Zucht und Ordnung

Beschneidung von SchülerInnen in ihren Rechten - schon vorbei?

„Unhöflichkeit” hat „logischer Weise” zur Folge, dass ganze Tage lang die Unterrichtsmittel eines/r Lehrers/in getragen werden müssen, „Verunreinigung des WCs”- „natürlich” dreitägige Degradierung zum/r KloputzerIn, oder „Laufen im Schulhaus”- drei Mal vom Keller in den Dachboden rennen ... - Absurde Hausordnungen und Erleichterung dieser nach Abänderung des §44 Abs.1 des neuen Schulgesetzes.

Als „natürlich, logisch oder sogar sinnvoll” bezeichnen so manche LehrerInnen, DirektorInnen und Eltern diese und ähnliche Punkte an manchen Schulen. Österreichs SchülerInnenver-treterInnen haben am Anfang eines Schuljahres immer wieder schwer zu kämpfen, wenn solche Sinnlosigkeiten beschlossen werden. Einziges “Glück”, das wir bis zum 7.Juni dieses Jahres hatten, war, dass erst eine 2/3 Mehrheit im SGA - Schulgemeinschaftsausschuss (3 SchülerInnen, 3 LehrerInnen, 3 ElternvertreterInnen und dem/der DirektorIn) erreicht werden musste, um solche und auch andere Beschlüsse zu fassen. Obwohl es schon da des Öfteren schwierig war, wirkliche Erfolge zu erzielen und über SchülerInnenrechte einfach hinweggestimmt wurde, wurde jetzt die Situation noch einmal verschärft und zwar mit der Einfügung im §44 Abs.1 welche bedeutet, dass die Schüler-Innenvertretung in Erziehungsräten (für die Festlegung konkreter Strafen, meist während einer SGA-Sitzung) mit einer einfachen Mehrheit umgehbar gemacht werden kann.

Aber zum eigentlichen Problem zurückkehrend bleibt den Schü-lerInnenvertreterInnen an AHS und BHS noch ein „Hintertürl” offen: Die Boykottierung des SGAs, welcher somit beschlussunfähig gemacht wird. Besonders groß ist jedoch das Problem an den Hauptschulen wo die Schüler-InnenvertreterInnen im SGA nicht einmal stimmberechtigt sind. Folge: über sie wird so oder so “drübergefahren”...


“Vorwärts in die Vergangenheit!”

1970 „nein”, 2001 „ja” - warum wurden schon damals Aufnahmeprüfungen in der AHS abgeschafft und warum bringt W. Amon (ÖVP) den Stein wieder unnütz ins Rollen. Die Abschaffung war eine sozialpädagogische Maßnahme, durch ihre Wiedereinführung würde das Bildungsniveau wieder sinken. Logische Folge und Hoffnung der oberen Klasse: „Ein dummes Volk ist leichter Hand zu haben.” Laut dem Meinungsforschungsinstitut Ifes sind 55 % der Befragten gegen eine Aufnahmeprüfung, 33 % dafür und die restlichen 12 % wollten keine Stellung nehmen. W. Amon ist “glücklich über die entstandene Debatte” da er angeblich die Eltern darauf hinweisen wollte, wie wertvoll die Hauptschule sei ...