Deutschland: Gesetz zur Tarifeinheit

Ein Betrieb, selbe Arbeit, mehrere Tarifverträge – das soll laut Bundesarbeitsgericht nun möglich sein. Doch die Angst davor scheint groß zu sein: Der DGB drängt immerhin sofort auf Wiederaufhebung dieses Entscheids und die CDU zieht gar eine Verfassungsänderung in Betracht.

Nachdem am 23. Juni bundesarbeitsgerichtlich die bis dahin geltende Regel „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gekippt worden ist, entstand seitens des DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sofort die Forderung nach einer gesetzlich geregelten Tarifeinheit. Und auch SPD-und CDU-PolitikerInnen drängten auf ein solches Gesetz. Die SPD betonte mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung der Belegschaften verhindern zu wollen und Unionsfraktionsvize Michael Fuchs fürchtet, dass „da dann nur noch gestreikt wird“. Er sprach sogar von einer Notwendigkeit die Verfassung zu ändern, da das Urteil des Bundesarbeitsgerichts durch die im Gesetz verabschiedete Koalitionsfreiheit begründet wurde.

Durch ein solches Gesetz soll nach dem Inkrafttreten eines Tarifvertrages in einem Betrieb eine so genannte „Friedenspflicht“ zwischen allen Gewerkschaften herrschen. Es wird ganz offen gezeigt, worum es den Bossen, den bürgerlichen PolitikerInnen und den GewerkschaftsbürokratInnen wirklich geht: nämlich mit allen Mitteln Streiks und Arbeitskämpfe allgemein, so gut es eben geht, zu unterbinden. Die abstumpfende Arbeit soll bloß nicht niedergelegt und der Betrieb dadurch lahm gelegt werden.

Der DGB, der mit Abstand mitgliederstärkste und einflussreichste Gewerkschaftsverband in Deutschland, fürchtet stärkere Konkurrenz durch die kleineren Spartengewerkschaften, da diese spezielle Interessen der Beschäftigten ernsthafter vertreten zu scheinen und teilweise auch, für die ArbeitnehmerInnen, bessere Tarifverträge abschließen. Klar haben die ChefInnen der großen Gewerkschaften nun Angst um ihre Machterhaltung, wenn sie schon Mitglieder an die kleinen Gewerkschaften verlieren. Auch war in letzter Zeit zu sehen, dass dort, wo zwischen verschieden Gewerkschaften (egal ob in- oder außerhalb des DGB) ein Konkurrenzverhältnis besteht (etwa bei den EisenbahnerInnen oder im Baunebengewerbe), dies die Gewerkschaftsführungen zu einem entschiedeneren Vorgehen motivierte.

Insgesamt muss mensch wohl sagen, dass die Tarifeinheit Vor- und Nachteile hat, da Einheit grundsätzlich erstmal richtig klingt und zum Beispiel eine große Gewerkschaft, die den Tarifvertrag in einem Betrieb aushandelt, viel stärker und handlungsfähiger sein kann. Andererseits führt die wenige Konkurrenz derzeit zu mehr Klassenkämpfen, die der zur Einheit verpflichtete DGB-Apparat ersticken will. Jedefalls ist ein Gesetz, das auch noch zu anderem Zweck (nämlich zur Verhinderung des Aussetzens des Produktionsprozesses, da so Profite verloren gehen würden) entschieden wird, durch den bürgerlichen Staat in eine Einheit gezwungen zu werden, abzulehnen. JedeR Beschäftigte sollte das Recht haben individuell seine/ihre Interessenvertretung wählen zu dürfen. Die Kleingewerkschaften stellen teilweise eine Alternative zur handzahmen Tarifpolitik der großen Gewerkschaften dar. Trotzdem sollten die Beschäftigten einen noch viel selbstbestimmteren Kampf führen; streiken und besetzen; ihre gewünschten Arbeitskonditionen verwirklichen, was komplett nur mit einer Überwindung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse möglich ist.