Die Ereignisse in Göteborg und Genua haben der Frage nach der Haltung zum Staat und seinen Organen neue Aktualität verliehen. Linke Bürgerliche und andere MoralistInnen begeben sich gerne in den Widerspruch, die Gewalt gegen Linke zu verurteilen ohne ihre Ursache, die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, zu kritisieren. Wir wollen uns aus diesem Grund einer gesamtheitlicheren theoretischen Betrachtung des Staates und seiner Entstehung und Funktion widmen.
Nicht in allen Formen menschlichen Zusammenlebens gab es einen Staatsapparat – er war auch nicht in allen Gesellschaftsformen notwendig. In der Urge-sellschaft, in der Menschen in Sippen zusammenlebten, wurde das Leben von Traditionen, religiösen Vorurteilen und der anerkannten Autorität lokaler Führer beherrscht. Die Etablierung eines Apparates zur Unterwerfung anderer wäre aufgrund der ökonomischen Beschaffenheit dieser Gesellschaften nicht möglich gewesen: Gesellschaften, die kein ge-sellschaftliches Mehrprodukt erwirtschaften können, sind auch nicht in der Lage „Vollzeitherrscher” zu ernähren, die selbst nicht arbeiten. Der Staat entstand daher erst nach der Teilung der Gesellschaft in Klassen.
Staatliche Funktion
Der Staat ist eine Notwendigkeit jeder Klassengesellschaft, um die vorhandenen Klassenunterschiede zu überbrücken. In dieser Funktion ist es die Aufgabe jedes Staates, die Herrschaft jener Klasse, deren Instrument er ist, und die ihm zugrunde liegenden Produktions- und Eigentumsverhältnisse zu schützen.
Oft wird diese eigentliche Funktion des Staates durch die verklärte Betrachtung der sozialen Aufgaben der Marktwirtschaft (Gesundheitswesen, Schulwesen, Altersversorgung, ...) nicht erkannt und dem Staat die Rolle des Behüters und Fürsorgers zuerkannt. Dass diese Aufgaben nur der Erhaltung der Produktivität der Gesellschaft dienen und nur selten einen humanistischen Hintergrund erkennen lassen, entzieht sich der Aufmerksamkeit oberflächlicher BetrachterInnen.
In bestimmten historischen Etappen ist eine relative Unabhängigkeit des Staates von der herrschenden Klasse zu beobachten. Diese Lostrennung tritt in Phasen heftiger Klassenkämpfe und einer Schwächung der besitzenden Klasse auf. Diese zentralistischen Staatsformen, die Marx als Bonapartismus (nach der Herrschaft von Louis Bonaparte als Napoleon der III. von 1852 – 1870) bezeichnete, sind diktatorische Systeme, die als letze Möglichkeit der bürgerlichen Herrschaft anzusehen sind und die Macht des Kapitals gegen eine aufbegehrende ArbeiterInnenklasse verteidigen.
In den wirtschaftlich und technologisch starken Ländern in Europa und Nordamerika, aber auch in Japan ist die vorherrschende Staatsform die parlamentarische Republik. Sie zeichnet sich für die herrschende Klasse durch einige vorteilhafte Eigenschaften gegenüber anderen Herrschaftsformen (wie zum Beispiel einem diktatorischen Regime) aus: Die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Interessensgruppen innerhalb des Kapitals (Klein- und Mittelbetriebe, Konzerne, ...) werden weniger aggressiv ausgetragen. Die Gefahr, dass sich eine der Fraktionen durchsetzt und eine andere ausschaltet (was katastrophale Folge für den nationalen Gesamtkapitalismus haben würde) ist daher minimiert.
Der Parlamentarismus weist außerdem einen geringeren „Eigenverbrauch” auf als zum Beispiel eine Diktatur, in der für die Erhaltung eines massiven Unterdrückungsapper-ates und die „Hofhaltung” des Diktators hohe Kosten entstehen. Als herausragendste aller Eigenschaften des parlamentarischen Systems muss jedoch das subjektive Gefühl der Mitbestimmung genannt werden. Obwohl durch sporadisch stattfindene Wahlen tatsächlich die Möglichkeit besteht, „VolksvertreterInnen” zu wählen, entzieht sich die Kontrolle über die Wirtschaft weitgehend dem Einfluss der Bevölkerung - die realen Grundlagen des Systems bleiben unangetastet.
Der sozialistische Staat
Auch der sozialistische Staat ist das Instrument einer Klasse. Im Gegensatz zum Parlamentarismus, der dem Kapital dient, untersteht der sozialistische Staat der Arbeiterklasse, die sich durch eine Revolution zuvor der Produktionsmittel bemächtigen muss. Dieser revolutionäre Bruch und die damit einhergehende Zerschlagung des alten Staatsapparates ist aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der beiden Systeme unumgänglich. Reformistische Bewegungen, die eine umfassende Veränderung des staatlichen Überbaus durch Reformen fordern, ohne die Produktionsverhältnisse verändern zu wollen, können daher nicht Träger einer grundlegenden Veränderung sein.
Grob umrissen baut der sozialistische Staat auf einem System von Räten auf, die, gewählt durch die Bevölkerung, in den kleinsten Einheiten des täglichen Lebens (Betriebe, Wohngegend, Universität), die Grundeinheit der Organisation darstellen. Diese Räte entsenden dann VertreterInnen in das nächst höhere Gremium (z.B. Vertretung aller Betriebe in einer Branche oder Stadtrat) wobei diese durch ein System jederzeitiger Abwählbarkeit von der betroffenen Bevölkerung direkt kontrolliert und im Verfehlungsfall zur Rechenschaft gezogen werden können.
Als Endstadium der Entwicklung der Gesellschaft sieht die marxistische Theorie jedoch eine Überwindung des Staates als Unterdrückungsapparat vor. Dieses „Absterben des Staates” ist erst nach dem Absterben der Klassengegensätze möglich. Diese „klassenlose Gesellschaft”, der Kommunismus, ist Ziel unserer politischen Tätigkeit.