Am 1. Jänner 1975 ist die Fristenlösung in Österreich in Kraft getreten. 50 Jahre nachdem erstmals der Antrag auf Straffreiheit für Schwangerschaftsabbruch gestellt wurde, konnte eine Schwangerschaft in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten abgebrochen werden. Das bedeutet aber nicht, daß die Abtreibung legal wurde, genaugenommen ist sie noch immer verboten. Die Frau und der Arzt oder die Ärztin werden nur nicht vom Staat verfolgt.
Das macht es AbtreibungsgegnerInnen wie z.Bsp. Pro Life leicht, gegen diese Frauen zu hetzen. Pro Life – AktivistInnen sind bis dato auch die radikalsten und fanatischsten AbtreibungsgegnerInnen. Pro Life kommt aus den USA, wo Abtreibungs-ärztInnen bedroht und ermordet werden, und ihre AktivistInnen belagern nun in Wien das Schwangerenambulatorium am Fleischmarkt. Die Klinik wurde so gezwungen, einen eigenen Sicherheitsdienst einzustellen, der die Frauen vor Attacken dieser Leuten beschützen muß.
Auch hat es sich Pro Life nicht nehmen lassen, die Abtreibungspille Mifegyne mit Zyklon B, das die Nazis zum Massenmord in den Gaskammern verwendet haben, gleichzusetzen. Doch sie sind mit ihren reaktionären Ansichten nicht alleine, z.B. Siegfried Ernst, der Gründer der Europäischen Ärzteaktion ist der Ansicht “Keine Frau hat das Recht auf ein selbstbestim-mtes Sexualleben. Ihre höchste Gabe ist die Mutterschaft. Die Verwirklichung ihres Lebenssinns: Ehe und Familie”. Und auch der österreichische Weihbischof Laun stellte fest: “Eine Bestrafung (!) kann der Frau wesentlich bei der Aufarbeitung, die sicherlich sehr wichtig ist, helfen.” (aus: Laun, Das Kind)
Abtreibung auf Krankenschein!
Weiters sind die horrenden Kosten, zwischen 5.400 öS und 15.000 öS, für den Eingriff von der Frau selbst zu tragen, was besonders bei sozial schwächer gestelten Frauen blanker Hohn ist.
Außerdem ist es für Frauen, die nicht in Wien leben, gar nicht so leicht ein Krankenhaus zu finden, das einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Im Burgenland, der Steiermark, in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es z.B. keines, in Kärnten gibt es zwar zwei Kliniken, die eine Abtreibung durchführen, aber nur bei medizinischer oder sozialer Indikation (die eine) oder gar nur bei einer unter 17jährigen oder über 40jährigen Frau (die andere). Die Entscheidung ob “Ja” oder “Nein” obliegt dem/der KlinikleiterIn. Dadurch bleibt einer Betroffenen oft nur der Weg in eine Privatpraxis, zum Gynäkologen oder zum praktischen Arzt, wo der Eingriff zwischen 10.000 öS und 15.000 öS kostet und mit oft mittelalterlichen Methoden - und dadurch einer Gefährdung für die Gesundheit der Frau - durchgeführt wird.
“Armut ist weiblich”
Ein Großteil der alleinerziehenden Mütter lebt unter der Armutsgrenze. Viele Frauen und auch Familien können sich es einfach nicht mehr leisten, ein Kind in die Welt zu setzen. Ein Kind kostet sehr viel Geld, die „Kinderbeihilfe“ deckt nur einen Bruchteil der Kosten. Spätestens seit den letzten Sparpaketen (Streichung der Geburtenbeihilfe...) kann ein Rückgang der Geburtenrate verzeichnet werden. Auch unter der Blau/Schwarzen Regierung wird es den Frauen schwerer gemacht. Mit der Abschaffung des Frauenministeriums und den Einsparungen im Frauenbereich hat die Regierung klar gezeigt in welche Richtung die Frauenpolitik gehen wird. Nun wird von „Überfremdung“ geredet, und die ÖVP fordert „Künstliche Befruchtung auf Krankenschein, weil das 1000 Kinder mehr bringt“ und ist gleichzeitig gegen Schwangerschaftsabbrüche. Es könnte der Gedanke aufkommen, Frauen seien für den Staat nur „Reproduktionsmaschinen“, die brav Kinder und damit neue Steuer-zahlerInnen, Arbeitskräfte, WählerInnen, usw. produzieren sollen, und das auch noch unter möglichst geringem Kostenaufwand für den Staat.
Die Fristenlösung hat die Frauen einen weiteren Schritt in Richtung Selbstbestimmung gebracht, denn lange Zeit mußten Frauen Kinder zur Welt bringen, ob sie wollten oder nicht. Oder sie mußten sich einer gefährlichen, illegal durchgeführten Abtreibung unterziehen. Die Fristenlösung sollte nach 25 Jahren aber dennoch neu überdacht werden. Sie kann nicht der Endpunkt, sondern nur ein Zwischenschritt einer Entwicklung sein, die allen Frauen ein Recht auf Entscheidungsfreiheit zugesteht.
| 1960 | Erste Antibabypille in den USA; ab 1962 in Europa. |
| 1968 | StudentInnenbewegung; Beginn der neuen Frauenbewegung in Westeuropa und Nordamerika. |
| 1971 | In London eröffnet das erste Haus für mißhandelte Frauen, Chiswick Womens Aid; rund um die Welt entstehen Frauenhäuser und Beratungsstellen. Frauenwahlrecht auf Bundesebene in der Schweiz; der Halbkanton Appenzell-Innerrhoden schließt sich erst 1990 an. |
| 1975 | Fristenlösung in Österreich; Frauen können innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft straffrei über eine Abtreibung entscheiden. Erstes Staatssekretariat für Frauenangelegenheiten in Österreich (Johanna Dohnal). |
| 1979 | Österreich: Das Gleichbehandlungsgesetz, das eine Benachteiligung der Frauen bei der Lohnfestsetzung verhindern soll, tritt in Kraft. |
| 1989 | Vergewaltigung in der Ehe und Lebensgemeinschaft wird strafbar. |
| 1990 | Erstes Bundesministerium für Frauenangelegenheiten in Österreich: Johanna Dohnal (1990-1995), Helga Konrad (1995-1997), Barbara Prammer (1997-2000). |
| 1995 | Novellierung des Namensrechts in Österreich; Frauen und Männer können ihren Nachnamen behalten bzw. Doppelnamen führen; Kinder können zukünftig entweder den Namen des Vaters oder den der Mutter annehmen. |
| 1997 | 645.000 ÖsterreicherInnen unterzeichnen das Frauenvolksbegehren für die tatsächliche Gleichstellung der Frau in Beruf, Politik und privater Sphäre. |
| 2000 | Abschaffung des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten. |