Mitte 2004 sollen weitere Teile der Wiener Stadtverwaltung im Zuge der Strukturreform "Soziale Sicherheit in Wien" ausgegliedert werden. Betroffen davon sind ein Budgetvolumen von rund € 640 Millionen, etwa 190 Institutionen, welche aus diesen Mitteln gefördert werden, ca. 500 MitarbeiterInnen und mehrere Zehntausend Menschen, die direkt oder indirekt Leistungen aus diesen Bereichen beziehen. Dabei handelt es sich v.a. um jene Bevölkerungsgruppen, die sich ohnedies kaum mehr wehren können - z.B. Pflegebedürftige, Behinderte und SozialhilfeempfängerInnen.
Konkret handelt es sich dabei um jene Teile der Magistratsabteilungen 12 und 47, die direkt Leistungen für die KlientInnen erbringen. Dass bei der Organisation dieser Aufgaben etwas getan werden muss, steht außer Streit. Die MitarbeiterInnen der betroffenen Bereiche wissen das schon lange. Doch ihre Vorschläge sind bis jetzt bei den zuständigen PolitikerInnen auf taube Ohren gestoßen. Die Ergebnisse einer teuren Unternehmensberatung durch Anderson Consulting im Jahr 2002 hingegen werden sofort in die Tat umgesetzt. Ausgliedern ist die Lösung für jedes Problem - zumindest wenn es nach den Herrschenden in Wien geht.
Dass ähnliche "Lösungen" - wie etwa die Private Finance Initiative oder das Public Private Partnership in England - für die Betroffenen zu katastrophalen Ergebnissen geführt haben, macht da wenig, schließlich klingen Ausgliederung oder Cross-Border Leasing allemal besser als Privatisierung, auch wenn die Ergebnisse die gleichen sind: Keine demokratische Kontrolle, drastische Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen und massive Verringerung der erbrachten Leistungen. Beispiel gefällig? In England bekommen über 70-jährige heute schon keine neuen Hüftgelenke mehr - zahlt sich halt nicht mehr aus ...
Solche Wünsche stehen auch auf dem Speisezettel der schwarz-blauen Regierung. Und nun soll ein vergleichbarer Sozialabbau auch im ach so "roten" Wien umgesetzt werden! Doch in Wirklichkeit ist Wien bei der Privatisierung weitaus fortgeschrittener als der Rest Österreichs. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits Ende der 1950er gesetzt. Mittlerweile wurden sogar schon die Bims und in den Bezirken 21 sowie 22 die Kanalisation im Zuge eines so genannten Cross-Border Leasing an Briefkastenfirmen in Nordamerika verscherbelt.
VerliererInnen
Für die privat angestellten MitarbeiterInnen, welche mit der Zeit die Magistratsbediensteten in Folge von Pensionierungen und Jobwechseln ersetzen werden, kommt der dicke Hund später. Kein Kollektivvertrag, auf Grund der Fondsform des neuen Trägers (FSW) keine Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes, eine Betriebsvereinbarung, in der wenig (derzeit praktisch nur Fragen der Arbeitszeit und einige wenige betriebliche Sozialleistungen) geregelt ist, da sich die Geschäftsführung weigert über grundlegende Bereiche (Gehaltsschema!) zu verhandeln, obwohl der Betriebsrat seit Gründung des FSW eine solche ausgearbeitet und vorgelegt hat.
In der Praxis bedeutet das Willkür bei individuellen Gehaltsverhandlungen, enorm hohe Arbeitszeiten, da in den meisten Verträgen hohe Überstundenpauschalen enthalten sind, um ein höheres Einkommen zu haben, das Fehlen einer Fülle üblicher Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses (Gehaltsvorrückungen) und dadurch die perfekte Möglichkeit, die KollegInnen stark unter Druck zu setzen und gegeneinander auszuspielen. Und praktisch keine demokratische Kontrolle durch jene, welche all diese Aktivitäten finanzieren - die SteuerzahlerInnen! Haben sich die LeistungsbezieherInnen das verdient? Haben sich die KollegInnen das verdient? Hat sich die Bevölkerung das verdient? Nein!
# Keine Privatisierung, keine Ausgliederungen öffentlicher Leistungen!
# Sofortige Wiedereingliederung aller bereits ausgegliederten Leistungen wie z.B. FSW, Krankenanstaltenverbund und Verwaltung von Pensionist-Innenheimen in die Magistratsverwaltung!
# Planung und Durchführung aller Sozial- und Gesundheitsleistungen unter Kontrolle der Beschäftigten und LeistungsbezieherInnen!
Der Fonds Soziales Wien (FSW) wurde Anfang 2001 gegründet und mit der Durchführung von Leistungen der Suchtkrankenhilfe und der Suchtvorbeugung beauftragt, die zuvor vom Magistrat durchgeführt wurden. Mittlerweile sind eine Reihe von Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung sowie der Pflegeombudsmann hinzu gekommen. Ab Juli 2004 kommen nun auch die Bereiche der Behindertenarbeit, der Sozial- und Gesundheitszentren, der geriatrischen Tageszentren sowie die Finanzierung des Pflegewesens hinzu.
Im Rahmen der geplanten Ausgliederung werden die operativen (Durchführung der Leistungen) und steuernden (Planung inklusive Finanzierung), nicht aber die hoheitlichen (Vollzug von Gesetzen wie z.B. des Wiener Sozialhilfegesetzes) Aufgaben der Magistratsabteilungen 12 und 47 an den Fonds Soziales Wien übertragen. Alle beim Magistrat verbleibenden Agenden kommen nach derzeitigem Stand in die MA 15 (Gesundheitswesen).