Die Uni muss offen bleiben!

Den freien Hochschulzugang verteidigen!

Ein am 7. Juli 2005 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt drastische Zugangsbeschränkungen für die heimischen Universitäten. Hintergrund ist ein angenommener Ansturm ausländischer - vor allem deutscher - Studierender. Dieses Urteil wurde bereits seit Herbst letzten Jahres erwartet, war also keineswegs eine Überraschung. Die Bundesregierung allerdings hat aus durchsichtigen Gründen auf zeitgerechte Maßnahmen verzichtet - die Studierendenvertretung dürfte schlicht geschlafen haben.

Hintergrund der weiteren Zugangsbeschränkungen ist der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass die österreichischen Universitäten EU-BürgerInnen und ÖsterreicherInnen bei der Wahl des Studienplatzes gleichstellen müssen. Die österreichische Gesetzgebung sah bis Juli 2005 für ausländische Studierende die Regelung vor, dass diese auch in ihrem eigenen Land über einen Studienplatz verfügen müssen, um auf österreichischen Universitäten einen Studienplatz zu erhalten. Diese Regelung wurde nun vom EuGH aufgehoben, da sie dem "Gleichstellungsgebot von EU-BürgerInnen mit InländerInnen" widerspricht.

Besonders von dieser österreichischen Regelung betroffen waren deutsche Studierende, da die Fächer Betriebswirtschaft, Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin in Deutschland dem Numerus Clausus (NC) unterliegen. Der NC ist eine äußerst absurde Regelung, der bedeutet, dass nur jene studieren können, die bei der Matura einen bestimmen Notendurchschnitt erreicht haben und somit Abitur-Fächer, die nichts mit dem künftigen Studium zu tun haben, über die Eignung für eben dieses Studium entscheiden. Es kann in diesem System vorkommen, dass ein NC bei 0,9 liegt, das bedeutet, das im ersten Jahr nach Ende der Matura ein Studium gar nicht möglich ist (für jedes Jahr Warten wird der NC dann ein wenig niedriger).

Der Nationalrat hat bereits einen Tag nach dem Urteilsspruch für die kommenden zwei Jahre ein Sonderrecht verabschiedet. Dieses besagt, dass in allen vom deutschen NC betroffenen Fächern und zusätzlich im Fach Publizistik Zugangsbeschränkungen eingeführt werden. Besonders auffallend, dass die Regierung das EuGH-Urteil sofort benützt hat, um ein weiteres Studium, Publizistik, mit Zugangsbeschränkungen zu versehen. Und dass die Beschränkungen auf diese Studien beschränkt bleiben werden, bleibt wohl eine Wunschvorstellung.

Die Selektion kann per Gesetz durch Auswahlverfahren vor der Zulassung - wie in Medizin geplant - oder bis zu zweisemestrige Eingangsphasen umgesetzt werden. Sogar Schulnoten dürfen nach deutschem NC-Vorbild dabei herangezogen werden, allerdings nicht als alleiniges Kriterium. Ebenfalls etabliert wird, dass die Unis in den betroffenen Fächern nur garantieren müssen, dass die Gesamtzahl der Plätze nicht sinkt. Das bedeutet, dass die Hochschulen eine weitere innere Differenzierung vornehmen können - also dass nach dem Bakkalaureat und damit vor dem Magister - und dann wieder vor dem Doktorstudium noch einmal selektiert werden darf.

Loblied auf die Bildung

Gerade von StudentInnenvertreterInnen ist oft vom verlorengegangenen "freien Hochschulzugang" die Rede. Doch genau genommen gibt es diesen schon lange nicht mehr. Aufnahmeprüfungen auf den Kunst- und Sportuniversitäten sowie auf vielen Fachhochschulen, Knock-Out-Prüfungen unter anderem bei Medizin sowie die allgemeinen Studiengebühren sprechen eine deutliche Sprache. Doch selbst ohne diese Erschwernisse ist der finanzielle Aufwand für ein Studium ein großes Hindernis. Die Lebenskosten müssen gedeckt sein, entsprechend müssen 76% der Studierenden neben dem Studium arbeiten - ein Teufelskreis, da durch die Zeit, die das Arbeiten benötigt, Zeit für das Studium fehlt. Das bedeutet schlechtere Noten sowie eventuell den Wegfall von Beihilfen und Stipendium, damit muss wiederum mehr Zeit für die Deckung des Lebensunterhalts aufgewendet werden. Gut bezahlte Arbeiten, die neben dem Studium ausgeführt werden können, sind ohnehin rar, zumeist handelt es sich um prekäre Beschäftigungsverhältnisse ohne soziale Absicherung.

