam werden – genau diese gesetzlichen Rechte sind bis heute genau nicht die Aufgabe der Arbeiterkammern!

Die Funktion des liberalen Vorstoßes wurde v.a. in der Wahlrechtsfrage deutlich: Da das Wahlrecht an die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer gebunden werden und nur dann zustehen sollte, wenn der Arbeiter ohne Unterbrechung zwei Jahre in einem Kammerbezirk beschäftigt sein sollte, wären Arbeitslose, auch wenn sie schon wieder eine Arbeit gefunden haben sollten, für volle zwei Jahre vom Wahlrecht ausgeschlossen worden. Die Zuerkennung von Arbeiterkammern war also als Mittel gedacht, der Agitation für das allgemeine Wahlrecht entgegen zu wirken. Der Vorstoß musste mit seinen Intentionen, die Arbeiterschaft zu integrieren, scheitern – schon allein, weil alle Arbeiterkammern nur das Recht haben sollten, insgesamt neun Abgeordnete in den Reichsrat zu entsenden. Außerdem sollten die Funktionäre der Arbeiterkammern ihr Amt unentgeltlich ausüben, was für Arbeiter eine untragbare Bestimmung darstellte, da sie ja auf ihren Arbeitslohn angewiesen waren.

1889 wurde ein ähnlicher Antrag wieder eingebracht – und in einer Enquete erklärten die Arbeitervertreter unmissverständlich ihre Haltung zu dieser Frage:

„Um jedes Missverständnis hintanzuhalten, welches zu Sonderinteressen ausgebeutet werden könnte, erklären die gefertigten Experten, dass sie im Prinzip für die Errichtung von Arbeiterkammern sind, erwarten jedoch eine ersprießliche Tätigkeit derselben nur dann, wenn denselben ein Wirkungskreis zugewiesen wird, welcher die tatsächlichen Arbeiterverhältnisse berücksichtigt; der vorliegende Gesetzentwurf aber entspricht weder unseren wirtschaftlichen noch politischen Anforderungen.“

Diese Position war inhaltlich mit einer Resolution identisch, die von der neu gegründeten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs auf ihrem Gründungskongress am 31.12.1888/1.1.1889 in Hainfeld verabschiedet worden war. In der Resolution zur Frage der Arbeiterkammern, die neben Resolutionen über die politischen Rechte oder über Arbeiterschutz-Gesetzgebung und `Sozialreform´ angenommen wurde, hieß es:

„In Erwägung, dass die Arbeiter an der Errichtung der Arbeiterkammern nur dann ein politisches Interesse haben können, wenn mit selben ein Schritt zur Organisierung der Arbeiterklasse geschieht;

in Erwägung, dass eine derartige Vertretung der Lohnarbeiter nur dann ihrem wirtschaftlichen Interesse entspricht, wenn dieselbe, ausgerüstet mit ausgedehnten Befugnissen zur Erhebung der Lage der arbeitenden Klasse, zur bestimmten Einflussnahme auf die strenge Durchführung und den notwendigen Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung und zur maßgebenden Teilnahme an der Gewerbeinspektion und mit der Machtvollkommenheit, sich dieser Organe der staatlichen und kommunalen Verwaltung zu diesem Zwecke zu bedienen;

in Erwägung, dass eine zielbewusste Vertretung der Arbeiterschaft nur zu Stande kommen kann, wenn durch die gegen Maßregelungen gesicherte und unbehinderte Tätigkeit von Gewerkvereinen und Arbeiterverbänden das Klassenbewusstsein ein allgemeines und deutliches geworden ist;

in Erwägung, dass der Gesetzentwurf über die Errichtung von Arbeiterkammern auch in seiner heutigen Gestalt diesen Voraussetzungen keineswegs entspricht, seine einzelnen Bestimmungen, was die Kompetenzgrenzen der Kammern anlangt, bedeutungslos und zweideutig, was aber das aktive und passive Wahlrecht in dieselben anbelangt, engherzig und einschränkend sind und durch die offene Stimmabgabe geradezu wertlos werden, dass dieser Gesetzentwurf daher weder nach der wirtschaftlichen noch nach der politischen Seite hin den Gedanken von wirklichen Arbeiterkammern zum Ausdruck bringt; (…)

in schließlicher Erwägung, dass das ganze Ausmaß von parlamentarischer Vertretung, welches der Gesetzentwurf den Arbeitern als Abfindung für das allgemeine Wahlrecht anzubieten wagt, durch den indirekten Wahlmodus ganz ungeeignet ist, den wichtigsten und wesentlichsten Vorteil des allgemeinen Stimmrechts – die Ermöglichung einer freien Diskussion – irgendwie zu ersetzen;

erklärt der Parteitag, dass der Gesetzentwurf über die Errichtung von Arbeiterkammern in seiner früheren sowie in seiner heutigen Gestalt den Anforderungen, welche an eine zweckdienliche Vertretung der Interessen der Lohnarbeiter gestellt werden müssen, weder wirtschaftlich noch politisch entspricht.“

An diesem Zustand, dass die Organisationen der Arbeiterklasse der Errichtung von Arbeiterkammern in der von den bürgerlichen Parteien vorgeschlagenen Form nicht zustimmen wollten, änderte sich bis zum Ende der Monarchie nichts mehr Grundsätzliches. Auch nicht, als 1906 das allgemeine Männerwahlrecht eingeführt worden war, nach welchem 1907 zum ersten Mal gewählt wurde. Ja mehr noch: Mit jeder neuen Errungenschaft der Arbeiterbewegung – von der Erringung der Vereins- und Versammlungsfreiheit, dem Anwachsen der Gewerkschaftsbewegung und eben der Erringung des Wahlrechts – verlor die Forderung nach der Einrichtung von Arbeiterkammern an Bedeutung.

Auch die Kammern für Arbeiter und Angestellte müssen dies indirekt anerkennen. In einer Festschrift von 1965 zum 20. Jahrestag der Wiederrichtung der Arbeiterkammern nach dem Zweiten Weltkrieg heißt es: „Das Gefühl einer Befriedigung, das durch den Erfolg, den die Erringung des allgemeinen Wahlrechtes darstellte, bei der Masse der werktätigen Bevölkerung obwaltete, ließ zunächst keine weiteren Impulse nach einer gesetzlichen Interessenvertretung aufkommen.“

In Begriffen der II. Internationale gesprochen, war das Hainfelder Programm (und auch die Resolutionen, die denselben Geist atmen) radikal. Zwar wurde nicht offen von Revolution und Republik gesprochen, aber das Programm beschränkte den Kampf nicht auf die Anwendung legaler Kampfmittel, sondern betonte, dass die Partei alle zweckdienlichen Mittel anwenden werde, wenn sie nur von den Massen verstanden würden. Allerdings war auch das Hainfelder Programm Ausdruck des Dilemmas sozialdemokratischer Politik in der Periode bis zum Ersten Weltkrieg, auch ihm lag nämlich die Trennung von Minimal- und Maximalprogramm zu Grunde.

So zerfiel das Programm in zwei deutlich voneinander getrennte Abschnitte, die Erklärung der eigentlichen Ziele und des Charakters der Gesellschaft auf der einen Seite, und die im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft erfüllbaren Ziele andererseits. Beide Teil waren miteinander nicht verbunden. In diesem Rahmen gehörte die Resolution über die Errichtung von Arbeiterkammern in den zweiten Teil, eben die der Forderungen im Sinne eines Minimalprogramms.

Von diesen Einschränkungen einmal abgesehen, war die Resolution aber doch eine in den Grundpositionen richtige Einschätzung, nämlich dass die Arbeiterklasse an der Errichtung der Arbeiterkammern nur dann ein politisches Interesse haben könne, wenn mit derselben ein Schritt zur Organisierung der Arbeiterklasse verbunden sei. Genau daran, ob die Errichtung und die Existenz von Arbeiterkammern Schritte in Richtung auf mehr proletarische Selbsttätigkeit oder ob sie Mittel zur Integration der Arbeitenden in den bürgerlichen Staat sind und diese Funktion auch willig übernehmen – genau daran müssen sich auch heute die Kammern für Arbeiter und Angestellte messen lassen.

