Post modern?

Die Post nach 10 Jahren WTO-Mitgliedschaft

Ein Rückblick auf diesen Zeitraum verdeutlicht den Beitrag des Gewerkschaftsbundes am Zustandekommen der Verhältnisse, wie sie heute die Lohnabhängigen vorfinden. 1995 unterschrieb, mit der Zustimmung des ÖGB, die damalige Bundesregierung SPÖ/ÖVP den Vertrag der Welthandelsorganisation WTO mit seinen Richtlinien zum Freihandelsabkommen GATS.

in Jahr später, angelehnt an das GATS-Abkommen, und wiederum unter Zustimmung des ÖGB, wurde von der SPÖ/ÖVP Regierung das Poststrukturgesetz beschlossen. Dieses Gesetz stellte die Weichen für die Postprivatisierung. Es hob die öffentliche Kontrolle über die gemeinnützigen Dienstleistungen der Post auf- und unterordnete sie den Profitinteressen der neu gegründeten Österreichischen Post Aktiengesellschaft.

Der geplante Verkauf im Herbst 2006 bleibt zwar weiter ungewiss, aber dass die Post endgültig verkauft werden soll, ist fix. Und bereits heute sind nur mehr 30,2% der Aktien der Post-Tochter Telekom Austria in Staatsbesitz, der Rest ist schon privatisiert. Auch die vieldebattierten Schließungen von Postfilialen in strukturschwachen Gebieten sind vor dem Hintergrund der Privatisierung zu sehen. Ein öffentliches Unternehmen hat die Aufgabe auch infrastrukturell benachteiligte Gebiete zu versorgen, auch wenn dies Verluste bedeutet - ein privates Unternehmen hingegen ist in erster Linie den Gewinnen der AktionärInnen verpflichtet. Eine Privatisierung der Post bedeutet also nicht nur Verschlechterungen und Entlastungen für die Bediensteten, sondern auch einen Angriff auf ein wesentliches Element der öffentlichen Infrastruktur.

Widerstand nötig

Obwohl die Postbediensteten fast zu hundert Prozent gewerkschaftlich organisiert sind, stehen sie fast schutzlos der Willkür des Kapitals gegenüber. Unter dem Ausschluss der Bediensteten sitzen die "hohen" FunktionärInnen mit den PostmanagerInnen zusammen und beschließen für die Bediensteten eine Niederlage nach der anderen. Zehn Jahre lang zieht sich schon das Sterben der Post als öffentliches Eigentum dahin. Von einem Widerstand der Gewerkschaften gegen die schleichende Privatisierung und den Neoliberalismus ist weit und breit nichts zu sehen. Jahr für Jahr verschlechterte sich die Lage der Postbediensteten - zehntausende Arbeitsplätze wurden mittlerweile der Liberalisierung geopfert. Es wäre also hoch an der Zeit, dass die Gewerkschaft der Postbediensteten mit Unterstützung des ÖGB die Interessen der PostlerInnen wahrnimmt.


Gilbert Karasek


Für einen demokratischen und kämpferischen ÖGB!

Das kontraproduktive Verhalten der Gewerkschaften in der Verteidigung der öffentlichen Infrastruktur hat einen handfesten Hintergrund. Der ÖGB war bisher bereits Nutznießer der Postprivatisierung, die P.S.K. ging in das Eigentum der ÖGB-Bank BAWAG über. Statt seiner Aufgabe nachzukommen, den Fortschritt seiner Mitglieder voranzutreiben, beteiligt sich der ÖGB mit seinen Kapital- und Bankgeschäften selbst an der Ausbeutung der Lohnarbeit. Dass das Interesse von Konzern- und BankeigentümerInnen darin besteht, ihr Kapital zu vermehren, leuchtet ein. Ob es sich dabei um das Kapital des Postkonzerns oder um das Kapital des ÖGB handelt, ist egal, die Interessensausrichtung ist in beiden Fällen die gleiche.

Die Lohnabhängigen müssen selbst die Gewerkschaften umstrukturieren. Nicht die Bürokratie darf den Bediensteten ihre Rechte und Regeln vorschreiben, es muss umgekehrt sein. Statt ihre Privilegien und Reichtümer zu pflegen, müssen die Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten vertreten. Um diese Forderung zu verwirklichen, müssen die Mitglieder ihren Anteil der Gewerkschaftsarbeiten übernehmen und die Kontrolle nicht an die Personalvertretung und FunktionärInnen übertragen.

1.) Der Missbrauch von Macht und Privilegien muss beseitigt werden. Damit die Probleme der arbeitenden Menschen in der Gewerkschaft immer am aktuellsten Stand sind und ihre Interessen objektiv vertreten werden, müssen die BetriebsrätInnen und GewerkschaftsfunktionärInnen jederzeit abwählbar und den Beschäftigten rechenschaftspflichtig sein. FunktionärInnen und Vertrauensleute sollten nicht auf Lebenszeit bestellt werden. Als Richtwert sollten zwei Funktionsperioden á 4 Jahre gelten.

2.) Das monatliche Einkommen einer/s Personalvertreters/in darf (samt Nebeneinkünften) einen Durchschnittslohn nicht übersteigen. Diese Regelung muss für die gesamte Funktionärshierarchie gelten.

3.) Die Personalvertretung darf nicht vom Kapital korrumpiert sein. Am besten kämpft ein Mensch das, was er auch selbst benötigt. Ein/e Funktionär/in soll immer spüren und leben, wie es einfachen LohnempfängerInnen geht. Damit die Personalvertretung auch emotional in unseren Reihen steht, darf sie nicht durch Privilegien wie Funktionärszulagen und andere Begünstigungen an die Interessen des Unternehmens gekettet werden.

4.) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Alle Beschäftigten, die als Personalvertretung von der Arbeit freigestellt sind, stehen in der Pflicht der Menschen die sie vertreten. Daher ist es selbstverständlich, dass ihre Löhne von den Beschäftigten kontrolliert werden.