Was macht die Politik?

Eine auffällige Untätigkeit seitens der Bundesregierung war und ist in den letzten Jahren nicht übersehbar. Dass sich Österreich mit dem "freien" Hochschulzugang in einer schwierigen Lage befindet, ist seit Jahren bekannt. Einerseits haben die jahrelange staatliche Unterfinanzierung der Unis und das offensichtliche Desinteresse an akademischen Bildungsstätten eine prekäre Situation verursacht, die zu immer schwierigeren Studienbedingungen geführt hat. Andererseits stand auch die "Drohung" einer Verurteilung durch den EuGH seit Jahren im Raum. Aber warum nicht spätestens beim Antrag der Klage die Alarmglocken bei den zuständigen Damen und Herren geläutet haben, ist auf den ersten Blick unverständlich. Doch tatsächlich ist die Regierung wohl gar nicht unglücklich über dieses Urteil, ermöglicht es ihr doch, den bereits seit längerem andauernden Angriff auf den freien Hochschulzugang fortzusetzen, den "schwarzen Peter" aber der EU zuzuschieben. Denn die Regierung und die Wirtschaft haben kein tatsächliches Interesse an einem hohen Grad gesamtgesellschaftlicher Bildung. Statt dessen gilt das Interesse jenen Ausbildungen nach Fachhochschulmuster, wo die Studierenden in möglichst kurzer Zeit ein idealerweise sofort wirtschaftlich umsetzbares Wissen erwerben.

Die Meinung der ÖH

Die ÖH appelliert an die Bundesregierung, keine "überstürzten" Gesetze zu beschließen. "Wie sollen es die Rektoren in wenigen Wochen schaffen, ein Aufnahmeverfahren einzurichten?", so Patrice Fuchs, die ehemalige ÖH-Vorsitzende der auch weiterhin regierenden rot-grünen ÖH-Koalition. Rosa Nentwich-Bouchal, die neue grüne ÖH-Vorsitzende meint gar, wir bräuchten vor allem "Gespräche, Geld und Geduld". Seitens der ÖH wurde vorgeschlagen, sich sechs bis zwölf Monate lang Zeit zu nehmen, um unter Beobachtung der Entwicklung auf den Universitäten einen effizienten Lösungsvorschlag auszuarbeiten. Laut ÖH gebe es die finanziellen Mittel dafür, es würde ja auch immerhin Geld für Eliteuniversitäten zur Verfügung stehen. Doch tatsächlich wird sich auch in 6 oder 12 Monaten keine gemeinsame Lösung finden.

Gespräche sollte es tatsächlich geben, allerdings nicht mit Ministerien, Rektoren und der Bundesregierung, sondern mit all denjenigen, die von dieser Misere betroffen sind. Geduld allerdings ist sicher nicht angebracht. Statt dessen wäre es notwendig, auf österreichischer, deutscher und europäischer Ebene gegen die Angriffe auf den "freien" Hochschulzugang einzutreten.

Die Einschränkung des freien Hochschulzugang ist der schwerste Angriff auf das österreichische Bildungswesen seit der Einführung der Studiengebühren. Zumindest seit Herbst 2004 ist einer interessierten Öffentlichkeit bekannt, dass das EuGH-Urteil kommen wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt hat die AL das Thema erstmals aufgegriffen und Flugblätter vor verschiedenen Schulen in Wien, Niederösterreich und Kärnten verteilt. Die sozialdemokratisch dominierte BundeschülerInnenvertretung und die rot-grüne ÖH allerdings haben ein wertvolles Jahr verschlafen. Nun ist es höchste Zeit, Dampf zu machen!


Freier Uni Zugang für alle! Ausreichende finanzielle Mittel für alle Universitäten!

Protest gegen die Einschränkung des freien Hochschulzugangs! Vorbereitung von Aktionen durch BundesschülerInnenvertretung und Österreichische HochschülerInnenschaft!

Rücknahme der Studiengebühren und aller weiteren Verschlechterungen! Für Stipendien, mit denen alle, die sie benötigen, ohne Nebenjob studieren können! Kostenlose berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung!

Nein zu Eliteuni und Elitenbildung! Keine Trennung von Forschung und Lehre! Freiräume ohne Konsumzwang - gegen die Kommerzialisierung der Uni!

Für den gemeinsamen Kampf aller vom Sozialabbau betroffenen Gruppen! Für eine Uni unter der demokratischen Kontrolle von Lehrenden, Mittelbau und Studierenden!



Stefan Nowak*
* Der Autor studiert Medizin in Graz