Ein Stopp der Mietzahlungen während der Corona-Krise

Viele fragen sich, was mit ihren Mieten ist, wenn der Lohn nicht kommt oder sonst das Geld nicht reicht.  Wohnen ist ein Grundrecht und muss als solches behandelt und nicht als Ware auf dem „freien Markt“ gehandelt werden. Wenn der Staat nun appelliert zu Hause zu bleiben, Unternehmen den Beschäftigten kündigen oder sie in Kurzarbeit mit Lohneinbußen schicken, erscheint es momentan jedoch umso mehr als logische Schlussfolgerung, dass zumindest für die Dauer der Corona-Krise keine Miete gezahlt werden muss.

Es müssen die Mietzahlungen sowohl für Wohnraum als auch für Geschäftsräumlichkeiten kleiner Unternehmer*innen und Selbstständiger gestoppt, sowie Zahlungen von Betriebskosten, Abgaben, Strom und Gas, Heizungskosten sowie Kreditzahlungen für Arbeitende, die ihr Eigenheim abbbezahlen bzw. sich bescheidenes Wohneigentum für sich und die Zeit der Rente angeschafft haben, ausgesetzt werden. Daraus folgt natürlich, dass alle Gerichtsverfahren und Räumungen sofort unterbrochen werden müssen, soweit dies nicht schon passiert ist.

Die aus der Corona-Krise folgenden Maßnahmen der Regierungen, das Haus möglichst nicht zu verlassen, Ausgangsbeschränkungen einzuführen und bei Zuwiderhandeln mit Verwaltungs- bzw. Ordnungsstrafen zu drohen, zeigt besonders augenscheinlich, wie ungerecht Wohnraum in einer kapitalistischen Gesellschaft verteilt ist. Heimquarantäne lässt sich um einiges leichter gestalten und aushalten, wenn der Wohnraum groß und hell ist und Außenflächen wie Garten, Terrasse, Balkon zur Verfügung stehen. Über die Corona- Krise hinaus braucht es eine Senkung und Deckelung der Mietpreise und eine grundsätzlich andere Wohnbaupolitik.