Die Herangehensweise, wie sie in der oben angeführten Resolution des Hainfelder Parteitags zum Ausdruck kommt, scheint also auch bezüglich der Arbeiterkammern meilenweit von der Sozialpartnerschaftsphilosophie der Sozialdemokratie entfernt zu sein, aber auch fast ebenso weit von der unkritischen Position eines Gewerkschaftlichen Linksblocks (der Gewerkschaftsfraktion der KPÖ), die Arbeiterkammern müssten nur demokratisiert werden.

In der Zeit von 1848 bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts hatte die Forderung nach der Errichtung von Arbeiterkammern, sofern sie als Mittel zu größerer proletarischer Selbsttätigkeit gedacht und in den Rahmen einer verstärkten Arbeiterschutzgesetzgebung (wo die Arbeiterkammern dann auch entscheidende Kompetenzen erhalten hätten sollen) eingebunden war, durchaus eine progressive Dynamik und eine beschränkte Fortschrittlichkeit. Auch in dieser Zeit waren die Arbeiterkammern als staatliche Institutionen Ausdruck eines Kompromisses mit dem bürgerlichen Staat, aber die Forderung nach ihrer Errichtung hatte das Potenzial in sich, das Selbstbewusstwerden des Proletariats, den Prozess des Wachsens einer Klasse an sich zu einer Klasse für sich, zu begleiten und hier auch organisierend neben den Gewerkschaften zu agieren.

Im Zuge der rechtlichen Gleichstellung der Arbeitenden und der Abschaffung der Standesvorrechte, vor allem aber im Gefolge des Aufstiegs und der organisatorischen Festigung der Arbeiterbewegung musste allerdings auch die Forderung nach der Einrichtung von speziellen Kammern für Arbeiter von einer beschränkt progressiven Forderung zu einer konservativen werden, die die Interessen der Klassenkollaboration und der Integration des Proletariats in den bürgerlichen Staat ausdrückte. Dass die Arbeiterkammern als Institutionen des bürgerlichen Staates letztlich genau damit auch als Transmissionsriemen der Klassenkollaboration zu fungieren haben, daran besteht für die im 20. Jahrhundert gegründeten Arbeiterkammern kein Zweifel.

Die Gründung der Arbeiterkammern

Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs blieb es um die Forderung nach Einrichtung von Arbeiterkammern im Wesentlichen ruhig. Erst 1917 wurde ein weiterer Vorstoß von Seiten der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei unternommen. Im Mai 1917 wurden im Reichsrat die ersten Überlegungen angestellt, wie nach einem allfälligen Friedensschluss die Kriegs- wieder in eine Friedenswirtschaft transformiert werden könne. In diesem Zusammenhang tauchte die Forderung nach der Errichtung von Arbeiterkammern wieder auf.

Nicht zufällig war es Karl Renner, am rechten Rand der Sozialdemokratie stehend, der mit einem Artikel am 11. Juli 1917 in der Arbeiter-Zeitung den Ball aufgriff. Betitelt mit Die Unentbehrlichkeit von Arbeiterkammern in der Übergangswirtschaft, führte Karl Renner in seinem Artikel aus, dass die Arbeiterklasse – und mit ihr die ganze bürgerliche Gesellschaft – nach dem Ende des Weltkriegs vor enormen Problemen stehen würde. Diese könnten nicht von „oben herab, durch bloße Regierungsdekrete bewältigt werden.“ Alles Gewicht läge „in der Verwaltung, und diese vermag den Neuaufbau nur von unten auf zu vollziehen, und dies nur Kraft der Selbstverwaltung der Beteiligten.“ Es wäre daher die „dringendste Pflicht, dafür vorzusorgen und dazu mitzuhelfen, dass die Arbeiterschaft in allen Stellen der staatlichen Lokalverwaltung vollen Rechtes zur Mitverwaltung berufen wird.“

Der Ansatz ist klar: Die Sozialdemokratie ist zur Klassenzusammenarbeit bereit, wenn auch der Staat seinerseits dazu bereit ist, die Integration der Arbeiterschaft in den bürgerlichen Staat zuzulassen. Die Funktion der Arbeiterkammern bestand also für Renner nicht mehr darin, das proletarische Klassenbewusstsein zu heben, sondern, im Gegenteil, es über die Einrichtung dieser Institutionen auf den bürgerlichen Staat zu orientieren und damit unkontrollierbare Entwicklungen (die russische Revolution hatte ja gerade begonnen!) vermeiden zu helfen.

Auch der im November folgende Gewerkschaftskongress, die vom 23. bis 25.11.1917 tagende Reichskonferenz, befasste sich intensiv mit der Errichtung von Arbeiterkammern. In einer einstimmig angenommen Resolution forderte die Reichskonferenz deren Einrichtung, damit die Interessen der Arbeiterschaft mehr Berücksichtigung und Würdigung finden könnten. Gerade in der Zeit der Kriegs- und Übergangswirtschaft sei eine solche Einrichtung als „zweckdienliche Ergänzung ähnlich den Vertretungen der besitzenden Klassen“ notwendig. Wie diese könnten dann die Arbeiterkammern gewichtige Organe „zur Wahrung ihrer Interessen, zur Beeinflussung der Staatsverwaltung und zur Orientierung der Gesetzgebung“ werden.

Die Arbeiterkammern sollten als Gegenstück zu den Handels- und Gewerbekammern fungieren und wie diese – und die ebenfalls bereits bestehenden Landwirtschaftskammern und die kleineren Kammern der Advokaten, der Ärzte etc. – die Interessen ihrer Mitglieder im bürgerlichen Staat vertreten. So sollten sie auch „in allen Arbeiter- und volkswirtschaftlichen Angelegenheiten, die den Regierungsstellen unterstehen, beratendes und begutachtendes Organ der Verwaltung“ sein und „zur Durchführung von Maßnahmen der Kriegs- und Übergangswirtschaft herangezogen werden“ können.

Auf derselben klassenversöhnlerischen Linie lag auch die Resolution des Ersten Deutschösterreichischen Gewerkschaftskongresses, der am 30. November 1919 im Festsaal des Arbeiterheimes Favoriten tagte. Der Kongress unterstrich mit einer von Franz Domes eingebrachten Resolution sein Interesse an einer Mitwirkung der Arbeiterklasse am kapitalistischen Wiederaufbau. Zuerst wird der „vom Ententekapitalismus unserem Land aufgezwungene Gewaltfriede“ bedauert, der ein „lebensunfähiges, national, wirtschaftlich und geografisch gleicherweise unmögliches Staatswesen“ geschaffen und den Anschluss an die Deutsche Republik verboten habe. Das alles müsse rückgängig gemacht werden. Dann aber die klassenversöhnlerische Schlussfolgerung:

„Bis zur Erreichung dieses Zieles aber will die Arbeiterschaft Deutschösterreichs, will dieses Land leben. Dazu bedarf es der Wiederaufrichtung der industriellen und gewerblichen Produktion. Der Erste Deutschösterreichische Gewerkschaftskongress erklärt seine und der Arbeiterschaft uneingeschränkte Bereitwilligkeit, an dem Wiederaufbau der Produktion mitzuarbeiten.“ Als einzige Gegenleistung für diesen Kniefall vor dem Kapital verlangte der Kongress: „Dieser Wiederaufbau muss aber die demokratische Republik und im weiteren die Achtung aller vor der Arbeit zur Grundlage haben.“

Gefordert wurde in der Folge keine Vergesellschaftung der Produktion oder mehr Macht für die Arbeiterräte, die ja seit 1918 in ganz Österreich entstanden waren, sondern die „technische und maschinelle Vervollkommnung der Betriebsstätten, eine möglichst restlose Ausnützung der vorhandenen Produktionsmittel und eine rationelle Verwendung der Arbeitskräfte“! Der Wiederaufbau sollte dabei „keinesfalls ausschließlich auf Kosten der Arbeiterklasse“ erreicht werden.

So nimmt es nicht Wunder, dass die Errichtung der Arbeiterkammern vom Kongress als im Interesse der Allgemeinheit dargestellt wurde; nur durch die Errichtung von Kammern auch für die Arbeiter wäre – wie in der Resolution ausgedrückt wurde – sicherzustellen, dass „nutzbringende Vorarbeiten zur Klärung strittiger Fragen bei gleichzeitiger Wahrung der speziellen Bedürfnisse der einzelnen Interessengruppen gewährleistet werden“.

