Je acht Monate bedingte Haft. Am Montag, dem 15. April, entschied das Schöffengericht im Landesgericht Korneuburg im Fall Omofuma auf "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen". Das Delikt "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge", dessen die drei Polizeibeamten ursprünglich angeklagt waren, konnte aufgrund des fehlenden Vorsatzes nicht nachgewiesen werden.
Wäre das Urteil auf zwölf Monate ausgefallen, so hätten die drei nie wieder in ihrem Beruf tätig werden können. Somit ist der Schuldspruch ausschließlich als Beschwichtigung der Öffentlichkeit zu verstehen. Die Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Der Nigerianer Marcus Omofuma reiste am 16. September 1998 nach Österreich ein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und er kam zwei Monate später in Schubhaft. Am 31. März des folgenden Jahres stellte er einen Antrag auf einen Abschiebungsaufschub.
Daraufhin wurde ihm eine Frist bis zum 6. Mai 1999 zugesichert, in der er eine Stellungnahme abgeben könne und nicht abgeschoben werden dürfte. Ungeachtet dessen fand er sich am 1. Mai in einem Passagierflugzeug der Balkanair geknebelt und gefesselt wieder. Omofuma habe sich gegen seine Abschiebung lautstark gewehrt, so dass den Beamten nach Eigeneinschätzung nur noch der Griff zum, scheinbar allzeit bereiten, "Klebe- und Verschnürungsset" blieb. Bei der Zwischenlandung in Sofia konnte nur noch sein Tod festgestellt werden. Dies war der Beginn einer unendlichen Diskussion um Schuldfragen, Gesetzeslagen und nicht zuletzt Menschenrechte. Doch bis es zu einer Anklage der drei Fremdenpolizisten kam, sollten Monate des Tauziehens um die Frage der Zuständigkeiten vergehen, da Omofuma im Flugzeug gestorben ist (Luftraum).
Viele Punkte mussten geklärt werden. So war es ein harter Kampf, dass die Beschwerde, die Anwalt Zanger im Namen der Tochter Omofumas einreichte, überhaupt rechtlich möglich war. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte nur der Betroffene selbst eine Beschwerde einreichen, Beschwerdelegitimierung genannt. Doch auch die Frage, ob Omofuma einem Menschenrechtsvergehen zum Opfer gefallen ist und die Klärung der eigentlichen Todesursache verlangsamten den Prozess. Drei von den insgesamt vier Gutachten, unter anderem jenes des Deutschen Bernd Brinkmann, gingen von einem Erstickungstod aus. Der Wiener Gutachter Christian Reiter sprach von einem Herzleiden, ohne das Omofuma den Flug überlebt hätte.
Das 1:3 Verhältnis der unterschiedlichen Gutachten könnte bei manchen kritischen BeobachterInnen den Eindruck eines Gefälligkeitsgutachtens erwecken. Aus der Diskussion der eigentlich ebenso eindeutigen wie grausamen Todesursache wurde somit eine lächerliche Farce.
Der Tod Omofumas löste nicht zuletzt wegen der angewendeten, aber nicht gesetzlich geregelten, Mundverklebungen eine Debatte über Abschiebungspraktiken aus, aufgrund derer im Innenministerium der sogenannte Menschenrechtsbeirat eingeführt wurde. Dieser soll in Zukunft für ein "humanes Abschieben" sorgen. Die mit Abschiebungen betrauten BeamtInnen müssen sich nun einer Schulung in Psychologie und Polizeitaktik unterziehen. Das Mundverkleben ist verboten, Fesseln und Festbinden weiterhin erlaubt. 24 Stunden vor der Abschiebung muss eine medizinische Untersuchung stattfinden. Im Falle eines sich gegen die Abschiebung wehrenden Häftlings soll die Aktion abgebrochen und z.B. mit einer Chartermaschine erneut gestartet werden. Inwieweit die Theorie mit der Praxis übereinstimmt wird sich weisen.
Alle unschuldig
Am 5. März begann der Prozess gegen die drei Beamten in Korneuburg. Es sollten mühsame Wochen folgen. Die Aussagen der geladenen ZeugInnen waren zwar teilweise sehr belastend, wurden vom Gericht jedoch abgeschwächt. In den Aussagen der drei Angeklagten spiegelte sich das Fehlen jeglichen Schuldbewusstseins wider, einhergehend mit der Argumentation, nur Befehle ausgeführt zu haben. Wer trägt also die Verantwortung? Die Aussagen der drei Ex-Innenminister Löschnak, Einem und Schlögl trugen nichts zur Klärung bei. Karl Schlögl, in dessen Amtszeit der Tod Omofumas fiel, bezeichnet sich selbst als den Unschuldigsten in der ganzen Sache. Das, obwohl die Folterpraktiken, den Befragten zufolge, weitgehend bekannt waren. Sie wurden schlicht als harmlose Maßnahme eingestuft.
Gleiches Recht?
Mit dem Fall Omofuma ist wieder ein Beweis dafür erbracht worden, dass die Gesetzgebung in unserer Demokratie wohl doch nicht für jeden Menschen das gleiche Recht spricht. Allein die Tatsache, von einer Anklage gegen den damals zuständigen Innenminister abzusehen, bestärkt nur in der Vorstellung der "unantastbaren Obrigkeit" und trägt nur noch mehr zu dem unangenehmen Gefühl bei, in einem Staat zu leben, in dem die Demokratie nicht mehr von denen ausgeht, von denen sie es ursprünglich sollte. Das skandalöse Urteil, das über die drei Fremdenpolizisten verhängt wurde, lässt an mindestens einer Säule unserer Gesetzgebung zweifeln. Tatsache ist und bleibt die Möglichkeit, einem Menschen all seine verfassungsgewährleisteten Rechte nehmen zu können, ohne die Konsequenzen dafür tragen zu müssen. Mit dem Fall Omofuma ist auch ein Stück Menschenrecht zu Fall gebracht worden. Der Bund trägt die Kosten, aber sonst keine Verantwortung.