Von 3.-10.4. läuft die Eintragungswoche für das Volksbegehren „Sozialstaat Österreich“. Trotz inhaltlicher Schwächen ein Zeichen an die Regierung.
Das aktuelle Volksbegehren, initiiert von einer Mischung aus „linken“ Prominenten und PolitikerInnen (Gertraud Knoll, Johanna Dohnal) und Angehörigen verschiedener religiöser Vereinigungen, möchte in Österreichs Verfassung das „Prinzip des Sozialstaates“ verankert wissen. Auch stimmt es traurig, dass einige der SPÖ-PolitikerInnen ihre Liebe zum Sozialstaat erst jetzt erkennen – bei den grossen SPÖ-Sparpaketen der 90er hätten sich bessere Chancen ergeben, gegen Kürzungen aufzutreten.
Der Text des Volksbegehrens bezieht sich auf Artikel 1 der Verfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“. Dem soll nun ein Absatz hinzugefügt werden, in dem verankert ist, dass Österreich ein Sozialstaat sei, und jedes Gesetz einer „Sozialverträglichkeitsprüf-ung“ unterzogen werden müsse. Diese Prüfung soll sich auf die Auswirkungen des Gesetzes „auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ beziehen. In der Praxis würde diese Klausel die Einführung von sozialunverträglichen Gesetzen durch ihren interpretierbaren Charakter jedoch nicht verhindern.
Bedauerlicherweise üben die InitiatorInnen auf der von patriotischem Rot-Weiss-Rot triefenden Internetseite des Volksbegehrens nur sehr zurückhaltende Kritik am Sozialabbau. So heisst es zum Beispiel zu den Studiengebühren: „Studiengebühren [...] belasten die Stu-dentInnen [...], ohne dass damit ein Ausbau der universitären Bildung verbunden wäre.“ Die grundsätzliche Systematik, der die europaweiten Verschlechterungen im Sozial- und Bildungsbereich unterliegen, bleibt unerkannt, die Marktwirtschaft unangetastet.