Zur selben Zeit, als bis Sommer 1919 die ungarische Räterepublik – zumindest kurzfristig – ihr Herrschaftsgebiet bis vor die Tore Wiens ausdehnen hatte können und bis August 1919 um ihr Leben kämpfte; zur selben Zeit, in der die österreichische Sozialdemokratie, wie Otto Bauer betonte, in jeder Stunde die Macht hätte ergreifen können, hätte sie nur gewollt; zur selben Zeit, als die Parteiführung alles daran setzte, die lästig gewordene Macht der Arbeiter- und Soldatenräte zurückzudrängen, zu kanalisieren und schließlich zu liquidieren – zur selben Zeit diskutierte die Parteiführung, wie das Kapital die Arbeitskraft möglichst rationell ausnutzen könne… Die Arbeiterkammern waren in diesem Zusammenhang alles andere als eine Kaderschmiede des Klassenkampfes, dessen think tank; sie waren gedacht als sozialpartnerschaftliche Mitspracheorgane, die die Integration der Arbeitenden in den bürgerlichen Staat legistisch absichern und politisch abstützen sollten.

Auf Grund einer Vorlage der Staatsregierung wurde am 26. Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte von der konstituierenden Nationalversammlung beschlossen, das Gesetz trat am 9. Juni 1920 in Kraft. Durch eine Novelle vom 1. Oktober 1920 wurden den beiden Sektionen für Arbeiter und Angestellte zwei weitere für Arbeiter und Angestellte, die in den dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen beschäftigt waren, hinzugefügt.

Im Gesetz wurden die Aufgaben der Arbeiterkammern damit umschrieben, sie seien berufen „zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der Industrie, im Handel, Verkehr und im Bergbau tätigen Arbeiter und Angestellten und zur Förderung der auf die Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten abzielenden Bestrebungen“. In allen Fällen, in denen ihr Pendant auf Unternehmerseite, die Handelskammern, zur Mitwirkung an Gesetzgebung und Wirtschaftsverwaltung berufen sei, sollten nun den Arbeiterkammern die gleichen Rechte zustehen. An weiteren Aufgaben wurde die Führung von Arbeitsstatistiken definiert, die Entsendung von Vertretern in andere Körperschaften und Stellen, die Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen an die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften über die Regelungen der Arbeitsverhältnisse, des Arbeiterschutzes, der Arbeiterversicherung und des Arbeitsmarktes, die Schaffung und Verwaltung von Einrichtungen zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten etc.

Die politische Funktion wird unmissverständlich in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des AK-Gesetzes 1920 ausgedrückt: Mit ihrer Einrichtung seien für „die Arbeiter und Angestellten Kammern zu schaffen, die den entsprechenden Kammern der gewerblichen Unternehmer nicht nur völlig gleichwertig, sondern auch in ihrem Wirkungskreis und ihrer Organisation derart ähnlich gestaltet sind, dass ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich ist.“

Damit hatte der rechte Flügel in der Sozialdemokratie um Karl Renner, Ferdinand Hanusch und Franz Domes, der für die Errichtung von Arbeiterkammern Druck machte, es Schwarz auf Weiß, dass ihre Funktion im sozialpartnerschaftlichen Zusammenwirken von „Arbeitgebern“ und „Arbeitnehmern“ und im friedlichen Wettstreit ihrer beiden Kammern um Zahlen und Statistiken bestehen sollte. Die Arbeiterkammern standen dabei in ihrer Funktion nicht nur unausgesetzten Angriffen von Unternehmerseite gegenüber, sondern auch einer starken grundsätzlichen Reserve von Seiten der klassenbewussteren Teile des Proletariats, die genau diese Mitwirkungsfunktion im bürgerlichen Staat kritisierten und statt dessen den Aufbau von Arbeiterräten favorisierten. Die Arbeiterkammern waren ja nicht als die ureigensten proletarischen Klassenorganisationen wie die Räte und trotz ihrer Politik auch die Gewerkschaften anzusehen, sondern als Instrumente der Klassenversöhnung, der sozialen Partnerschaft und des Ausdrucks der Integration der Arbeitenden in den bürgerlichen Staat.

Einerseits wurde diese Opposition von den in den Arbeiter- und Soldatenräten Organisierten vorgetragen, also von einem guten Teil der sozialdemokratischen Arbeiterbasis selbst, sogar in den Gewerkschaften herrschte eine gewisse Besorgnis, dass die Arbeiterkammern ihre Bedeutung unterminieren könnten. Deshalb wurde vorsorglich auch immer wieder von Seiten der Arbeiterkammern darauf hingewiesen, wie wichtig ihnen das engste Einvernehmen und die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sei – sie wollten die Gewerkschaften durch begutachtende Tätigkeiten, wissenschaftliche Erhebungen und durch ihre Experten unterstützen.

Andererseits stand auch die KPÖ in der Ersten Republik den Arbeiterkammern mehr als kritisch gegenüber. Vor allem in der Anfangszeit wurden die Arbeiterkammern als Mittel zur Aushebelung der Rätebewegung analysiert und ihre staatsintegrative Grundlinie kritisiert.

In der Nummer 242 der Roten Fahne vom 29. Februar 1920 findet sich ein zusammenfassender Artikel, der die Funktion der Errichtung der Arbeiterkammern aus der Sicht der jungen KPÖ beschreibt. Unserer Meinung nach spricht er die Grundproblematik der Arbeiterkammern in ihrem Entstehungszusammenhang korrekt an und gibt auch für heute noch eine korrekte Richtung für die Analyse der Arbeiterkammern vor:

Das Arbeiterkammerngesetz – Ein Vorstoß gegen die Arbeiterräte

Als zu Hainfeld die Väter der heutigen Sozialdemokratie zusammentraten, nahmen sie prinzipiell zur Frage der Arbeiterkammern Stellung. Einst, im Jahr 1872, hatte man Arbeiterkammern gefordert, um als gleichwertiger Faktor im zünftlerischen Staate neben Handels- und Gewerbekammern zu fungieren. Die Bourgeoisie bemächtigte sich diese Gedankens. Plener benützte die Kammern als Mittel gegen politische Forderungen der Arbeiter. Diesem Beginnen galt es entgegen zu treten; in einer Resolution erklärte man, die Arbeiterkammern vor allem als Schritt zur Organisierung der Arbeiterklasse zu werten. Bestimmende Einflussnahme auf die Arbeiterschutzgesetzgebung, maßgebende Teilnahme an der Gewerbeinspektion, Machtvollkommenheit, sich der Organe der staatlichen und kommunalen Verwaltung zu bedienen, wurde als Forderung erhoben. Wie ein Vorahnen der Räteidee erscheint es, wenn wir die mühsamen Versuche, eine das gesamte Proletariat umfassende Organisation zu schaffen, betrachten. Was unsere Alten 1889 erstrebten, ist nach fast drei Jahrzehnten zur Wahrheit geworden. Im Jänner 1918 wurden die ersten Arbeiterräte in Österreich geschaffen. Nicht die gesetzlich verankerte ständische Vertretung der Proletarier – die Arbeiterkammern, sondern der Arbeiterrat, als Kampfinstrument der revolutionären Massen, als Klassenvertretung ist zur berufenen „Vertretung der Lohnarbeiter“ geworden, welche man einst erstrebte. Als Kampfinstrument zur Sprengung des bürgerlich-demokratischen Staates, als Mittel zur Organisierung des politischen Machtapparates, wenn das Proletariat die Macht ergreift, wurden die Räte geschaffen. In dem Augenblick, da die ersten Arbeiterräte entstanden, bemühten sich die „altbewährten“ Führer der altersschwachen Partei, den Sinn der Räteinstitution in ihr Gegenteil zu verkehren, die Arbeiterräte aus Instrumenten des Kampfes zu Instrumenten gegen den Kampf zu machen. Mit dem Erstarken der Bewegung gelang dies immer weniger. Die Räte wurden immer unbotmäßiger und gefährdeten sogar mitunter das einträchtige Zusammenwirken der Koalitionsparteien. So sah sich schließlich das Führertum gezwungen, gegen die revolutionären Errungenschaften Stellung zu nehmen, um der bürgerlichen Demokratie die Keimzellen einer proletarischen aufzuopfern. Zwei Wege schienen offen zu stehen, die Räte zu verankern – in den Gesetzen der Bourgeoisrepublik, oder die Bourgeoisrepublik zu verankern – in den Räten. Beide Wege wurden verrammelt durch das erwachende Selbstvertrauen der Arbeiter. Die Arbeiter ließen sich nicht verankern, die Arbeiterräte schenkten aber andererseits auch dem warmherzigen Appell Elderschs keine Beachtung, Bürgerliche zu den Räten zuzulassen, da dies der „Demokratie“ entspreche.

