Die Wiener Polizei hat aufgrund der Organisation der Anti-Nazi-Demonstrationen in diesem Frühjahr insgesamt 3 Verwaltungsstrafen gegen die AL bzw. gegen Michael Bonvalot, den Obmann ihres Trägervereins, verhängt.
Die erste Verwaltungsstrafe hängt mit einer Verschärfung des Versammlungsrechts zusammen, die wir (im Rahmen der Donnerstagsdemos) schon länger beobachten können. Konkret wird der AL vorgeworfen, die Demonstration am 9.5.02 gegen die RFS-Veranstaltung mit dem Rechtsextremen Clemens Nordbruch organisiert, aber nicht angemeldet zu haben. Hier wird versucht, eine unangemeldete Demonstration einer Person bzw. einer Organisation zuzuordnen und diese dann dafür haftbar zu machen.
Angriff auf Demonstrationsrecht
Die zwei anderen Strafen sind allerdings von einer neuen Qualität. Der AL wird vorgeworfen, als Anmelderin bzw. Veranstalterin der grossen AntiFa-Demos am 13.4. und am 8.5.2002 den Ausschreitungen nicht entgegengetreten zu sein, die dort passiert sind. Für den 8.5. ist dieser "Vorwurf" besonders absurd, da der Polizei bekannt sein müsste, dass sie gerade zu dem Zeitpunkt, wo an der Albertina die ersten Konflikte begannen, den Lautsprecherwagen über einen längeren Zeitraum an der Zufahrt zur Demonstration gehindert hat.
Zuerst provoziert die Polizei also durch die Genehmigung rechtsextremer Umzüge die Wut vieler AntifaschistInnen, dann hindert sie die OrganisatorInnen an der Umsetzung der Demonstration und im Nachhinein versucht sie, die OrganisatorInnen finanziell mundtot zu machen.
Wenn diese Verwaltungsstrafen aufrecht erhalten werden, bedeutet dass tatsächlich eine neue Qualität in der Interpretation des Versammlungsrechts. Wenn die Polizei hier Erfolg hat, werden in Zukunft VeranstalterInnen von Demonstrationen für alles zur Verantwortung gezogen werden können, was auf der Demonstration passiert. Es geht noch weiter: es wird es in Hinkunft nur noch nötig sein, dass die Polizei einzelne Provokateure in die Demonstration schickt, die dann Radau machen. Im Nachhinein folgt dann die Anzeige an die Veranstalter, die angeblich die Demonstration nicht unter Kontrolle gehabt hätten.
Diesem Angriff auf das Versammlungsrecht müssen wir rechtlich und politisch entgegentreten. Es ist kein Zufall, dass es die AL bzw. Michael Bonvalot als Zeichnungsberechtigten des Trägervereins der AL trifft (aus der Strafverfügung geht nicht klar hervor, ob der Verein oder die Einzelperson bestraft werden soll). Die AL hat in der Kampagne gegen die alten und neuen Nazis eine wichtige Rolle gespielt und auch das Bündnis "Verhindert den Naziaufmarsch" zu einem wesentlichen Teil getragen. Im Rahmen dieser Kampagne waren bei den beiden Demonstrationen, am 13.4. gegen die Kameradschaft Germania, am 8.5. gegen FPÖ-nahe, rechtsextreme Burschenschafter, jeweils mindestens 5.000 Menschen auf der Strasse. Nun sollen wir für diese erfolgreiche Kampagne bestraft werden.
Unterstützung nötig!
Wir haben gegen die Strafen Berufung eingelegt und werden den Fall jetzt durchfechten. Wir haben dafür auch bereits eine gewisse mediale Unterstützung bekommen, unter anderem berichteten die Zib 2, ORFon, die Online-Ausgaben von Standard und Kurier sowie die Volksstimme. Was wir aber auch brauchen, ist finanzielle Unterstützung für die politische Kampagne und für Ausgaben im Rahmen der rechtlichen Verteidigung.