Frauen im Islam

Die Beschäftigung mit dem Islam, und vor allem der Stellung der Frauen in islamischen Staaten ist ein sehr problematisches Thema für die Linke. Einerseits will mensch sich positiv von der (oft rassistisch geprägten) Greuelpropaganda der bürgerlichen Medien unterscheiden, andererseits darf mit diesem Argument die Unterdrückung der Frau keinesfalls als kulturelle Eigenheit hingenommen werden.

Ebenfalls klarzustellen ist, daß es „den islamischen Umgang“ mit Frauen nicht gibt. Ebenso wie im Christentum, gibt es im Islam verschiedenste Auslegungen, die zum Teil auf die unterschiedlichen historischen und gesellschaftlichen Entwicklungen dieser Länder zurückzuführen sind. In ihrer strengen Auslegung gilt die „Scharia“ (das islamische Recht) auch nicht in allen islamischen Staaten. Genauso, wie sich mit der Bibel fast alles belegen läßt, ist das auch mit dem Koran möglich. Und die absolute Rechtlosigkeit der Frau (die es in einigen islamischen Ländern gibt) liegt in vielen Ländern Westeuropas auch noch nicht so lange zurück ...

Die dominierenden Faktoren, die letztlich die Stellung der Frau im Islam begründen, sind die Quellen des Islam, deren Interpretation sowie länderspezifische nichtislamische, patrichachalische Sitten und Traditionen der einzelnen Länder. Da der Islam keine Trennung von Staat und Religion vorsieht, werden die Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens von ihm regelnd beeinflußt. Dazu dient der Koran sowie die „Sunna“ und die „Hadiße“.

Der orthodoxe islamische Staat ist ein theokratischer Staat, da das politische Leben in jeder Beziehung an die in den Offenbarungen Gottes enthaltenen Gesetze gebunden ist. Das islamische Recht wurde den Menschen also von Gott verkündet, und sein Wirkungsgrad ist oft viel größer als der des westlichen Rechts. Die grundlegende Quelle ist das „heilige Buch“, der Koran. Mensch findet darin die Offenbarungen, das Wort Allahs, das durch den Propheten Muhammad verkündet wurde, aneinandergereiht.

Verschiedenheit von Männern und Frauen

Den Koranversen, die die Gleichheit der Geschlechter vor Gott belegen, stehen patriachalische Ordnungsvorstellungen gegenüber. Diese bilden die Basis für die Zuweisung geschlechterspezifischer Rollen und Funktionen. Der Mann erhält die Rolle des Haushaltsvorstandes, des Ernährers und des Repräsentanten in der Welt. Bei Meinungsverschiedenheiten hat der Mann das letzte Wort. Kein Wunder, heißt es doch: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat.“

Auch für die Ehe enthält der Koran für Frauen und Männer unterschiedliche Regelungen. Im Gegensatz zu den Frauen, die nur einen Ehemann haben können, ist den Männern die Polygamie bis zu vier Frauen erlaubt. Bei der Eheschließung darf die Frau allerdings nicht für sich selbst sprechen, sondern ein Vormund, was dazu führt, dass Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden. Auch sieht der Islam kein Mindestalter für die Ehe vor. Diese Regelungen unterscheiden sich innerhalb der Länder.

Bei der Eheschließung erwerben sowohl Mann als auch Frau eheliche Rechte. Die des Mannes lassen sich zusammenfassen als das Recht auf Gehorsam der Frau. Seine Pflicht ist es seine Frau mit Kleidung, Nahrung und Unterkunft zu versorgen. Die Frau erwirbt das Recht auf Versorgung, „gerechte Behandlung“, das Recht auf Kinder und auf sexuellen Verkehr mit dem Ehegatten. Die Scheidung wird vom Islam als unerwünscht angesehen, dennoch wird sie praktiziert. Die Verstoßung der Frau durch den Mann erfolgt durch das Aussprechen des Wortes „talaq“, das Entlassung bedeutet.