Nun versuchte es die Koalitionsregierung und ihre Vertreter im Proletariate mit anderen Mitteln. Konnte man die Räte nicht verankern, so konnte man doch den Versuch unternehmen, die Räte abzubauen. Gesetzlich anerkannte Institutionen wurden geschaffen und den ungesetzlich nach Revolutionsrecht amtierenden Räten entgegengestellt. Das Betriebsrätegesetz sollte das Kampfmittel der Gewerkschaftsbürokratie gegen die Arbeitersowjets darstellen. Dieser Vorstoß wurde abgeschlagen. Ein Teil der gewählten Betriebsräte gab sich nicht dazu her, die undankbare Rolle von Bürgen der Tarifverträge zu spielen, sondern sprengte die Fesseln der Paragraphen des bürgerlichen Gesetzes, um den Gesetzen des Klassenkampfes zu folgen. Helfe, was helfen kann! Es ward der Versuch unternommen, die Arbeiterräte bei Seite zu schieben und durch eine Union von Parteibürokraten, Krankenkassen- und Gewerkschaftsbeamten in allen wichtigen Angelegenheiten zu ersetzen. Die Sezession der Kommunisten sprengte die Union. Nun galt es nach neuen Mitteln zu fahnden, die Räte unschädlich zu machen. Mit aller Beschleunigung ging man daran, die Arbeiterkammern aufzurichten, durch einen Beschluss der Nationalversammlung. Gegen den Arbeiterrat die Arbeiterkammern! Gegen die Revolution das bürgerliche Gesetz! Gegen den Klassenkampf die Harmonie zwischen Kapital und Arbeit! Mit Fug höhnt die „Reichspost“, dass diese öffentlich-rechtliche Interessenvertretung von christlichsozialen Politikern schon längst gefordert worden sei. Berichte, Gutachten, Vorschläge wird die Kammer an die Regierung erstatten, statt Kampfposition um Kampfposition dem Klassenstaate zu entreißen, wie es die Arbeiterräte tun müssen. Vom bestimmenden Einflusse, den man einst in Hainfeld von sozialdemokratischer Seite forderte, ist keine Rede mehr. Dahin der Traum von der Machtvollkommenheit, sich der Organe des bürgerlichen Staates zu bedienen. Der Staat der Kapitalisten bedient sich der Arbeiterkammern zu seiner Befestigung. Längst verbrauchte Zunfttraditionen erwachen. Arbeiter und Angestellte bilden eigene Sektionen. Gegen den Willen der Sozialdemokraten erkämpfen ihre Koalitionsbrüder die „Autonomie“ der Angestellten. Die gemeinsame Beratung zwischen Arbeitern und Kapitalisten, zwischen Arbeiter- und Angestelltenkammern und der Handels- und Gewerbekammern wird angebahnt. Feierlich wird auf diese Weise die Klassenharmonie gesetzlich festgelegt. Die Koalitionspolitik wurde konsequent auf alle wirtschaftlichen Dinge ausgedehnt. Koalition mit den christlich-sozialen Streikbrechern in der Arbeiterkammer, Koalition in der „gemeinsamen Beratung“ mit den Klassenfeinden – dies ist die logische Folge der politischen Verbrüderung mit der Bourgeoisie. Durch das Arbeiterkammerngesetz und die Bestimmung über die „gemeinsame Beratung“, die Arbeitskammer der Klassensolidarität, hat die Sozialdemokratie endgültig ihre revolutionäre Vergangenheit liquidiert. Seit Schaffung der Arbeiterkammern ist die Kommunistische Partei die einzige Klassenkampfpartei in Deutschösterreich.

* * *

Die Kommunistische Partei mochte zwar die einzige Klassenkampfpartei in Österreich sein, aber die bei weitem dominierende Arbeiterpartei, wenn auch eine bürgerliche Arbeiterpartei, blieb die Sozialdemokratie. Dies zeigte sich auch in den Wahlen zu den Arbeiterkammern von 1921 und 1926, bei denen die Freien Gewerkschaften, die Richtungsgewerkschaften der SdAP, haushohe Siege einfuhren:

 

 

1921

 

1926

 

 

Stimmen

%

Stimmen

%

Freie Gewerkschaften

466.900

83,9

430.800

78,8

Christlichsoziale

65.700

11,8

56.800

10,4

Nationale

8.000

1,4

43.000

7,8

Kommunisten

15.100

2,7

15.300

2,8

Neutrale

1.100

0,2

1.050

0,2

 

Bis zum Ende der bürgerlichen Demokratie in Österreich, 1933/1934, blieben die Kräfteverhältnisse rund um die Arbeiterkammern im Wesentlichen gleich. Von 421 Mandaten in den Arbeiterkammern wurden 322 von Freigewerkschaftern gehalten. Wahlen gab es nach 1926 keine mehr – denn zu Neuwahlen wollten es die konservativen Regierungen nicht mehr kommen lassen: Per Notverordnung wurde die Tätigkeitsdauer der Kammern in der bestehenden Zusammensetzung einfach weiterverlängert. Damit aber blieben die Arbeiterkammern neben dem Wiener Landtag und Gemeindevertretungen jene öffentlich-rechtliche Institution, in der die Sozialdemokratie die Führung inne hatte. Die Ende Dezember 1933 abgelaufene (und bereits einmal verlängerte) Mandatsdauer sollte nun nicht mehr verlängert werden.

Der Minister für öffentliche Verwaltung, Richard Schmitz, machte nun den Vorschlag, ohne Neuwahlen ein Drittel der Kommissionsmitglieder sowie die Präsidentenstelle der (für Wien und Niederösterreich zuständigen) Wiener und der oberösterreichischen Arbeiterkammer den Freien Gewerkschaften zu überlassen, die übrigen sollten von Christlich-Sozialen besetzt werden. Die Freien Gewerkschaften lehnten dies als undemokratisch und den Willen der Arbeiter verfälschend ab, woraufhin vom Minister mit 1. Jänner 1934 – also noch vor dem 12. Februar 1934 – Regierungskommissäre eingesetzt und Verwaltungskommissionen ernannt wurden, in denen die Freien Gewerkschaften nicht mehr vertreten waren. Präsident der Wiener Arbeiterkammer wurde der christliche Gewerkschafter Johann Staud. Die Verwaltungskommission der Wiener Arbeiterkammer wurde nun mit sechs Christlichsozialen, drei Heimwehrlern und zwei Deutschnationalen besetzt.

Der Unterschied zu den Gewerkschaften ist augenfällig: Die Freien Gewerkschaften wurden 1934 verboten und in den Untergrund gedrängt, ihr Vermögen eingezogen, eine Reihe ihrer Funktionäre verhaftet. An ihre Stelle trat eine neue staatliche „Einheitsgewerkschaft“, der Gewerkschaftsbund der österreichischen Arbeiter und Angestellten, die im Geiste des Christentums und des berufsständischen Aufbaus der Gesellschaft wirken sollte.

Im Gegensatz zu den Gewerkschaften beschränkten sich die Austrofaschisten bei den Arbeiterkammern mit einer bloßen Gleichschaltung. Nicht nur das: Um der schwachbrüstigen Einheitsgewerkschaft eine Basis zu geben, wurden die politisch gesäuberten Arbeiterkammern als ihre Geschäftsstellen bestimmt. Im Gegenzug übernahm die Gewerkschaft von den Kammern die Aufgabe der Begutachtung wirtschaftlicher Gesetzesentwürfe. Die Angestellten der Arbeiterkammern wurden vom Ständestaat auf ihren Posten belassen, wenn sie sich nicht für eine illegale Partei oder die illegalen Gewerkschaften betätigten und nicht an gegen die Regierung gerichteten Handlungen beteiligt waren.

