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Geschrieben von AL-Antifaschistische Linke
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Donnerstag, 01 Januar 2004 |
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"Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; ... Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten." Es gibt wohl kaum jemanden, der diesem Teil der Menschenrechtskonvention nicht zustimmen würde. Doch es handelt sich hier, wie bei so vielen UNO-Texten, um leere Worte - eigentlich müssten sie aber ganz leicht zu verstehen sein... |
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