Der Mann darf die Frau zweimal zurücknehmen, eine dritte Verstoßung bedeutet endgültige Scheidung. Anerkannte Scheidungsgründe für die Frau sind: Impotenz des Mannes, seine Kastrierung, die Verstümmelung seines Gliedes oder ekelerregende Krankheiten. In der Realität führen meist lediglich Unterhaltsverstöße zu wirklich rechtsgültiger Scheidung. Das Sorgerecht der Kinder erhält für einen bestimmten Zeitraum die Mutter, nach diesem liegt das Sorgerecht beim Vater oder einem männlichen Verwandten.

Die Schädigung der Frau durch Worte und Taten des Ehegatten ist zwar theoretisch ein Scheidungsgrund, wobei Beleidigungen allein meist nicht als Scheidungsgrund anerkannt werden. Auch die körperliche Züchtigung fällt bis zu einem gewissen Grad unter das Züchtigungsrecht des Mannes. „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“

Verschleierung

Gefürchtet wird vom muslimischen Mann die „fitna“ der Frau. Gemeint ist damit ihre „Verführungskunst“, der man nachsagt, daß sie vielerlei Gefahren für ihn und die gesamte Gesellschaft birgt. Es heißt: die Frau könne mit ihren betörenden Fähigkeiten die ganze Gesellschaft in die „fitna“ führen. Dagegen schützen soll die Verhüllung, die gesellschaftliche Absonderung der Frauen und die Ehe. Aus dem koranischen Gebot sich zu verhüllen wurde ein Beleg für das Gebot der Verschleierung, das schon zur vorislamischen Zeit angeblich freiwillig von den Frauen der vornehmen Gesellschaft Mekkas und anderer orientalischer Länder, die später von den Muslimen erobert wurden (zB Persien), praktiziert wurde.

Ähnlich wie die Verschleierung war die Einführung der Absonderung und des Ausschlusses der Frau aus den Bereichen des öffentlichen Lebens eine Sitte, die von der gehobenen islamischen Gesellschaft praktiziert wurde und zunächst ein „Symbol für Ehre und Ansehen“ war. Im Umkehrschluß bedeutete das, daß Frauen, die sich nicht daran hielten, auch nicht ehrbar waren.

Sexuelle Normen und Wertvorstellungen

Sexualität in der Ehe ist eine Sache, die vom Islam befürwortet wird. Der Koran verlangt, dass der Mann zu seiner Frau geht, um mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben (allerdings auch enthaltsam sein darf, um seine Frau zu bestrafen) - die Frau darf den Geschlechtsverkehr aber nicht ablehnen, eine Zurückweisung des Mannes durch die Frau berechtigt ihn, diese zu verstoßen. In der Praxis führt das (nicht zuletzt unter dem Aspekt der Zwangsehen) zu häufigen Vergewaltigungen.

Im afrikanisch-islamischen Raum kommt eine besonders abstoßende Praxis hinzu, die eine der „Hauptfronten“ von fortschrittlichen Frauen in diesen Ländern in ihrem Kampf um Gleichberechtigung bildet: die Genitalverstümmelung. Hierbei werden die Geschlechtsteile der Frau „beschnitten“, das bedeutet, ihre Geschlechtsteile werden teilweise bis auf den blanken Knochen abgeschabt, um jedes Verlangen nach Sexualität zu ersticken.

Frauenrecht ist international

Von angeblich fortschrittlichen Vertretern des Islams wird oft argumentiert, daß der Weg, der begangen werden solle, um die islamische Frauenfrage zu lösen ein islamischer sein müsse. Auch müsse er an die historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst sein, da die Vergangenheit zeige, dass Veränderungen, die den religiösen Quellen zuwider laufen nicht von Dauer sein könnten. Diese Argumentation ist aber nicht haltbar, wenn mensch sieht, daß diese halbherzigen, von Männern geduldeten Verbesserungen - der bisherige „islamische Weg“ - nur kleine Zugeständnisse an die Frauen waren. Sie wurden immer wieder verwässert oder ganz zurückgenommen, je nach Stärke der Linken und insbesondere der Frauenbewegung.