Nach dem 12. März 1938 und dem Einmarsch Hitlers in Österreich wurden aber auch die Arbeiterkammern beseitigt. Eine Anordnung des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände sprach ihre Auflösung aus und wies das Vermögen der Deutschen Arbeitsfront zu. Nicht zufällig waren die Arbeiterkammern weder 1933/1934 noch 1938 zu einer kämpferischen Reaktion oder zur illegalen Fortführung ihrer Aktivitäten fähig: Als staatlicher Institution fehlte ihr das Eigenleben und der eigenständige Impuls, über die Gewerkschaften oder Parteien der Arbeiterklasse verfügten.

Die Arbeiterkammern nach 1945

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden recht rasch die Arbeiterkammern wieder eingerichtet – das entsprechende Gesetz dazu wurde bereits am 20. Juli 1945 beschlossen. Und erneut war Staatskanzler Renner maßgeblich daran beteiligt, diesem Organ der Klassenzusammenarbeit wieder zu seiner angestammten Funktion zu verhelfen. Das Gesetz ging von dem damals geltenden Verfassungszustand aus, wonach zur gesamten Gesetzgebung nur der Bund berufen sei und die Länder demgegenüber in den Hintergrund zu treten hätten. Politisch hatte sich ihre Funktion gegenüber der Ersten Republik nicht geändert. Wie immer war es Staatskanzler Renner, der besonders unverblümt die Funktion der Arbeiterkammern herausarbeitete. In seiner Rede auf der konstituierenden Tagung der Arbeiterkammern erklärte er 1945 – auf die edlen Eigenschaften und heeren Funktionen dieser Institution eingehend:

„In eben dieser Funktion sind die Arbeiterkammern nicht das, was man von ihnen, oft auch von arbeiterfreundlicher Seite, anfangs befürchtet hat, Organe des sozialen Krieges, sondern Mittler zum sozialen Frieden. Fragen, die vormals oft nur auf der Straße ausgetragen werden konnten, entscheiden sie am Konferenztisch, Erkenntnisse, die sich die Regierungen oft durch schwierige und trügerische Untersuchungen von obenher zu gewinnen suchen, ermitteln sie in einer Art ständiger Enquete von unten aus in unzweideutiger Klarheit…“

Unverhüllter könnte wohl kaum die Funktion der Arbeiterkammern als Instrumente der Klassenkapitulation herausgearbeitet werden! Nicht zufällig entsprach dies sowohl dem politischen Credo des Gewerkschaftsbundes, als auch dem der beiden Arbeiterparteien, der SPÖ und der inzwischen ebenfalls reformistisch gewordenen KPÖ. Auf der Ebene der Länder leistete daher auch der ÖGB die Hauptarbeit in der Wiedererrichtung der Arbeiterkammern. Besonders sinnfällig unterstrichen wurde die Funktion als sozialpartnerschaftliches Gegenstück zu den Wirtschaftskammern (aber auch die Juniorpartnerschaft gegenüber diesen) dadurch, dass nach § 1 Absatz 4 des Arbeiterkammergesetzes der Standort der Arbeiterkammern durch jenen der Handelskammern bestimmt wurde (was z.B. in Vorarlberg die Konsequenz hatte, dass 1946 als Sitz der wieder errichteten Arbeiterkammer nicht die Landeshauptstadt Bregenz, sondern Feldkirch bestimmt wurde, in dem sich die Handelskammer befand).

Und was die beiden Parteien SPÖ und KPÖ betraf, für beide war das einträchtige Zusammenwirken von Kapital und Arbeit beim Wiederaufbau in einem neuen Österreich ein Grundelement ihres politischen Ansatzes. So wie sich die KPÖ anfänglich der österreich-patriotischen Illusion hingab, dass nach dem Krieg eine völlig neue Partnerschaft zwischen den Vertretern der Klassen und unter den Parteien entstanden sei, die auch die schärfsten Prüfungen überstehen würde, war auch von ihr keine grundlegende Opposition gegen diese Funktion als Mittler zum sozialen Frieden zu erwarten – ganz im Gegenteil: Die KPÖ war gerade auch in der Anfangszeit der Zweiten Republik peinlich besorgt, den Grundkonsens der drei antifaschistischen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ nicht in Frage zu stellen.

Die KPÖ wurde – nachdem 1945 keine Wahlen zu den neuerrichteten Arbeiterkammern durchgeführt worden waren – anfänglich auch großzügig mit Spitzenposten in der Arbeiterkammer versorgt und revanchierte sich dafür durch ihr eifriges Engagement in den wieder aufgerichteten Kammern. Einträchtig waren ja die Sitze in den Arbeiterkammern „proporzmäßig“ untereinander aufgeteilt worden. Und so, wie der ÖVP die Dominanz in den Wirtschaftskammern zufiel, wurden SPÖ und KPÖ mit dem Löwenanteil in den Arbeiterkammern bedacht: Die SPÖ erhielt in Wien 74, die KPÖ 40 und die ÖVP 30 Mandate. Auf gesamtösterreichischer Ebene entfielen bis zu den ersten Arbeiterkammerwahlen der Zweiten Republik im Jahr 1949 426 Mandate auf die SPÖ, 155 auf die ÖVP und 133 auf die KPÖ.

Aber so wie 1945 die KPÖ bei den Nationalratswahlen schwer geschlagen wurde, so war es auch bei den AK-Wahlen vom 23. und 24. Oktober 1949 (der Einfachheit halber wird statt der Listenbezeichnung der Name der Parteien verwendet):

 

Parteien

Stimmen

Prozent

Mandate

SPÖ

583.544

64,42

508

ÖVP

128.873

14,23

120

Wahlpartei der Unabhängigen (später FPÖ)

105.565

11.66

117

KPÖ (Linksblock)

87.754

9,69

56

 

Interessanterweise entspricht dies, wenn wir vom Sonderfaktor KPÖ einmal absehen wollen (der 1949 noch – im Vergleich zur späteren Geschichte der Zweiten Republik – überproportional vertreten war), ziemlich genau auch den Ergebnissen der AK-Wahl vom Frühjahr 2000 und dem relativen Verhältnis der Gewerkschaftsfraktionen zueinander. Auch wenn dies natürlich nicht die reale Mobilisierungskraft ausdrückt (und außerdem die Wahlbeteiligung bei AK-Wahlen traditionell eher niedrig liegt – 1949: 78,37%, 2000 in Wien: 46,1% -, geben die Wahlergebnisse doch ein Bild über die Stimmungen in der Arbeiterklasse wieder. Hier das Ergebnis für Wien:

 

Parteien

Prozent

Mandate

FSG (SPÖ)

64,4

118

FCG (ÖVP)

16,5

30

Freiheitliche Arbeitnehmer (FPÖ)

8,8

16

AUGE und GA (Grüne)

7,0

12

andere

3,3

4

 Für Österreich sahen die Ergebnisse folgendermaßen aus:

Parteien

Prozent

Mandate

FSG (SPÖ)

57,6

118

FCG (ÖVP)

26,1

30

Freiheitliche Arbeitnehmer (FPÖ)

9,7

16

AUGE und GA (Grüne)

3,7

12

andere (davon GLB)

3,3 (0,8)

4 (2)

 

Die weitere Geschichte der Arbeiterkammern ist schnell erzählt: 1954 erhielt das Arbeiterkammergesetz eine Neufassung – die Zugehörigkeit bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern wurde präziser formuliert und die Trennung in eine Sektion für Arbeiter und eine für Angestellte aufgehoben. Gefordert hatte dies der ÖGB seit 1951. In seiner Motivation am Zweiten Bundeskongress des ÖGB, der im Oktober 1951 stattfand, wurde dies vom ÖGB-Präsidenten Johann Böhm allerdings nicht damit motiviert, dass durch die Aufhebung dieser Spaltung eine unnötige Barriere im Arbeiterbewusstsein beseitigt werden sollte, sondern damit, dass eine einzige zentrale Kammer für Arbeiter und Angestellte deshalb wichtig wäre, um der einheitlichen Wirtschaftspolitik der Unternehmer und der Wirtschaftskammer eine ebensolche Struktur auf Arbeitnehmerseite gegenüberstellen zu können.

Bis heute hat sich seither weder die allgemeine Struktur noch die Funktion der Arbeiterkammern verändert. Sie sind auch heute noch das, als was sie 1920 gegründet wurden: Instrumente der Integration der Arbeiterklasse in die kapitalistische Gesellschaft, nicht Organe des Klassenkampfes, sondern, wie es Karl Renner so schön formuliert hatte, Mittler zum sozialen Frieden. Und gerade deswegen funktionierten sie auch immer in jenen Zeiten besonders gut, in denen die Klassenkollaboration in ihrer spezifischen österreichischen Form, die Sozialpartnerschaft, in besonderer Blüte stand.

Das ist auch der Grund, warum die Arbeiterkammern ins Schussfeld der konservativen Kritik geraten sind: Nicht deswegen, weil die Arbeiterkammern so besonders radikal geworden wären (nichts dergleichen ist passiert!), sondern weil heute die Sozialpartnerschaft überhaupt zur Disposition steht.

Die Arbeiterkammern heute

Die Sozialpartnerschaft war bis vor kurzem auf eine bestimmte Kräftekonstellation in der österreichischen Gesellschaft zugeschnitten – eine Koalition von ÖVP und SPÖ, die die beiden Hauptkräfte der Gesellschaft repräsentierten. Alle anderen Parteien hatten nur demokratisches Beiwerk zu dieser Grundkonstante der Zweiten Republik zu sein. Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer waren die Übersetzung dieses politischen Verhältnisses in die Sprache der Institutionen eines bürgerlichen Staates und ergänzten die politischen Verhältnisse und die Zusammenarbeit der beiden Lager wunderbar.

Mit dem Aufstieg der FPÖ von einer Klein- zu einer Mittelpartei, die ja nur der spiegelbildliche Ausdruck der sinkenden Integrationskraft der beiden großen politischen Lager war, musste dieses System in eine Krise kommen. Sozialpartnerschaftliche Zugeständnisse an eine reformistische Partei rechnen sich für die Bourgeoisie nur dann, wenn damit offene Klassenkämpfe vermieden werden können oder die reformistischen Organisationen die Durchsetzung von Vorhaben, die für die Bourgeoisie wichtig sind, in der Arbeiterbewegung absichern helfen – und das kann die SPÖ heute weniger als in den Jahrzehnten seit 1945 garantieren.

In Österreich wurde bis vor kurzem die Frage der Zusammenarbeit von Sozialdemokratie und österreichischer Volkspartei in der Regierung als das Natürlichste von der Welt betrachtet – zumindest was das letzte halbe Jahrhundert betrifft. Von den 55 Jahren seit 1945 war die ÖVP 39 Jahre beteiligt (1945-1970 und 1986 bis heute), die Sozialdemokratie 50 Jahre (1945-1966 und 1970 bis zum Amtsantritt von Schwarz-Blau). Andere Parteien als die beiden dominierenden politischen Lager der Zweiten Republik waren bis dato seit 1945 erst zweimal an der Regierung vertreten: Die KPÖ in einer Konzentrationsregierung aller im Parlament vertretenen Parteien (ÖVP, SPÖ, KPÖ) von 1945 bis 1947 und die – damals noch nicht von Jörg Haider geführte – FPÖ von 1983 bis 1986. Weder im ersten noch im zweiten Fall hielt diese Konstellation eine volle vierjährige Legislaturperiode.

Die Große Koalition von SPÖ und ÖVP war nichts anderes als der Ausdruck, dass der Nachkriegskonsens von beiden großen Lagern gewünscht wurde – einer reformistischen Arbeiterbewegung in der SPÖ und einer bürgerlichen Koalition von Unternehmern, Bauern und Beamten unter Führung des Kapitals in der ÖVP, die durch die ideologische Klammer des christlich-sozialen Weltbildes zusammengehalten wurde. Solange für die politischen Führungen der beiden dominierenden Strömungen der Nachkriegsgesellschaft diese Zusammenarbeit von Vorteil erschien, solange ging die Große Koalition auch als der naturgegebene Ausdruck dieses Willens durch. Im Grunde war dies auch nicht viel anders in den (relativ kurzen) Perioden einer Alleinregierung oder der Kleinen Koalition der 80er Jahre: Die Klassenzusammenarbeit verlagerte sich weg von der Regierungsbank auf die institutionalisierten Formen der Klassenkollaboration – etwa auf die Sozialpartnerschaft und in die Kammern.

Heute stehen wir vor der Möglichkeit einer grundlegenden Wende: In der Zweiten Republik waren sowohl die Parteiführungen der SPÖ als auch der ÖVP immer peinlich um Lösungen bemüht, die den politischen Konkurrenten nicht überforderten – man respektierte einander in einer bürgerlichen Konsensgesellschaft. Und man muss es den Herren Haider und Schüssel lassen: Sie haben es innerhalb weniger Tage geschafft, die Sozialdemokratie auszugrenzen und die Grundfesten der Sozialpartnerschaft ins Wanken zu bringen.

Wohlgemerkt: All das erforderte einmal von der Arbeiterbewegung, die Grundlagen dieses Systems zu akzeptieren. Und solange die SPÖ-Führung darin hilfreich war, die Arbeitenden an das System zu binden, solange erfüllte sie auch noch eine Funktion, die es nützlich erscheinen ließ, sie einzubinden. Das Ende der Großen Koalition markiert also gleichzeitig den Anfang vom Ende der bürgerlichen Konsensgesellschaft (oder zumindest das Faktum, dass diese für das Kapital nicht mehr von überragender Bedeutung ist).

Die SPÖ-Führung hat mitgeholfen, die heutige Situation in allen ihren Facetten vorzubereiten – in der trügerischen Hoffnung, damit das Schlimmste zu vermeiden und nach wie vor als Partner für das Kapital fungieren zu können. Aber die Sozialdemokratie verlor dabei zunehmend die organisatorische Unterstützung in der Arbeiterklasse. Die ÖVP hat ihre historische Chance genützt, sich genau dieser Zusammenarbeit, die dem Kapital mehr und mehr als unnütz in einer Neudefinition der spezifischen Bedeutung der Klassen in Österreich erscheint, vorerst einmal zu entledigen.

In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Vergangenheit nicht uninteressant. Für die Haus- und Hofgeschichtsschreiber der Großen Koalition, als Beispiel sei hier nur auf Erika Weinzierl verwiesen, war der entscheidende Fortschritt von der Ersten zur Zweiten Republik Österreich gerade der, dass nach den leidvollen Erfahrungen der Zwischenkriegszeit, des Faschismus und des Zweiten Weltkriegs die beiden großen Lager in Österreich zusammengefunden hätten, dass es nunmehr ein stabiles, politisch abgesichertes Mit- und nicht mehr ein Gegeneinander gebe.

In diesem Sinne waren die Arbeiterkammern in der Zweiten Republik auch viel stärker in das politische System eingebunden als in der Zwischenkriegszeit. Oder anders gesagt: Die Klassenkollaboration, die die Arbeiterkammern schon allein durch ihre Struktur als Institutionen des bürgerlichen Staates mit Zwangsmitgliedschaft verkörpern, war in der Zeit von 1920 bis 1934 viel stärker ein Angebot der Parteiführung der Sozialdemokratie und der Ausdruck einer politischen Bereitschaft zur Integration der Arbeiterbewegung in den bürgerlichen Staat. Die Bourgeoisie war in der Zwischenkriegszeit viel weniger bereit als nach 1945, dieses Angebot auch anzunehmen.

Heute scheint diese offene und unverhüllte Klassenkollaboration, die eine ganze Periode seit 1945 beherrscht hatte, einseitig von den bürgerlichen Parteien aufgekündigt zu werden. In diesem Ausmaß müssen auch die Arbeiterkammern als Ausdruck dieser Kollaborationsbereitschaft zunehmend lästig werden. Und konsequenterweise folgen nun den jahrelangen Kampagnen der FPÖ gegen die Privilegien der Arbeiterkammern auch die ersten konkreten Schritte – natürlich: Diese Privilegien existieren zum Teil natürlich wirklich, man denke nur an die üppigen Pensionen der AK-Funktionäre, allerdings sind sie läppisch im Vergleich zu denen, die die Bourgeoisie für sich als selbstverständlich annimmt! Selbst wenn (vorerst) die Kammerumlage, über die sich die Arbeiterkammern finanzieren, nicht angetastet wird, zeigt doch die jetzige Regierung, dass sie bereit ist, auf die Expertise der Arbeiterkammern und ihre Bereitschaft zu verzichten, die Arbeiterinteressen an den bürgerlichen Staat zu binden.

Eine ganze Reihe von Indizien deutet bereits heute die Richtung künftiger Angriffe an: Etwa wenn die Arbeitsinspektoren, auf die die Arbeiterkammern immer so besonders stolz waren, ab 1. April 2000 nicht mehr zum Sozialministerium gehören, sondern zum Wirtschaftsministerium. War bis zu diesem Zeitpunkt das Sozialministerium über die Arbeitsinspektorate für die Kontrolle der Arbeitnehmerschutzbestimmungen zuständig, ist das nun mit dem Wirtschaftsministerium genau jenes Ressort, das auch schon in der Vergangenheit am wenigsten Interesse hatte, die Interessen der Arbeitenden gegen die der Kapitalisten zu unterstützen. Folgerichtig heißt es nun auch, dass bei Verstößen „nicht Anzeigen und Strafen, sondern Hilfestellung und Beratung im Mittelpunkt der Tätigkeit der Arbeitsinspektorate zu stehen“ hätten, wie die Presse stolz berichtete.

Und für Martin Bartenstein, den Wirtschaftsminister und frisch gebackenen obersten Arbeiterschützer, ist die Sache überhaupt klar: Arbeit und Wirtschaft müssten „längst nicht mehr zwingende Gegensätze sein“, sondern gehörten „als Schlüsselfaktoren für den Standort Österreich untrennbar zusammen“. Natürlich hatten sich auch bisher schon die Arbeitenden den Interessen der Unternehmer unterzuordnen, aber die Verlagerung der Kompetenzen der Arbeitsinspektorate, wie schwach ihre Schutzfunktion auch immer war, zum Wirtschaftsressort verheißt für die Arbeitenden nichts Gutes…

Die Arbeiterkammern reformieren?

Für uns stellt sich heute angesichts der reaktionären Angriffe, die auch auf die Arbeiterkammern in der nächsten Zeit zu erwarten sind, die Frage, welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden sollten. Sollten die Arbeiterkammern reformiert werden, wie der Gewerkschaftliche Linksblock der KPÖ und andere Gewerkschaftslinke immer wieder stereotyp wiederholen? Können sie überhaupt demokratisiert und reformiert werden?

Keine Frage: Das Wahlrecht zu den Arbeiterkammern, vor allem die mangelnde Einbeziehung von Arbeitsimmigranten, ist Ausdruck eines nationalstaatlichen Konsens und der nationalbornierten Interessen einer SPÖ-Führung. Gegen alle Widerstände ist es die Aufgabe aller Internationalist/inn/en, konsequent für eine völlige Gleichstellung aller Arbeitenden, ob aus dem In- oder Ausland, ob geringfügig beschäftigt, ob Beamter oder Vertragsbedienstete, einzutreten. Dies beinhaltet natürlich auch das aktive und das passive Wahlrecht. Ebenso sind die üppigen Gagen, denen wir die Forderung nach einem einfachen Facharbeiterlohn für Funktionäre gegenüberstellen, und die anderen Privilegien in den Arbeiterkammern Ausdruck und Interesse einer von den wirklichen Interessen der Arbeitenden abgehobenen Bürokratie.

In diesen Bereichen könnte eine Arbeiterkammer natürlich demokratisiert werden, das täte auch bitter not! Aber das alles würde daran nichts ändern, dass die Arbeiterkammern von ihrer Funktion her Institutionen und Organe des bürgerlichen Staates sind und das trotz aller Demokratisierungsschritte auch bleiben würden!

Die Arbeiterkammern und der ÖGB haben zwar dasselbe bürokratisierte Erscheinungsbild, aber sie sind ihrem Wesen nach völlig unterschiedlich: Gewerkschaften stellen die grundlegenden proletarischen Organisationsformen dar und fungieren als Ausdruck des Kampf- und Verteidigungswillens auf ökonomischer Ebene. Sie sind Ausdruck des Wandels des Proletariats von einer Klasse an sich zu einer Klasse für sich und – auch in ihrer verbürokratisierten Form, wie sie heute der ÖGB darstellt – Keimformen der proletarischen Gegenmacht.

Anders liegt die Sache aber bei den Arbeiterkammern. Sie sind staatliche Institutionen, die direkt der Regierung, genauer dem Sozialministerium, unterstellt sind, das auch dazu berechtigt ist, die Vollversammlung der Arbeiterkammern bei Vernachlässigung ihrer Aufgaben, Überschreiten der Befugnisse oder BeschlussunfähigkeitService-Funktionen seitens des ÖGB. aufzulösen. Bei den Gewerkschaften drückt die Mitgliedschaft einen ersten elementaren Akt proletarischer Klassensolidarität aus – auch wenn dies heute oft nicht erkennbar ist hinter dem Schutt reformistischer Vorstellungen und der Betonung der

Bei den Arbeiterkammern erfolgt die Mitgliedschaft automatisch – einzig und allein aufgrund der Tatsache der Lohnabhängigkeit. Der Mitgliedsbeitrag wird gleich einer Steuer eingehoben und als AK-Umlage an die Kammern überwiesen. Weder gibt es Ortsgruppen noch – von den Wahlen alle paar Jahre einmal abgesehen – andere Möglichkeiten der Mitbestimmung auf betrieblicher oder lokaler Ebene wie etwa bei der Wahl der Betriebsräte oder der gewerkschaftlichen Vertrauensleute. Die Arbeiterkammern fungieren daher wie ein abgehobenes bürgerliches Parlament, das auf einem wenig durchschaubaren Filz aus staatlicher Bürokratie und pseudo-gewerkschaftlichem Beiwerk basiert und deren Spezialisten verpflichtet sind, mit Behörden, Unternehmervertretern etc. ein partnerschaftliches Verhältnis zu pflegen und mit diesen in einer Vielzahl von Fragen zusammenzuwirken.

Eine Reihe von Beiräten und Ausschüssen sind seit dem EU-Beitritt dazugekommen, andere sind in den letzten Jahren – wie die Preiskommissionen – in ihrer Bedeutung beschnitten oder überhaupt aufgelöst worden. In wie vielen Bereichen die Experten der Arbeiterkammern zur Hochblüte der Sozialpartnerschaft in den 1960er Jahren – völlig abgehoben von der eigenen Arbeiterbasis – mit Vertretern der Bourgeoisie zusammensaßen, möge der folgende Ausschnitt illustrieren: Die Palette reichte vom Außenhandelsbeirat über den Arbeitsausschuss für wirtschaftliche Landesverteidigung, die Mindestlohnsenate, den Exportförderungsbeirat, den Rohstofflenkungsausschuss, die Einigungsämter, die Staatlichen Wirtschaftskommissionen, den Zollbeirat, den Getreideausgleichs-, den Viehverkehrs- und den Milchwirtschaftsfonds bis zum Paritätischen Ausschuss für Kartellangelegenheiten usw. Einmal gewählt, besteht nicht mehr die geringste Möglichkeit, die Tätigkeit der AK-Mandatare in diesen Gremien zu beeinflussen.

Mit einem haben die sozialpartnerschaftlich geeichten Berufsverhandler des Reformismus heute aber schwer zu kämpfen: Die Arbeiterkammern haben bei der Vorbereitung von Gesetzen bisher wie die Gewerkschaften immer eine faktische Mitbestimmungsfunktion gehabt. Konkret bedeutete dies, dass ohne Zustimmung der Sozialpartner keine Gesetze von der Großen Koalition beschlossen worden waren. Über Jahrzehnte waren Arbeiterkammern und ÖGB auch stolz darauf, dieses faktische Vetorecht immer so ausgeübt zu haben, dass nie die Gesprächsbasis mit den Kapitalisten verlorengegangen sei.

Wie ihr Pendant, die Wirtschaftskammer, können laut gesetzlichem Auftrag die Arbeiterkammern zu Gesetzesvorlagen Stellung nehmen, ja sogar selbst Gesetzesvorlagen und Gutachten erstellen. Dazu wird ja auch eine Heerschar von Experten beschäftigt. Aber alle Äußerungen der Arbeiterkammern, die für Ministerien, das Parlament, die Behörden der Länder etc. abgegeben werden, haben grundsätzlich einen beratenden bzw. begutachtenden Charakter und präjudizieren z.B. die Regierung in keiner Weise.

Genau das ließ die Verhandler von AK und ÖGB im Frühjahr 2000 fassungslos in den Prunksälen des Sozialministeriums zurück, als die Regierung sich zwar die Argumente der Experten anhörte, aber es dann entgegen den bisherigen Usancen dabei beließ. Dies aber entspricht zwar nicht der sozialpartnerschaftlichen Realverfassung der Republik, so wie sie ein halbes Jahrhundert angewendet wurde, aber sehr wohl dem Buchstaben des Gesetzes, das den Arbeiterkammern einen geringeren Stellenwert zuschreibt, als er ihnen in der Periode von 1945 bis in die 1990er Jahre zukam.

Eine Funktion haben die Arbeiterkammern aber in der Vergangenheit bereits einmal gespielt: In der Zeit des Ständestaates 1934 bis 1938 fungierten sie als gelbe Gewerkschaften, genauer gesagt als Geschäftsstellen der staatlichen Einheitsgewerkschaft, des Gewerkschaftsbundes der österreichischen Arbeiter und Angestellten. Die Arbeiterkammern haben als staatliche Institutionen durchaus das Potenzial in sich, auch gegen die Gewerkschaftsbewegung eingesetzt zu werden. Sie sind also nicht der natürliche Verbündete der Gewerkschaften, der think tank, der in quasi naturwüchsiger Arbeitsteilung die Gewerkschaftsbewegung mit dem sozialstatistischen Material versorgt und dieser seine Kapazitäten zur Verfügung stellt.

Die Arbeiterkammern sind als öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Zwangsmitgliedschaft zumindest potenziell der Kern einer staatlich forcierten Alternative zu den Gewerkschaften, einer Staatsgewerkschaft! Dies umso mehr, als die Kammern für Arbeiter und Angestellte im Vergleich zu den Gewerkschaften durch ihre sicheren Einnahmen (auch wenn sie demnächst gekürzt werden sollten) und ihren Mitarbeiterstab die Ressourcen hätten, um durchaus auch in Konkurrenz zum ÖGB ihre Service-Leistungen anbieten zu können.

Gerade diese Service-Leistungen wurden als Selbstverteidigung gegen die vor allem von Seiten der FPÖ vorgetragenen Angriffe benützt: Erholungsheime, Konsumentenschutz, Volkshochschulkurse, ein eigenes Theater, Schulungen für Betriebsräte, Zeitschriften, eine große (und auch wirklich überaus brauchbare) Studienbibliothek gehören zum AK-Fundus und können natürlich auch eine durchaus fortschrittliche Funktion erfüllen. Aber sie verändern nicht grundlegend ihre klassenfremde Grundstruktur und den Charakter der Kammern als Teile des bürgerlichen Staates!

Natürlich kommt das klassenfeindliche Potenzial nur unter bestimmten politischen Konstellationen zum Tragen – unter einem reaktionären Regime, das mit voller Wucht die Bastionen der Arbeiterbewegung anzugreifen gewillt ist. Aber auch heute schon wirken die Arbeiterkammern nicht nur als Unterstützung der Gewerkschaften und als deren Verbündete, sondern die Unternehmer benützen die Existenz der Arbeiterkammern immer wieder auch gegen einen Beitritt zur Gewerkschaft – eine Arbeitnehmervertretung, bei der man sogar automatisch Mitglied sei, müsse wohl reichen. Und gerade in rückständigeren Schichten der Arbeiterklasse können solche Argumente auch irgendwie plausibel erscheinen: Denn was soll ein Gewerkschaftsbeitritt bringen, was von der AK (für die ohnehin zu zahlen ist) mit ihrer Rechtshilfe und Beratung nicht geboten wird?

Die Regierung dürfte heute eher bereit sein, die schwächer in der Arbeiterschaft verankerten Arbeiterkammern als den ÖGB frontal zu attackieren. Trotzdem zeigt die Geschichte der Arbeiterkammern, dass sie auf vielfältige Weise für einen bürgerlichen Staat zu verwenden und auch für offen diktatorische Regimes zu instrumentalisieren sind.

Wir gehen also kurz gesagt davon aus, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den Arbeiterkammern, wie sie seit 1920 existieren, und der ursprünglichen Forderung nach Einrichtung von Arbeiterkammern im 19. Jahrhundert besteht: Die heutigen Arbeiterkammern drücken auch nicht in Keimform so etwas wie eine proletarische Gegenmacht aus. Sie sind Instrumente der Klassenzusammenarbeit und als Institutionen des bürgerlichen Staates auch nicht durch eine Demokratisierung zu Organen proletarischen Klassenbewusstseins zu transformieren.

Es besteht heute die aktuelle Möglichkeit, dass die Kammern für Arbeiter und Angestellte in ihrem Wirkungskreis von der schwarz-blauen Regierung eingeengt und finanziell ausgehungert werden. So soll einer Opposition gegen eine zukünftige Belastungs- und Angriffspolitik auf die Arbeitenden entgegengearbeitet und die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete Arbeiterkammer auf Linie gebracht werden. Es geht heute natürlich nicht um eine Zerschlagung der Arbeiterkammern durch die Regierung, sondern viel eher um den Versuch einer Schwächung des ÖGB: Durch eine Verringerung der materiellen Möglichkeiten der AK, eine Verkleinerung ihres politischen Spielraums und eine stärkere Einmischung in ihre Ausrichtung soll der Gewerkschaftsbund daran gehindert werden, auch in Hinkunft auf die Ressourcen der Arbeiterkammern wie bisher zurückgreifen zu können. Das würde trotz des Charakters der AK eine Verschiebung der Kräfte zugunsten der Unternehmer bedeuten. Bei einem solchen Angriff auf die Arbeiterkammern von Rechts kann die revolutionäre Linke natürlich nicht passiv bleiben! Aber auch in diesem Fall wäre es falsch, würden wir zu Apologet/inn/en der Arbeiterkammern in ihrer jetzigen Struktur, würden wir auf unsere revolutionäre Kritik verzichten und nur eine möglichst weitgehende Demokratisierung fordern.

Auch die institutionalisierte Sozialpartnerschaft kann einen gewissen Schutz für eine passive, wenig kämpferische Arbeiterbewegung bieten und, wenn sie von den Unternehmern aufgekündigt wird, weil sie zu einem Hemmschuh ungezügelter Ausbeutungsinteressen geworden ist, zu einer Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die breiten Massen der Lohnabhängigen führen. Trotzdem wäre es fatal, würde sich die Linke auf eine Verteidigung der Sozialpartnerschaft orientieren! Sozialpartnerschaft bedeutet immer Klassenkollaboration und untergräbt das proletarische Klassenbewusstsein, führt zu Desorientierung und bereitet damit künftige Niederlagen vor.

Ähnliches sehen wir auch in Bezug auf die Arbeiterkammern als Institutionen der Klassenzusammenarbeit gegeben. Sie können nicht ihren Charakter als Institutionen der gelebten Klassenzusammenarbeit, als Institutionen der proletarischen Integration in den bürgerlichen Staat abstreifen.

Unserer Meinung nach wäre perspektivisch die beste Verteidigung der Arbeiterinteressen – was die Arbeiterkammern betrifft – die

 

Auflösung der Kammern für Arbeiter und Angestellte

und die

Übergabe ihres Vermögens an die Gewerkschaften!

 

Arbeiterkammern können zwar bis zu einem gewissen Grad demokratisiert werden. Und sie haben auch durchaus eine wichtige Bedeutung, etwa wenn im Verein für Konsumenteninformation die Schädlichkeit bestimmter Produkte nachgewiesen oder von Experten der Kammer Unterstützung gegen Übergriffe von Unternehmern gegeben wird. Gerade diese Funktionen könnten aber von einer kämpferischen, entbürokratisierten Gewerkschaft wohl noch wesentlich effektiver ausgeübt und umgesetzt werden – von einer Gewerkschaft, die als Klassenorganisation auch über das Potenzial verfügt, das Proletariat für seine eigenen Interessen zu mobilisieren.